Ratgeber

Was zahlt die PKV für Hörgeräte? Beträge je Tarif und GKV-Festbetrag

Gute Hörgeräte kosten schnell mehrere Tausend Euro. In der gesetzlichen Kasse zahlt fast jeder Zweite etwas dazu, oft über 1.600 €. Private Tarife setzen deutlich höhere Grenzen – manche erstatten die Rechnung ganz. Hier sehen Sie die Beträge, die wichtigsten Bedingungen und Ihre Rechte.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was zahlt die PKV für Hörgeräte? Die Leistungsampel
  2. Was die GKV zahlt: Festbetrag, Zuzahlung, Mehrkosten
  3. So erstatten PKV-Tarife Hörgeräte
  4. So regeln es Allianz, AXA, Debeka und weitere Versicherer
  5. Das BGH-Urteil zu Hörgeräten: Kürzen nur mit Beweis
  6. Beispielrechnung: Hörgeräte für beide Ohren für 3.000 €
  7. Wie oft gibt es neue Hörgeräte – und was zahlt die Beihilfe?
  8. Vor dem Kauf: Kostenvoranschlag und Bezugsweg klären
  9. Lücke schließen: bessere Hilfsmittel-Leistung per Tarifwechsel
Das Wichtigste in Kürze
  • Die GKV zahlt für Hörgeräte einen Festbetrag: 704,37 € netto je Gerät für schwerhörige Erwachsene, beidohrig mit Ohrpassstück 1.603,81 € brutto, also rund 802 € je Ohr (GKV-Spitzenverband, gültig seit 01.04.2022), abzüglich Zuzahlung.
  • 2025 zahlten 43 % der gesetzlich Versicherten bei einer Hörgeräteversorgung zu, im Schnitt 1.657 € (GKV-Spitzenverband, 8. Mehrkostenbericht).
  • PKV-Tarife erstatten laut 34 ausgewerteten Tarifdrucken 1.000 € bis 3.000 € je Ohr, einige 100 % ohne Betragsgrenze im Wortlaut (Stand Oktober 2026).
  • Der BGH erlaubt Kürzungen nur bei nicht benötigten Zusatzfunktionen – und der Versicherer muss beweisen, dass ein günstigeres, ausreichendes Gerät verfügbar war (IV ZR 419/13).
  • Viele Tarife zahlen 100 % nur über den Hilfsmittelservice des Versicherers oder nach Zusage, sonst 80 % – klären Sie den Bezugsweg vor dem Kauf.

Die PKV zahlt für Hörgeräte je nach Tarif 1.000 € bis 3.000 € je Ohr, einige Tarife 100 % ohne Betragsgrenze im Wortlaut (34 Tarifdrucke, Stand Oktober 2026). Die GKV zahlt einen Festbetrag von 704,37 € netto je Gerät – beidohrig mit Ohrpassstück rund 802 € je Ohr – minus Zuzahlung; 2025 zahlten 43 % der Versorgten im Schnitt 1.657 € dazu. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Was zahlt die PKV für Hörgeräte? Die Leistungsampel

Leistungsampel Hörgeräte – Stand Oktober 2026. GKV: Festbeträge GKV-Spitzenverband (seit 01.04.2022), § 61 SGB V; PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; Beihilfe: BBhV Anlage 11 Nr. 15.3. Die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVFestbetrag 704,37 € netto je Gerät (beidohrig mit Ohrpassstück rund 802 € brutto je Ohr), abzüglich Zuzahlung bis 10 €, ab 2027 bis 15 €; Mehrkosten selbstbegrenzt
PKV Basis (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3)100 %, Hör- und Sprechhilfen bis 1.000 €begrenzt
PKV Komfort (z. B. Debeka N)Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät, offener Hilfsmittelkatalogbegrenzt
PKV Top (z. B. Allianz MeinGesundheitsschutz Best)100 %, Hörgeräte bis 3.000 € je Ohrbegrenzt
Beihilfe (Bund)ab 15 Jahren bis 1.500 € je Ohr, in der Regel alle fünf Jahre; Batterien für Erwachsene nichtbegrenzt

Noch weiter gehen Tarife mit 100 % ohne Betragsgrenze im Wortlaut (siehe Tabelle unten). Was Ihr eigener Tarif regelt, zeigt der Tarif-Check; mit Ihrem Kostenvoranschlag rechnet der Erstattungs-Rechner GKV/PKV.

Was die GKV zahlt: Festbetrag, Zuzahlung, Mehrkosten

Für Hörgeräte hat der GKV-Spitzenverband Festbeträge festgesetzt. Mit dem Festbetrag erfüllt die Kasse ihre Leistungspflicht (§ 12 Abs. 2 SGB V). Seit dem 01.04.2022 gelten für Erwachsene 704,37 € netto je Gerät bei Schwerhörigkeit und 734,81 € bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Für eine beidohrige Versorgung mit Ohrpassstück nennt der GKV-Spitzenverband als Beispiel 1.498,88 € netto bzw. 1.603,81 € brutto – rund 802 € je Ohr. Batterien und Akkus tragen Erwachsene selbst.

Davon geht die gesetzliche Zuzahlung ab: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel – ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 € (§ 61 Satz 1 SGB V n. F., BGBl. 2026 I Nr. 228). Wer ein komfortableres Gerät möchte, zahlt den Unterschied. Wie häufig das ist, zeigt der 8. Mehrkostenbericht: 2025 gab es 976.368 Hörgeräte-Versorgungen; die Kassen zahlten im Schnitt 1.379,63 € je Versorgung, bei 43,07 % kamen Mehrkosten hinzu, im Schnitt 1.656,99 €.

Hörgeräte: Höchstbetrag je Ohr – GKV und PKV-Tarife

Euro je Gerät bzw. Ohr; GKV: Festbetrag inkl. Ohrpassstück und Umsatzsteuer, abzüglich Zuzahlung

GKV-Festbetrag (schwerhörig)802 €HanseMerkur KVS1/KVS31.000 €Debeka N1.500 €Allianz MeinGesundheitsschutz Plus1.500 €Nürnberger TOP62.250 €INTER QualiMed Premium2.500 €Allianz MeinGesundheitsschutz Best3.000 €

GKV: Festbeträge für Hörhilfen, GKV-Spitzenverband (gültig seit 01.04.2022), 704,37 € netto je Gerät; Beispiel beidohrig mit Ohrpassstück 1.603,81 € brutto, also rund 802 € je Ohr. PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; Allianz Plus 100 % nur bei Bezug über die Allianz, sonst 80 %. Keine Leistungszusage.

So erstatten PKV-Tarife Hörgeräte

Hörgeräte sind in der PKV ein Hilfsmittel. Die Erstattung hängt an drei Punkten:

  • Höchstbetrag: je Gerät, je Ohr oder je Hilfsmittel – in den ausgewerteten Tarifdrucken meist 1.000 € bis 3.000 €. Einige Tarife nennen 100 % ohne Betragsgrenze.
  • Bezugsweg: Viele Tarife zahlen 100 %, wenn Sie das Gerät über den Hilfsmittelservice des Versicherers beziehen oder er vorher zustimmt, sonst 80 % – etwa Allianz, AXA, DKV und INTER.
  • Hilfsmittelkatalog: In offenen Katalogen („zum Beispiel“) sind Hörgeräte immer erfasst; wichtig wird der Katalog bei anderen Hilfsmitteln – mehr unter PKV-Hilfsmittel: offener oder geschlossener Katalog.

Laut PKV-Verband können Versicherer bei bestimmten Hilfsmitteln vorgeben, dass sie über die Versicherung organisiert werden; das sichere die Qualität und senke die Kosten. Für teurere Anschaffungen müssen Sie in den meisten Tarifen einen Kostenvoranschlag einreichen.

So regeln es Allianz, AXA, Debeka und weitere Versicherer

Hörgeräte und Hilfsmittel laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch; Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, Stand der Unterlage je Tarif in Klammern. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Tarif (Stand der Unterlage)Regel laut Tarifdruck
Allianz MeinGesundheitsschutz (Produktübersicht 2.8.25)Plus: Hörgeräte 1.500 € je Ohr, 100 % bei Bezug über die Allianz, sonst 80 % · Best: 100 %, Hörgeräte 3.000 € je Ohr
AXA ActiveMe-U (04.19)100 %, wenn die AXA mit der Beschaffung beauftragt wird, sonst Kürzung auf 80 %; Hörgerät bis 1.450 €
Barmenia einsA expert+ (K 4610 0225)100 %, offene Aufzählung inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel
Continentale PREMIUM (01.01.2026)Hörgeräte 1.500 € je Ohr und Jahr (COMFORT: Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ab 1.000 € Kostenvoranschlag, sonst 80 %)
Debeka N (01.01.2025)offene Aufzählung, Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät; ab 2.000 € Vorab-Zusage möglich
DKV BestMed Komfort (Fassung 7.26)Hörgeräte 100 % über den DKV-Hilfsmittelservice, wenn dieser nicht liefern kann oder bei Unfall/Notfall, sonst 80 %
Hallesche PRIMO (Fassung Januar 2027)75 %; Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät, erneut nach 5 Jahren
HUK-COBURG Komfort (01.2025)100 % bis 1.200 € je Hilfsmittel, darüber 90 % (über den Hilfsmittelservice 100 %); Höchstbetrag Hörhilfe 1.500 €
INTER QualiMed Premium (2604)offener Katalog; Hörgeräte bis 2.500 € je Ohr; über 300 € 100 % bei Bezug über das Service-Center oder nach Zusage, sonst 80 %
Nürnberger TOP6 (Mai 2021)Höchstbetrag laut Hilfsmittelverzeichnis 2.250 € je Hörhilfe; 80/100-%-Regel wie Arzneimittel
ottonova First Class (11/2019)Hörhilfen 1.500 € je Ohr (Pro+ 2.500 €); ohne Selbstbeteiligung
SDK GesundheitsFAIR (01.04.2017)Hörgeräte 100 % (AM3x: 2.500 € je Ohr und Kalenderjahr)

Ohne Betragsgrenze im Wortlaut nennen zudem LKH GesundheitsUpgrade Premium (100 %, offener Katalog inkl. Hörgeräten) und Hallesche NK.select XL (100 %, offene Formulierung) die Hilfsmittel-Leistung.

Das BGH-Urteil zu Hörgeräten: Kürzen nur mit Beweis

Was gilt, wenn der Versicherer ein teures Gerät für überdimensioniert hält? Der Bundesgerichtshof hat das 2015 entschieden (BGH, 22.04.2015, IV ZR 419/13). Im Fall kostete das Gerät 3.083 €, der Versicherer zahlte 1.500 €. Die Kernaussagen:

  • Aufwendungen für ein Hilfsmittel übersteigen das medizinisch notwendige Maß, wenn es zusätzliche, nicht benötigte Funktionen hat und zugleich preiswertere Geräte verfügbar sind, die den medizinischen Anforderungen entsprechen.
  • Die Beweislast trägt der Versicherer – für die überflüssigen Funktionen und für den niedrigeren Marktpreis.

Der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurückverwiesen. Für Sie heißt das: Lassen Sie sich vom Hörakustiker dokumentieren, welche Funktionen Sie medizinisch brauchen – etwa für Ihren Beruf oder Ihre Hörsituation –, und reichen Sie diese Begründung mit dem Kostenvoranschlag ein.

Beispielrechnung: Hörgeräte für beide Ohren für 3.000 €

Rund 3.000 € je Versorgung ergeben sich, wenn man die durchschnittliche Kassenausgabe (1.379,63 €) und die durchschnittlichen Mehrkosten (1.656,99 €) aus dem Mehrkostenbericht 2025 addiert. So viel erstatten die Tarifbeispiele für zwei Geräte zu je 1.500 €:

Beispielrechnung: zwei Hörgeräte zu je 1.500 € (3.000 € je Versorgung, abgeleitet aus dem 8. Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands, eigene Berechnung). GKV: Festbetrag rund 802 € je Ohr minus 15 € Zuzahlung (Stand ab 2027). PKV: laut Tarifdruck, Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, bei Bezug auf dem 100-%-Weg. Keine Leistungszusage.
VersicherungRegelErstattungEigenanteil
GKVFestbetrag je Ohr minus Zuzahlung1.574 €1.426 €
HanseMerkur KVS1/KVS3bis 1.000 € je Hörhilfe2.000 €1.000 €
Debeka Nbis 1.500 € je Gerät3.000 €0 €
Allianz MeinGesundheitsschutz Bestbis 3.000 € je Ohr3.000 €0 €

Bei teureren Geräten wächst der Abstand: Für zwei Geräte zu je 2.500 € zahlt die GKV weiter rund 1.574 €, Allianz Best erstattet die vollen 5.000 €, Debeka N 3.000 €.

Wie oft gibt es neue Hörgeräte – und was zahlt die Beihilfe?

Wiederversorgung

In der GKV braucht eine Wiederverordnung bei Erwachsenen vor Ablauf von sechs Jahren eine besondere Begründung, etwa eine fortschreitende Hörverschlechterung (Hilfsmittel-Richtlinie § 31). In der Bundesbeihilfe sind Hörgeräte in der Regel alle fünf Jahre beihilfefähig. In der PKV entscheidet der Tarif: Hallesche PRIMO nennt ausdrücklich „erneut nach 5 Jahren“, Signal Iduna privat-SI erstattet Hilfsmittel bis 1.000 € einmal im Kalenderjahr ohne Zusage, darüber nur mit vorheriger Zusage; viele andere Tarife nennen keinen festen Zeitraum, sodass die medizinische Notwendigkeit zählt.

Beamte: Hörgeräte mit Beihilfe

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes sind Hörgeräte einschließlich Nebenkosten alle fünf Jahre beihilfefähig, früher nur aus zwingenden Gründen. Für Personen ab 15 Jahren gilt eine Grenze von 1.500 € je Ohr, gegebenenfalls zuzüglich einer medizinisch notwendigen Fernbedienung; bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kann sie überschritten werden (BBhV Anlage 11 Nr. 15.3). Batterien sind für Erwachsene nicht beihilfefähig (§ 25 Abs. 5 BBhV). Den Rest deckt der Beihilfetarif – die Debeka B etwa nennt Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät (Tarifdruck, Stand 01.10.2022).

Vor dem Kauf: Kostenvoranschlag und Bezugsweg klären

1. Verordnung und Anpassung

Hilfsmittel müssen nach den Musterbedingungen ärztlich verordnet sein (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Lassen Sie sich beim Hörakustiker mehrere Geräte zur Probe anpassen.

2. Kostenvoranschlag einreichen

Viele Tarife verlangen ihn ab 1.000 € (z. B. Continentale, ARAG) oder zahlen darüber nur nach Zusage (Signal Iduna). Ab voraussichtlich 2.000 € muss der Versicherer auf Anfrage binnen vier Wochen antworten (§ 192 Abs. 8 VVG).

3. Bezugsweg wählen

Fragen Sie, ob Sie über den Hilfsmittelservice 100 % statt 80 % bekommen – und ob Ihr Wunsch-Akustiker dort mitmacht.

4. Notwendige Funktionen begründen

Lassen Sie dokumentieren, warum Sie bestimmte Funktionen brauchen – das hilft, falls der Versicherer kürzen will.

Wie die Vorab-Anfrage aussieht, steht unter PKV-Kostenzusage vorab; bei einer Ablehnung helfen die Schritte unter PKV zahlt nicht – was tun?

Lücke schließen: bessere Hilfsmittel-Leistung per Tarifwechsel

Reicht Ihre Hörgeräte-Grenze nicht, oder zahlt Ihr Tarif Hilfsmittel nur aus einem geschlossenen Katalog? Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz und besserer Hilfsmittel-Leistung wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung machen und einen Zuschlag, einen Ausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen; Zuschlag und Wartezeit können Sie durch einen Ausschluss der Mehrleistung abwenden. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, welche Tarife Ihres Versicherers infrage kommen – Tarifwechsel nach § 204 VVG erklärt.

Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option sehen im Leistungsprofil-Check, welche Prüfpunkte für sie zählen; eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab die Bedingungen. Alle Unterschiede zur GKV fasst Was zahlt die PKV mehr als die GKV? zusammen.

Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was zahlt die PKV für Hörgeräte?

Das regelt der Tarif. In unserer Auswertung von 34 Tarifdrucken reichen die Grenzen von 1.000 € (HanseMerkur KVS1/KVS3) über 1.500 € je Gerät oder Ohr (z. B. Debeka N, Allianz MeinGesundheitsschutz Plus, HUK-COBURG Komfort) und 2.250 € (Nürnberger TOP6) bis 3.000 € je Ohr (Allianz MeinGesundheitsschutz Best); SDK GesundheitsFAIR, LKH GesundheitsUpgrade Premium und Barmenia einsA expert+ nennen 100 % ohne Betragsgrenze im Wortlaut (Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Den Festbetrag: 704,37 € netto je Gerät für schwerhörige und 734,81 € für an Taubheit grenzend schwerhörige Erwachsene, gültig seit 01.04.2022. Für beide Ohren mit Ohrpassstück nennt der GKV-Spitzenverband 1.603,81 € brutto. Davon geht die Zuzahlung ab – bis Ende 2026 höchstens 10 €, ab 2027 höchstens 15 € je Hilfsmittel (§ 61 SGB V). Mehrkosten für komfortablere Geräte zahlen Sie selbst.

Wie oft zahlt die PKV neue Hörgeräte?

Das steht im Tarif. Hallesche PRIMO etwa zahlt Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät erneut nach fünf Jahren; viele Tarife nennen keinen Zeitraum. In der GKV braucht eine Wiederverordnung bei Erwachsenen vor Ablauf von sechs Jahren eine besondere Begründung (Hilfsmittel-Richtlinie § 31), in der Bundesbeihilfe gibt es Hörgeräte in der Regel alle fünf Jahre.

Darf die PKV beim Hörgerät kürzen?

Nur unter Bedingungen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Hat ein Hörgerät zusätzliche, nicht benötigte Funktionen und gibt es preiswertere Geräte, die den medizinischen Anforderungen entsprechen, kann der Versicherer auf das notwendige Maß kürzen. Die Beweislast für die überflüssigen Funktionen und den günstigeren Marktpreis trägt aber der Versicherer (BGH, 22.04.2015, IV ZR 419/13).

Zahlt die Beihilfe Hörgeräte?

Ja. In der Bundesbeihilfe sind Hörgeräte für Personen ab 15 Jahren bis 1.500 € je Ohr beihilfefähig, in der Regel alle fünf Jahre; bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kann der Betrag überschritten werden (BBhV Anlage 11 Nr. 15.3). Batterien sind für Erwachsene nicht beihilfefähig. Den Rest übernimmt der Beihilfetarif nach seinen Bedingungen.

Zahlt die PKV Hörgerätebatterien?

Das regelt der Tarif; die ausgewerteten Tarifdrucke sagen dazu meist nichts ausdrücklich. In der GKV tragen Erwachsene Batterien und Akkus selbst (GKV-Spitzenverband), in der Bundesbeihilfe sind sie ab 18 nicht beihilfefähig (§ 25 Abs. 5 BBhV). Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, bevor Sie Batterien einreichen.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen (Bekanntmachung 20.12.2021, PDF) – gültig seit 01.04.2022
  2. GKV-Spitzenverband: 8. Mehrkostenbericht Hilfsmittel (PDF) – Berichtsjahr 2025, Stand 30.06.2026
  3. § 33 SGB V – Hilfsmittel; § 12 Abs. 2 SGB V – Festbetrag – abgerufen 18.10.2026
  4. § 61 SGB V – Zuzahlungen; ab 01.01.2027 BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026
  5. G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie (§ 31 Wiederverordnung von Hörgeräten) – Fassung 20.02.2025, in Kraft 16.05.2025
  6. BGH, Urteil vom 22.04.2015 – IV ZR 419/13 (Hörgerät, Übermaß, Beweislast) – abgerufen 18.10.2026
  7. BBhV Anlage 11 – Hörgeräte (Nr. 15.3) – abgerufen 18.10.2026
  8. § 25 BBhV – Hilfsmittel (Batterien, Abs. 5) – abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: Hilfsmittel in der PKV – abgerufen 18.10.2026
  10. § 192 VVG – Auskunft vor Behandlung (Abs. 8) – abgerufen 18.10.2026
  11. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Hilfsmittel) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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