PKV-Leistungen-Rechner: Erstattung, GOÄ und Kinderwunsch-Kosten

Drei kostenlose Rechner ohne Anmeldung und ohne Gesundheitsfragen. Sie rechnen mit Werten aus Gesetz, Gebührenordnung und veröffentlichten Tarifdrucken, Stand Oktober 2026.

Welcher Rechner beantwortet Ihre Frage?

Sie wollen wissen, was Sie für eine bestimmte Leistung zurückbekämen? Der Erstattungs-Rechner stellt für Zahnimplantat, Zahnspange, Zahnreinigung, Brille, Augenlasern, Heilpraktiker, Osteopathie, Hörgeräte und Arztrechnungen mit Honorarvereinbarung die GKV-Regel drei PKV-Tarifbeispielen gegenüber. Der GOÄ-Rechner rechnet Ihre Arztrechnung nach – Punktzahl, Punktwert 5,82873 Cent, Faktor – und zeigt Begründungspflicht und Höchstsatz. Der Kinderwunsch-Kostenrechner zeigt den Eigenanteil für Insemination, IVF oder ICSI in GKV, PKV und bei gemischt versicherten Paaren; seine Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.

Was die Rechner können – und was nicht

Die Rechner sind Orientierung, keine Leistungszusage und keine Rechtsberatung. Tarifbeispiele gelten für die genannte Tarifstufe und den Stand des ausgewerteten Tarifdrucks; Zahnstaffel, Selbstbehalt und Wartezeiten rechnen sie nicht ein. Verbindlich ist allein, was Ihr Versicherer nach Ihren Bedingungen erstattet. Den persönlichen Überblick bekommen Sie im kostenlosen Leistungs-Check.

Häufige Fragen

Sind die Rechner kostenlos und ohne Anmeldung?

Ja. Alle Rechner laufen in Ihrem Browser, ohne Anmeldung und ohne Gesundheitsfragen. Nur wenn Sie ein Ergebnis oder den Leistungs-Kompass per E-Mail möchten, brauchen wir Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer.

Woher stammen die Tarifbeispiele?

Aus veröffentlichten Tarifdrucken und Informationsblättern der Versicherer, ausgewertet in den Tarif-Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de (Stand 10.10.2026). Wir übernehmen nur Werte, die dort belegt sind; der Stand je Tarif steht im Steckbrief.

Werden meine Eingaben im Kinderwunsch-Rechner gespeichert?

Nein. Der Kinderwunsch-Rechner rechnet nur in Ihrem Browser; seine Eingaben werden weder an ein Formular noch an unsere Statistik übertragen. Wenn Sie den Leistungs-Kompass anfordern, schicken wir nur Name, E-Mail und Telefonnummer.

Wie aktuell sind die Werte?

Stand Oktober 2026: GOÄ-Punktwert 5,82873 Cent, GKV-Regeln nach SGB V einschließlich der ab 01.01.2027 beschlossenen Änderungen des GKV-Spargesetzes (Festzuschuss Zahnersatz 50 %, höhere Zuzahlungen). Neue Werte tragen wir ein, sobald sie amtlich sind.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

Wählen Sie Ihre Leistung, sehen Sie GKV, Ihren Tarif und PKV-Tarifbeispiele nebeneinander – und schließen Sie Lücken mit einem spezialisierten Experten.

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