Inhalt (7 Abschnitte)
- Privat versichert einen Psychotherapeuten finden: wer behandeln darf
- Wo Sie suchen – und warum Privatversicherte mehr Auswahl haben
- Der Ablauf: probatorische Sitzungen, Bericht, Zusage
- So regeln es Tarife: Sitzungen, Erstattung, Zusage
- Abrechnung: GOÄ und GOP
- Wartezeit, Online-Therapie, Grenzen
- Wenn der Tarif nicht reicht
- Privat versichert können Sie auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Kassensitz wählen: Eine weitere Zulassung zur Behandlung von Privatversicherten ist laut PKV-Verband grundsätzlich nicht nötig, nur einzelne Tarife verlangen einen Eintrag im Arztregister.
- Behandeln dürfen ärztliche und psychologische Psychotherapeuten; nur in wenigen Tarifen ist die Erstattung auf ärztliche Psychotherapie beschränkt, einige erstatten auch Heilpraktiker (PKV-Verband).
- Ein standardisiertes Antragsverfahren gibt es in der PKV nicht; viele Tarife erlauben probatorische Sitzungen und erste Stunden ohne Rücksprache und verlangen danach eine Zusage – etwa HanseMerkur KVS1/KVS3 vor Behandlungsbeginn, Continentale ab der 31. Sitzung, SDK GesundheitsFAIR gar nicht (Stand 10.10.2026).
- Psychotherapeuten rechnen nach der GOÄ ab (§ 1 GOP): Eine Verhaltenstherapie-Sitzung von mindestens 50 Minuten (Nr. 870) kostet beim 2,3-fachen Satz 100,55 €; seit 01.07.2024 gibt es gemeinsame Abrechnungsempfehlungen für Sprechstunde und Akutbehandlung.
- Für Psychotherapie gilt in der PKV eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten (§ 197 VVG); viele Tarife verzichten in der Vollversicherung darauf.
Privat versichert können Sie einen Psychotherapeuten auch ohne Kassensitz finden und wählen: Eine weitere Zulassung zur Behandlung von Privatversicherten ist laut PKV-Verband grundsätzlich nicht nötig, nur einzelne Tarife verlangen einen Eintrag im Arztregister. Prüfen Sie vor Beginn, wer laut Tarif behandeln darf, ob eine Zusage nötig ist und wie viele Sitzungen erstattet werden – in den ausgewerteten Tarifdrucken von 20 je Jahr bis ohne Grenze (Stand 10.10.2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
| Versicherung | Therapeutenwahl und Erstattung | Ampel |
|---|---|---|
| GKV | Praxen mit Kassenzulassung; ohne Zulassung nur ausnahmsweise über Kostenerstattung, wenn die Kasse nicht rechtzeitig leisten kann | begrenzt |
| PKV Basis (z. B. Gothaer MediVita) | 80 % für bis zu 20 Sitzungen je Kalenderjahr | begrenzt |
| PKV Komfort (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3) | 70 %, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn | begrenzt |
| PKV Top (z. B. SDK GesundheitsFAIR) | 100 % durch Ärzte und approbierte Psychotherapeuten, ohne Sitzungsgrenze und ohne vorherige Zusage | enthalten |
Privat versichert einen Psychotherapeuten finden: wer behandeln darf
„Wenn Sie eine Psychotherapie benötigen, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten“, schreibt der PKV-Verband. Ärztliche Psychotherapie bieten Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Ärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie an. Psychologische Psychotherapeuten brauchen eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz.
- Kein Kassensitz nötig: „Eine weitere Zulassung zur Behandlung von Privatversicherten ist grundsätzlich nicht notwendig“ (PKV-Verband). Sie können also auch Privatpraxen wählen.
- Arztregister: „Lediglich in einzelnen Tarifen ist eine Eintragung im Arztregister Bedingung für die Kostenerstattung“ – laut Tarifdruck etwa Debeka PN („im Arztregister eingetragene Psychotherapeuten“).
- Ärztlich oder psychologisch: Nur in wenigen Tarifen ist die Erstattung auf ärztliche Psychotherapie beschränkt (PKV-Verband).
- Heilpraktiker: Einige Tarife erstatten auch die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker, laut Tarifdruck etwa Debeka N oder LKH GesundheitsUpgrade Premium (höchstens 10 Sitzungen je Kalenderjahr); andere schließen sie aus, etwa SDK GesundheitsFAIR, DKV BestMed Komfort und uniVersa uni-intro|Privat.
Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Wo Sie suchen – und warum Privatversicherte mehr Auswahl haben
Gesetzlich Versicherte sind auf Praxen mit Kassenzulassung angewiesen. Psychotherapeuten ohne Zulassung können sie nur nutzen, wenn die Kasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder sie zu Unrecht abgelehnt hat; dann erstattet sie die Kosten, sofern der Therapeut die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllt (§ 13 Abs. 3 SGB V). Privatversicherte können dagegen von Anfang an zwischen Kassenpraxen und Privatpraxen wählen – das vergrößert die Auswahl bei der Suche nach einem freien Platz.
Für die Suche helfen Therapeutenverzeichnisse und Suchportale, Empfehlungen von Haus- und Fachärzten sowie Ambulanzen von Ausbildungsinstituten. Fragen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme nach Approbation, Verfahren (etwa Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie), Wartezeit und Abrechnung nach GOÄ. Hat Ihr Tarif ein Hausarztprinzip, prüfen Sie, ob Psychotherapeuten ohne Überweisung voll erstattet werden – mehr unter Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung?.
Der Ablauf: probatorische Sitzungen, Bericht, Zusage
Ein einheitliches Verfahren wie in der GKV gibt es nicht: „In der PKV gibt es kein regelhaftes oder standardisiertes Antragsverfahren für die Psychotherapie“ (PKV-Verband). Typisch ist dieser Weg:
1. Probatorische Sitzungen
Die ersten Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Diagnostik. Laut PKV-Verband erlauben einige Tarife „nur fünf Probesitzungen oder die ersten 20 Therapiestunden ohne Rücksprache“ mit der PKV.
2. Tarif prüfen
Sitzungsgrenze, Erstattungssatz, Zusagepflicht, zugelassene Behandler – alles steht im Tarif. Bei Kosten über 2.000 € können Sie vorab Auskunft verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG); mehr unter PKV-Kostenzusage vorab.
3. Bericht und Antrag
Verlangt der Tarif eine Zusage, schreibt die Praxis einen Bericht. Für Einleitung oder Verlängerung einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Therapie einschließlich Antrag kennt die GOÄ die Nr. 808 (400 Punkte, beim 2,3-fachen Satz 53,62 €).
4. Zusage abwarten
Mit der schriftlichen Zusage beginnt die Behandlung im zugesagten Umfang. Vor einer Verlängerung über die Grenze hinaus holen Sie erneut eine Zusage ein.
5. Rechnungen einreichen
Die Praxis rechnet nach GOÄ ab, Sie reichen die Rechnung ein – wie das schnell geht, steht unter PKV-Rechnung einreichen.
So regeln es Tarife: Sitzungen, Erstattung, Zusage
Laut PKV-Verband umfasst der private Schutz „in der Regel etwa 50 Sitzungen Psychotherapie im Jahr“. Die Tarife unterscheiden sich aber deutlich. Beispiele aus den ausgewerteten Tarifdrucken, alphabetisch und ohne Rangfolge:
| Tarif | Regel laut Tarifdruck |
|---|---|
| Alte Oldenburger A/K 20 | als ärztliche Leistung 90 bzw. 100 %; durch Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage nach höchstens 5 probatorischen Sitzungen |
| AXA GesundExtra | 100 %; keine Sitzungsgrenze und keine Zusagepflicht im Tarifwortlaut |
| Continentale COMFORT | höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; ab der 31. Sitzung schriftliche Zusage; Selbstbeteiligung bis 20 € je Sitzung |
| DKV BestMed Komfort | nach vorheriger Zusage: Sitzung 1–30 100 %, ab 31 80 %, ab 61 70 %; keine Höchstzahl |
| Gothaer MediVita 250/500 | 80 % für bis zu 20 Sitzungen je Kalenderjahr |
| HanseMerkur KVS1/KVS3 | 70 %, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; nur nach begründetem Bericht und schriftlicher Zusage vor Behandlungsbeginn |
| HUK-COBURG Komfort | 100 %, keine Sitzungsgrenze, keine vorherige Zusage (SelectPro und E: 80 bzw. 70 %, bis 50 Sitzungen, mit Zusage) |
| ottonova First Class | nach vorheriger Zusage (probatorische Sitzungen frei): erste 50 Stunden je Versicherungsfall 90 %, danach 75 % |
| SDK GesundheitsFAIR | 100 % durch Ärzte und approbierte Psychotherapeuten, ohne Sitzungsgrenze und ohne vorherige Zusage |
| Württembergische Premium | 100 %; je Versicherungsfall bis 60 Sitzungen inkl. probatorischer ohne vorherige Zusage, darüber nach Zusage in Textform |
Den vollständigen Leistungsvergleich zur Psychotherapie je Tarif bietet PKV-Tarifprofil.de: PKV-Psychotherapie-Leistungen im Vergleich. Ob Ihr Tarif eine Zusage verlangt, zeigt auch der Tarif-Check.
Abrechnung: GOÄ und GOP
Psychologische Psychotherapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (§ 1 Abs. 1 GOP); berechnungsfähig sind die Leistungen der Abschnitte B und G des GOÄ-Verzeichnisses (§ 1 Abs. 2 GOP). Für persönliche Leistungen gilt der Rahmen bis zum 3,5-fachen Satz, ohne Begründung bis 2,3 (§ 5 GOÄ).
| GOÄ-Nr. | Leistung | Punkte | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|---|---|
| 808 | Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie, einschließlich Antrag | 400 | 53,62 € | 81,60 € |
| 860 | biographische Anamnese zur Einleitung tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Therapie (einmal im Behandlungsfall) | 920 | 123,34 € | 187,69 € |
| 861 | tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten | 690 | 92,50 € | 140,76 € |
| 863 | analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten | 690 | 92,50 € | 140,76 € |
| 870 | Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten | 750 | 100,55 € | 153,00 € |
Weil das Verzeichnis veraltet ist, haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband zum 01.07.2024 auf gemeinsame Abrechnungsempfehlungen verständigt. Sie schließen Lücken etwa bei der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung über Analogbewertungen. Manche Tarife erstatten bis zu den GOP-Höchstsätzen, laut Tarifdruck etwa LVM A und Nürnberger TOP6; Münchener Verein BestensGesund erstattet auch Honorarvereinbarungen über diesen Höchstsätzen. Ihre Rechnung können Sie mit dem GOÄ-Rechner nachrechnen.
Wartezeit, Online-Therapie, Grenzen
- Wartezeit: Für Psychotherapie gilt in der PKV eine besondere Wartezeit; die Musterbedingungen nennen acht Monate (§ 3 Abs. 3 MB/KK 2009), das Gesetz erlaubt höchstens acht (§ 197 Abs. 1 VVG). Viele Tarife verzichten in der Vollversicherung darauf.
- Online-Psychotherapie: Videosprechstunden oder E-Mails können eine Psychotherapie unterstützen; „Die PKV unterstützt diese Angebote“ (PKV-Verband).
- Stationär: Ist eine Behandlung in einer Klinik medizinisch notwendig, erstattet die PKV laut PKV-Verband auch diese Kosten; die Tarifbedingungen regeln fast ausschließlich die ambulante Psychotherapie.
- Über die Grenze hinaus: Manche Tarife bieten auch über 50 Sitzungen hinaus Schutz, wenn weitere Behandlung medizinisch notwendig ist – dann ist erneut eine schriftliche Zusage nötig (PKV-Verband).
Wenn der Tarif nicht reicht
Eine nachträgliche Ausweitung des Versicherungsschutzes in bestehenden Tarifen ist laut PKV-Verband aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wer mehr Leistung bei der Psychotherapie möchte, kann beim eigenen Versicherer in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung darf der Versicherer nach einer Gesundheitsprüfung einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft, ob sich ein Wechsel trotzdem lohnt.
Wer gesetzlich versichert ist und den Weg in die PKV erwägt, sollte wissen: Beim Abschluss fragt der Versicherer nach der Gesundheit, auch nach Psychotherapien in den vergangenen Jahren. Wie Versicherer das bewerten und wie eine anonyme Risikovoranfrage hilft, erklärt PKV-trotz-Vorerkrankung.de: PKV trotz Psychotherapie. Wer als Kassenpatient eine Therapie selbst bezahlen möchte, findet Informationen bei Schneller-zum-Facharzt.de: Psychotherapie selbst zahlen.
Häufige Fragen
Wie finde ich als Privatversicherter einen Psychotherapeuten?
Sie können sowohl Praxen mit Kassenzulassung als auch Privatpraxen ansprechen, denn eine Kassenzulassung ist für die Behandlung von Privatversicherten grundsätzlich nicht nötig (PKV-Verband). Achten Sie auf die Approbation als ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin bzw. ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut und prüfen Sie vorab, ob Ihr Tarif einen Eintrag im Arztregister oder eine Zusage verlangt. Keine Leistungszusage.
Darf ich als Privatpatient zu einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung?
Ja, grundsätzlich schon. Laut PKV-Verband ist eine weitere Zulassung zur Behandlung von Privatversicherten grundsätzlich nicht notwendig; lediglich in einzelnen Tarifen ist eine Eintragung im Arztregister Bedingung für die Erstattung. Gesetzlich Versicherte sind dagegen auf Praxen mit Kassensitz angewiesen und können andere nur in Ausnahmefällen über die Kostenerstattung nutzen (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Brauche ich für eine Psychotherapie eine Zusage meiner PKV?
Das regelt Ihr Tarif. Laut Tarifdruck verlangen etwa HanseMerkur KVS1/KVS3 einen begründeten Bericht und eine schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn, Continentale COMFORT und Signal Iduna privat-SI eine Zusage ab der 31. Sitzung; SDK GesundheitsFAIR und HUK-COBURG Komfort sehen keine vorherige Zusage vor (Stand 10.10.2026). Probatorische Sitzungen sind in vielen Tarifen ohne Zusage möglich.
Wie viele Therapiestunden zahlt die PKV?
Laut PKV-Verband umfasst der Schutz in der Regel etwa 50 Sitzungen im Jahr. In den ausgewerteten Tarifdrucken reicht die Spanne von 20 Sitzungen je Kalenderjahr (Gothaer MediVita, Debeka PN) bis ohne Sitzungsgrenze (etwa SDK GesundheitsFAIR, LKH GesundheitsUpgrade Premium, Barmenia einsA expert+). Manche Tarife zahlen über die Grenze hinaus nach erneuter Zusage.
Was kostet eine Therapiestunde als Privatpatient?
Abgerechnet wird nach der GOÄ (§ 1 GOP): Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung von mindestens 50 Minuten (Nr. 870, 750 Punkte) kostet beim 2,3-fachen Satz 100,55 €, beim Höchstsatz 153,00 €; tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Einzeltherapie (Nr. 861, 863, je 690 Punkte) 92,50 € bzw. 140,76 €. Was Ihr Tarif davon erstattet, hängt vom Erstattungssatz ab.
Zahlt die PKV Online-Psychotherapie?
Laut PKV-Verband können Videosprechstunden oder E-Mails eine Psychotherapie unterstützen, und die PKV unterstützt diese Angebote. Wie Ihr Tarif Videositzungen erstattet, steht in den Bedingungen; fragen Sie im Zweifel vor Beginn nach.
Quellen
- PKV-Verband (privat-patienten.de): Welche psychotherapeutischen Angebote können Privatversicherte nutzen? – abgerufen 19.10.2026
- § 1 GOP – Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten – abgerufen 19.10.2026
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Nr. 808 bis 871 (PDF) – abgerufen 19.10.2026
- Bundesärztekammer: Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen – 28.06.2024, gültig ab 01.07.2024
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
- § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
- § 13 SGB V – Kostenerstattung (Abs. 3) – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Feld Psychotherapie ambulant) – Stand 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.