Alltag

Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung? Freie Arztwahl, Hausarzttarife, Ausnahmen

Direkt zur Hautärztin, zum Orthopäden oder in die Radiologie – für die meisten Privatversicherten ist das selbstverständlich. Eine Überweisung brauchen sie nur, wenn ihr Tarif ein Hausarzt- oder Primärarztprinzip hat. Dann kann es teuer werden, sie zu vergessen.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Privat versichert: Überweisung nur bei Primärarzt-Tarifen
  2. Wie viele Tarife ein Primärarztprinzip haben
  3. Wer als Primärarzt gilt – und was ohne Überweisung erstattet wird
  4. Gültigkeit, Kosten, Nachweis: So funktioniert die Überweisung
  5. Typische Stolperfallen im Primärarzt-Tarif
  6. Der Vorteil der freien Arztwahl: schneller zum Facharzt
  7. Notfall, Bereitschaftsdienst, Krankenhaus
  8. Hausarzttarif wechseln: Mehr Freiheit beim eigenen Versicherer
Das Wichtigste in Kürze
  • Privatversicherte brauchen in der Regel keine Überweisung: Die Musterbedingungen sehen die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten vor (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009).
  • Von 34 ausgewerteten Tarifen gilt in 25 laut Tarifdruck freie Arztwahl, 7 haben ein Primärarztprinzip, bei 2 ist es in den Unterlagen nicht belegt; einige Tarifwerke bieten zusätzlich Varianten mit Hausarztprinzip an (Stand 10.10.2026).
  • Ohne Überweisung kürzen Primärarzt-Tarife die Facharztrechnung laut Tarifdruck auf 70 bis 80 %, etwa uniVersa uni-intro|Privat auf 75 % oder HanseMerkur KVS1/KVS3 auf 80 %.
  • In vielen Primärarzt-Tarifen gelten Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Not- und Bereitschaftsärzte ebenfalls als Primärärzte; Überweisungen gelten in mehreren Tarifen sechs Monate.
  • Gesetzlich Versicherte dürfen Radiologen, Labor- und Nuklearmediziner nur auf Überweisung aufsuchen (Bundesmantelvertrag); Privatversicherte mit freier Arztwahl können direkt hingehen.

Privat versichert brauchen Sie in der Regel keine Überweisung: Die Musterbedingungen sehen die freie Arztwahl vor (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009), und 25 von 34 ausgewerteten Tarifen haben laut Tarifdruck kein Primärarztprinzip. Nur Tarife mit Hausarzt- oder Primärarztprinzip kürzen Facharztbesuche ohne Überweisung, meist auf 70 bis 80 % – etwa uniVersa uni-intro|Privat auf 75 %. Stand Oktober 2026; keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Facharzt ohne Überweisung – Stand Oktober 2026. GKV: Bundesmantelvertrag (Überweisungsgebot für bestimmte Fachgruppen, laut KV Baden-Württemberg); PKV: MB/KK 2009 und Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de (Felder Arzt ambulant und Primärarztprinzip), Stand 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungFacharzt ohne ÜberweisungAmpel
GKVfreie Wahl unter Vertragsärzten; Radiologie, Labor, Nuklearmedizin, Pathologie u. a. nur auf Überweisungbegrenzt
PKV Basis mit Primärarztprinzip (z. B. uniVersa uni-intro|Privat)100 % beim Primärarzt oder mit Überweisung, 75 % beim Facharzt ohne Überweisungbegrenzt
PKV Komfort (z. B. HUK-COBURG Komfort)100 % mit freier Arztwahl (Varianten SelectPro und E: 80 % ohne Erstbehandlung beim Primärarzt)enthalten
PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)kein Primärarztprinzip; freie Wahl unter Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikernenthalten

Privat versichert: Überweisung nur bei Primärarzt-Tarifen

„Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei“ – so steht es in den Musterbedingungen des PKV-Verbands (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009). Wer privat versichert ist, kann deshalb grundsätzlich direkt zum Facharzt gehen, ohne vorher den Hausarzt aufzusuchen. Eine Überweisung hat dann vor allem einen medizinischen Zweck: Der Facharzt bekommt Befunde und Fragestellung.

Ausnahme sind Tarife mit Primärarzt- oder Hausarztprinzip. Sie sind häufig als Einsteiger- oder Kompakttarife angelegt und erstatten den vollen Satz nur, wenn zuerst ein Primärarzt behandelt oder überweist. Ohne Überweisung kürzen sie die Facharztrechnung. Mehr zu diesen Tarifen erklärt PKV-Hausarzttarif. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Wie viele Tarife ein Primärarztprinzip haben

Die Tarif-Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de erfassen für 34 Tarife, ob ein Primärarztprinzip gilt (Stand 10.10.2026):

25
Tarife mit freier Arztwahl ohne Primärarztprinzip laut Tarifdruck
PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026
7
Tarife mit Primärarztprinzip, etwa AXA ActiveMe-U, Hallesche PRIMO, HanseMerkur KVS1/KVS3, uniVersa uni-intro|Privat
PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026
2
Tarife, bei denen ein Primärarztprinzip in den Unterlagen nicht belegt ist
PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026

Hinzu kommen Tarifwerke, deren Hauptstufe freie Arztwahl bietet, die aber eine Variante mit Hausarztprinzip haben – laut Tarifdruck etwa Barmenia prima und prima+, Hallesche NK.select S, HUK-COBURG SelectPro und E, LVM AP, Nürnberger HAT6, R+V AGIL comfort und classic pro sowie Signal Iduna START-SI. Prüfen Sie deshalb die genaue Tarifstufe in Ihrem Versicherungsschein.

Wer als Primärarzt gilt – und was ohne Überweisung erstattet wird

Primärarzt-Regeln laut Tarifdruck (Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, Felder Arzt ambulant und Primärarztprinzip, Stand 10.10.2026), alphabetisch. Keine Bewertung der Tarife, keine Leistungszusage.
TarifWer gilt als PrimärarztOhne Überweisung
AXA ActiveMe-UAllgemeinmedizin, hausärztliche Internisten, Gynäkologie, Augen- und Kinderheilkunde, Not- und Bereitschaftsarzt, Arzt über den AXA-Service80 %; nachträgliche Überweisungen nicht anerkannt
AXA EL Bonus-UAllgemeinmedizin, Gynäkologie, Augen-, Kinderheilkunde, Not- oder Bereitschaftsarzt75 % (Primärarzt 100 %)
Hallesche PRIMOHausarzt (der Hallesche zu benennen), Augen-, Frauen-, Kinder-, Not- oder Bereitschaftsarzt75 %
HanseMerkur KVS1/KVS3Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten, Frauen-, Augen-, Kinderarzt; Nachweis über die Erstbehandlungsrechnung80 %; ambulante OP, Notfall, Früherkennung und STIKO-Impfungen ausgenommen
LVM APHausärzte, Kinder-, Frauen- und Augenärzte, Hebammen, Not- und Bereitschaftsdienst; Überweisung gilt 6 Monate70 %
Signal Iduna START-SIHausarzt, Kinder-, Frauen-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt75 %
uniVersa uni-intro|Privatnamentlich benannter Hausarzt sowie Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Not- oder Bereitschaftsarzt; Überweisung mit der Facharztrechnung vorlegen75 %; mit Zusatztarif uni-ZF auch direkt 100 %

In der Praxis bedeutet das: Wer einen Primärarzt-Tarif hat, holt sich vor dem Facharzttermin die Überweisung und reicht sie mit der Facharztrechnung ein. Bei Kürzung auf 75 % trägt man bei einer Facharztrechnung über 200 € selbst 50 € – zusätzlich zu einem vereinbarten Selbstbehalt. Die Primärarzt-Regeln aller 34 Tarife zeigt PKV-Tarifprofil.de.

Gültigkeit, Kosten, Nachweis: So funktioniert die Überweisung

  • Gültigkeit: Mehrere Tarife nennen ausdrücklich sechs Monate, laut Tarifdruck etwa Barmenia prima, LVM AP und R+V AGIL comfort und classic pro.
  • Zeitpunkt: Die Überweisung sollte vor dem Facharztbesuch ausgestellt sein. AXA erkennt bei ActiveMe-U nachträgliche Überweisungen laut Kundeninformation nicht an.
  • Nachweis: Einige Tarife lassen statt einer Überweisung die Rechnung der Erstbehandlung beim Primärarzt genügen, etwa HanseMerkur KVS1/KVS3, AXA EL Bonus-U oder HUK-COBURG SelectPro.
  • Kosten: Stellt die Praxis eine Überweisung ohne Arztgespräch aus, kann sie nach GOÄ Nr. 2 berechnet werden – 30 Punkte, beim Schwellenwert von 1,8 rund 3,15 € (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Im Rahmen einer Behandlung ist sie mit der Beratung abgegolten.
  • Ausnahmen: Notfälle, Not- und Bereitschaftsärzte, oft auch Frauen-, Augen- und Kinderärzte brauchen in Primärarzt-Tarifen keine Überweisung; einzelne Tarife nehmen Vorsorge und Impfungen aus.

Typische Stolperfallen im Primärarzt-Tarif

  • Überweisung vom falschen Arzt: Viele Klauseln erstatten den vollen Satz „beim Primärarzt oder nach dessen Überweisung“ – so etwa der Wortlaut bei uniVersa uni-intro|Privat. Eine Überweisung von einem Facharzt zum nächsten erfüllt diese Bedingung nach dem Wortlaut nicht.
  • Überweisung zu spät: Wer erst nach dem Facharzttermin um eine Überweisung bittet, riskiert die Kürzung; AXA erkennt bei ActiveMe-U nachträgliche Überweisungen ausdrücklich nicht an.
  • Abgelaufene Überweisung: Gilt sie im Tarif sechs Monate, braucht ein Termin danach eine neue.
  • Nachweis vergessen: Manche Tarife verlangen, dass die Überweisung mit der Facharztrechnung eingereicht wird. Fehlt sie, wird zunächst gekürzt abgerechnet.
  • Variante übersehen: Hinter einem bekannten Tarifnamen kann eine Stufe mit Hausarztprinzip stecken, etwa Hallesche NK.select S oder HUK-COBURG SelectPro. Maßgeblich ist der Tarif im Versicherungsschein.
Wege zum Facharzt in GKV und PKV im Vergleich. Quellen: Bundesmantelvertrag laut KV Baden-Württemberg; § 4 Abs. 2 MB/KK 2009; Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026. Keine Leistungszusage.
SituationGKVPKV mit freier ArztwahlPKV mit Primärarztprinzip
Facharzt, z. B. Dermatologiedirekt bei Vertragsärzten möglichdirekt, 100 % nach Tarifmit Überweisung 100 %, ohne meist 70 bis 80 %
Radiologie, Labor, Nuklearmedizinnur auf Überweisungdirekt möglichmit Überweisung 100 %, ohne gekürzt
Frauen-, Augen-, Kinderarztdirekt möglichdirektin vielen Tarifen als Primärarzt direkt
Notfall, Bereitschaftsdienstohne Überweisungohne Überweisungohne Überweisung, meist ohne Kürzung

Der Vorteil der freien Arztwahl: schneller zum Facharzt

Privatversicherte kommen zudem oft schneller an einen Termin: 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Nov./Dez. 2025, N = 3.970).

Facharzttermin in weniger als vier Wochen

Anteil der Befragten in Prozent, die ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen bekamen

0 %20 %40 %60 %80 %60Privatversicherte35gesetzlich Versicherte

Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Nov./Dez. 2025, N = 3.970 (veröffentlicht 04/2026).

In der GKV gilt zwar ebenfalls freie Wahl unter den Vertragsärzten, doch einige Fachgruppen dürfen gesetzlich Versicherte nur auf Überweisung aufsuchen – laut Bundesmantelvertrag etwa Radiologie, Laboratoriumsmedizin, Nuklearmedizin und Pathologie (KV Baden-Württemberg). Für Privatversicherte mit freier Arztwahl gilt das nicht; warum das etwa beim MRT praktisch wird, steht unter MRT ohne Überweisung als Privatpatient. Angekündigt ist außerdem ein verbindliches Primärversorgungssystem für die GKV; beschlossen ist es nicht. Was es für Privatversicherte bedeuten könnte, erklärt Schneller-zum-Facharzt.de: Primärarztsystem und Privatversicherte.

Notfall, Bereitschaftsdienst, Krankenhaus

Im Notfall brauchen Sie keine Überweisung – weder in der GKV noch in der PKV. Primärarzt-Tarife zählen Not- und Bereitschaftsärzte ausdrücklich zu den Primärärzten oder nehmen Notfälle von der Kürzung aus. Wie die Abrechnung in der Notaufnahme läuft, steht unter Privat versichert in der Notaufnahme. Für eine geplante Krankenhausbehandlung genügt in der PKV die ärztliche Verordnung; anzeigen müssen Sie den Aufenthalt nach den Musterbedingungen binnen 10 Tagen (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009).

Hausarzttarif wechseln: Mehr Freiheit beim eigenen Versicherer

Stört Sie die Überweisungspflicht, können Sie beim eigenen Versicherer in einen Tarif mit freier Arztwahl wechseln; erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Weil die freie Arztwahl eine Mehrleistung ist, kann der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung durchführen und einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft, ob sich der Wechsel lohnt. Was Ihr aktueller Tarif zu Überweisung und Facharzt regelt, zeigt der Tarif-Check; die wichtigsten Regeln für den Alltag als Privatpatient stehen unter Privat versichert – was beachten?.

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatpatient eine Überweisung zum Facharzt?

In der Regel nicht. Nach den Musterbedingungen steht Ihnen die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten frei (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009). Eine Überweisung brauchen Sie nur, wenn Ihr Tarif ein Hausarzt- oder Primärarztprinzip hat – dann erstattet er Facharztbesuche ohne Überweisung oft nur gekürzt, laut Tarifdruck meist zu 70 bis 80 %. Keine Leistungszusage.

Wie erkenne ich, ob mein Tarif ein Primärarztprinzip hat?

In Teil III Ihrer Bedingungen steht dann eine Regel wie „100 % bei Behandlung durch einen Primärarzt oder nach dessen Überweisung, sonst 80 %“. Oft verrät es auch der Tarifname, etwa ein Zusatz wie „Hausarzt“, „P“ oder „prima“. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer oder nutzen den Tarif-Check.

Wie lange ist eine Überweisung in der PKV gültig?

Das regelt der Tarif. Mehrere Tarife nennen ausdrücklich sechs Monate, laut Tarifdruck etwa Barmenia prima, LVM AP und R+V AGIL comfort. Manche verlangen, dass die Überweisung vor dem Facharztbesuch ausgestellt wurde – bei AXA ActiveMe-U werden nachträgliche Überweisungen laut Kundeninformation nicht anerkannt.

Kostet eine Überweisung als Privatpatient etwas?

Wird sie ohne Arztgespräch ausgestellt, kann der Arzt die GOÄ-Nummer 2 berechnen: 30 Punkte, beim Schwellenwert von 1,8 rund 3,15 €. Erfolgt sie im Rahmen einer Behandlung, ist sie mit der Beratung abgegolten. Die Gebühr reichen Sie wie jede Arztrechnung ein.

Gilt das geplante Primärarztsystem auch für Privatversicherte?

Angekündigt ist ein verbindliches Primärversorgungssystem für die gesetzliche Krankenversicherung; einen Gesetzesbeschluss gibt es dazu bisher nicht (Stand Oktober 2026). Für Privatversicherte gilt ihr Vertrag: Ob sie eine Überweisung brauchen, bestimmt der Tarif.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
  2. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Felder Arzt ambulant und Primärarztprinzip) – Stand 10.10.2026
  3. KV Baden-Württemberg: Überweisungen – Fachgruppen nur auf Überweisung (Bundesmantelvertrag) – abgerufen 19.10.2026
  4. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 2 und § 5 – abgerufen 19.10.2026
  5. Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – veröffentlicht 04/2026
  6. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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