Privat versichert – was beachten? Der Alltag als Privatpatient
Überweisung, Rezept, Rechnung, Notaufnahme, Krankmeldung: Als Privatpatient läuft vieles anders als mit der Kassenkarte – meist einfacher, manchmal mit einem Schritt mehr. Hier steht, was Sie tun müssen, mit Quelle und Stand Oktober 2026.
Alltag als Privatpatient
Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung?
Freie Arztwahl oder Hausarztprinzip: wann Privatpatienten eine Überweisung brauchen und welche Tarife ohne sie weniger erstatten.
Weiterlesen AlltagE-Rezept für Privatpatienten
GesundheitsID, Online-Check-in, App oder Ausdruck: wie Privatversicherte das E-Rezept nutzen, warum es nicht jeder bekommt und was sich an der Erstattung ändert.
Weiterlesen AlltagKind krank und privat versichert
Kein Kinderkrankengeld für Privatversicherte – aber Freistellung, Betreuungspauschalen im Tarif und Begleitperson im Krankenhaus.
Weiterlesen AlltagKrankmeldung als Privatversicherte
Keine eAU für Privatversicherte: wie Sie sich richtig krankmelden, welche Fristen gelten und was nach sechs Wochen passiert.
Weiterlesen AlltagMRT ohne Überweisung als Privatpatient
Direkt in die Radiologie: was Privatpatienten dürfen, was ein MRT nach GOÄ kostet und wann die PKV es erstattet.
Weiterlesen AlltagPKV-Hausarzttarif im Überblick
Primärarztprinzip in der PKV: welche Tarife es haben, wie stark sie ohne Überweisung kürzen und wann sich ein Wechsel lohnt.
Weiterlesen AlltagPrivat versichert im Krankenhaus
Klinikwahl, Klinik-Card, Wahlleistungsvereinbarung, 10-Tage-Anzeige und die Rechnungen danach – der Ablauf Schritt für Schritt.
Weiterlesen AlltagPrivat versichert in der Notaufnahme
Was Privatversicherte in der Notaufnahme erwartet: Rechnung nach GOÄ, Notfall-Ausnahmen im Tarif, Rettungsdienst und Anzeige beim Versicherer.
Weiterlesen AlltagPrivat versichert: Psychotherapeut finden
Therapeutensuche, probatorische Sitzungen, Zusage und Abrechnung: der praktische Weg zur Psychotherapie für Privatversicherte.
Weiterlesen AlltagPrivatpatient und Rezept
Privatrezept statt Kassenrezept: wie lange es gilt, was Sie in der Apotheke zahlen, was das Rezept beim Arzt kostet und wie Sie das Geld zurückbekommen.
Weiterlesen AlltagPrivatpatient und Vorkasse
Wann Sie Rechnungen selbst zahlen, wann der Versicherer direkt abrechnet und wie Sie hohe Beträge nicht lange vorstrecken.
Weiterlesen AlltagElektronische Patientenakte für Privatversicherte
Freiwillig, per App und mit Widerspruchsrecht: wie die ePA für Privatversicherte funktioniert, was sie enthält und worin sie sich von der GKV-Akte unterscheidet.
Weiterlesen AlltagHaushaltshilfe als Privatversicherte
Haushaltshilfe bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Geburt: welche PKV-Tarife wie viel zahlen und was die GKV regelt.
Weiterlesen AlltagPrivatpatient: Wie lange Rechnungen aufbewahren?
Eingereicht, gesammelt, Beihilfe, Steuer: wie lange Sie Arztrechnungen, Zusagen und Leistungsabrechnungen aufheben sollten.
Weiterlesen AlltagTaxischein und Krankentransport als Privatpatient
Fahrten zur Behandlung: wann die PKV Taxi, Krankentransport oder Rettungsdienst zahlt und was die Tarife dazu regeln.
WeiterlesenDie fünf wichtigsten Unterschiede im Alltag
1. Rechnung statt Karte: Sie erhalten die Rechnung vom Arzt, bezahlen sie und reichen sie beim Versicherer ein (Kostenerstattungsprinzip, § 630a BGB). Wie das schnell geht, steht unter PKV-Rechnung einreichen. 2. Freie Arztwahl: Die Musterbedingungen sehen die freie Wahl unter niedergelassenen Ärzten vor (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009); eine Überweisung brauchen Sie nur, wenn Ihr Tarif ein Hausarztprinzip vorsieht – mehr unter Privat versichert: Überweisung. 3. Rezept: Sie bekommen ein Privatrezept oder – freiwillig, wenn Ihr Versicherer eine GesundheitsID anbietet – ein E-Rezept; eine elektronische Gesundheitskarte haben Privatversicherte nicht (PKV-Verband). 4. Krankmeldung auf Papier: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nur für gesetzlich Versicherte; Privatversicherte legen dem Arbeitgeber weiter eine Bescheinigung vor (§ 5 Abs. 1a EFZG). 5. Krankenhaus: Jede Krankenhausbehandlung ist nach den Musterbedingungen binnen 10 Tagen beim Versicherer anzuzeigen (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009); viele Versicherer rechnen mit der Klinik direkt ab.
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Häufige Fragen
Was muss ich als Privatversicherter beachten?
Vor allem drei Dinge: Rechnungen bezahlen und einreichen (Verjährung drei Jahre, § 195 BGB), Krankenhausaufenthalte binnen 10 Tagen beim Versicherer anzeigen (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009) und vor teuren Behandlungen über 2.000 € eine Auskunft einholen (§ 192 Abs. 8 VVG). Dazu kommt: Arbeitsunfähigkeit melden Sie dem Arbeitgeber mit einer Bescheinigung, weil die eAU nur für gesetzlich Versicherte gilt.
Brauche ich als Privatpatient eine Überweisung?
In der Regel nicht: Die Musterbedingungen sehen die freie Arztwahl vor (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009). Hat Ihr Tarif ein Hausarzt- oder Primärarztprinzip, erstattet er Facharztbesuche ohne Überweisung oft nur gekürzt – das steht in Teil III Ihrer Bedingungen.
Bekommen Privatversicherte ein E-Rezept?
Ja, freiwillig – wenn der Versicherer eine GesundheitsID und den Online-Check-in anbietet. Eingelöst wird es über die App der gematik oder die App des Versicherers, alternativ als Ausdruck. Für Ärzte ist das E-Rezept nur bei gesetzlich Versicherten Pflicht (PKV-Verband).
Muss ich beim Arzt in Vorkasse gehen?
Sie zahlen die Rechnung nach der Behandlung – laut PKV-Verband spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang – und reichen sie beim Versicherer ein. Bei Krankenhausaufenthalten rechnen viele Versicherer direkt mit der Klinik ab. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (§ 14 VVG).
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