Inhalt (5 Abschnitte)
- Eine IVF kostet laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rund 3.200 bis 3.600 € je Versuch, eine ICSI ab rund 3.500 €, eine Insemination rund 370 € bzw. 670 € mit Hormonbehandlung (Stand 07.01.2026); Medikamente kommen je nach Klinik hinzu.
- Die GKV zahlt 50 % der genehmigten Kosten für bis zu drei IVF- oder ICSI-Versuche – nur für Ehepaare, wenn beide mindestens 25 sind, die Frau unter 40 und der Mann unter 50 (§ 27a SGB V).
- In der PKV zahlt der Versicherer der Person mit der organischen Ursache die gesamte Behandlung einschließlich der Mitbehandlung des Partners (BGH, IV ZR 25/03), solange die Erfolgsaussicht je Transfer mindestens 15 % beträgt (BGH, IV ZR 113/04).
- Bund und Länder bezuschussen IVF und ICSI in einigen Ländern zusätzlich – auch für Privatversicherte; Stand Oktober 2026 nehmen etwa Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen Anträge an, Hessen für den 4. Versuch.
- Beispiel: Ein gesetzlich versichertes Ehepaar in Rheinland-Pfalz zahlt für drei IVF-Versuche zu je 4.900 € nach Kasse und Förderung rund 4.950 € selbst.
Eine künstliche Befruchtung kostet je IVF-Versuch rund 3.200 bis 3.600 €, je ICSI ab rund 3.500 € – Medikamente kommen meist hinzu (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Stand 07.01.2026). Die GKV zahlt Ehepaaren 50 % für bis zu drei Versuche, die PKV nach dem Verursacherprinzip je nach Tarif bis 100 %. Rechnen Sie Ihren Eigenanteil aus – die Eingaben bleiben in Ihrem Browser:
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Stand Oktober 2026. Kosten: familienplanung.de (BIÖG, 07.01.2026), Medikamente Schätzwert (Vergleichsportale 1.000–2.500 € je IVF/ICSI). GKV: § 27a SGB V und Richtlinie des G-BA. PKV: Verursacherprinzip nach BGH, Erstattungssatz laut Ihrem Tarif. Förderung: Bundesrichtlinie (Fassung 2015) und Landesrichtlinien, Stand Oktober 2026, ohne Rechtsanspruch. Keine Diagnose-Abfrage: Der Rechner zeigt beide Fälle, wenn ein Partner privat und einer gesetzlich versichert ist. Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet. Keine Leistungszusage.
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Leistungs-Kompass als PDFSo rechnet der Kinderwunsch-Kostenrechner
- Kosten: Behandlung plus Medikamente je Versuch, mal Anzahl der Versuche. Die Standardwerte stammen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (IVF 3.200–3.600 €, wir rechnen mit 3.400 €; ICSI ab 3.500 €, wir rechnen mit 3.900 €) und für die Medikamente aus Vergleichsportalen (1.000–2.500 €, wir rechnen mit 1.500 €). Tragen Sie die Werte Ihrer Klinik ein, sobald Sie sie kennen.
- GKV-Regel: 50 % je Versuch bis zur Höchstzahl der Methode (IVF und ICSI je drei, Insemination acht ohne bzw. drei mit Hormonen), wenn Sie verheiratet sind und die Altersgrenzen einhalten (§ 27a SGB V).
- PKV: Erstattung nach dem Prozentsatz, den Sie für Ihren Tarif eintragen – nach dem Verursacherprinzip für die gesamte Behandlung.
- Förderung: Für IVF und ICSI in den Ländern mit aktivem Bund-Länder-Programm: Ehepaare bis 50 % des Eigenanteils, unverheiratete Paare 25 % im 1. bis 3. und 50 % im 4. Versuch, gedeckelt auf die Landeshöchstbeträge (meist 800 € IVF bzw. 900 € ICSI, im 4. Versuch 1.600 bzw. 1.800 €).
Was GKV und PKV bei künstlicher Befruchtung zahlen
| Frage | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | jede Kasse für die Maßnahmen bei ihrem Versicherten | der Versicherer der Person mit der organischen Ursache – für die gesamte Behandlung (Verursacherprinzip) |
| Wie viel? | 50 % der genehmigten Kosten | nach Tarif, laut Informationsportal Kinderwunsch „häufig sogar 100 Prozent“ |
| Familienstand | nur Ehepaare | laut PKV-Verband in der Regel ohne Bedeutung |
| Alter | beide ab 25, Frau unter 40, Mann unter 50 | keine starre Grenze; Erfolgsaussicht je Transfer mindestens 15 % (im Schnitt bis etwa 40 Jahre) |
| Versuche | IVF und ICSI je 3, Insemination bis 8 bzw. 3 | solange die Erfolgsaussicht reicht; manche Tarife begrenzen die Zahl |
| Maßstab | Behandlungsplan vorab genehmigen lassen | Ziel ist die Schwangerschaft, nicht die Geburt (BGH IV ZR 323/18) |
Was das für unverheiratete und für gemischt versicherte Paare bedeutet, erklären die Ratgeber Künstliche Befruchtung unverheiratet und Wenn ein Partner privat versichert ist; den Gesamtüberblick bietet Künstliche Befruchtung und PKV.
Drei IVF-Versuche: Eigenanteil in GKV und PKV
Beispielrechnung in Euro: je Versuch 3.400 € Behandlung plus 1.500 € Medikamente (Schätzwert), zusammen 14.700 €; ohne Bund-Länder-Förderung
GKV: 50 % für bis zu drei Versuche nur bei Ehe und Altersgrenzen (§ 27a SGB V). PKV: Verursacherprinzip – Erstattung durch den Versicherer der Person mit der organischen Ursache nach Tarif (BGH IV ZR 25/03), Familienstand laut PKV-Verband in der Regel ohne Bedeutung. Kosten: familienplanung.de (BIÖG, 07.01.2026) 3.200–3.600 € je IVF; Medikamente Schätzwert aus Sekundärquelle. Keine Leistungszusage.
Förderung von Bund und Ländern
Seit 2012 bezuschusst der Bund IVF und ICSI, wenn sich das Wohnsitzland in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Der Bund zahlt Ehepaaren bis zu 25 % des Eigenanteils, der nach der Krankenversicherung bleibt, unverheirateten Paaren 12,5 % (1. bis 3. Versuch) bzw. 25 % (4. Versuch); das Land legt mindestens dieselbe Summe drauf. Die Förderung gilt ausdrücklich auch für Privatversicherte (Bundesrichtlinie Nr. 5 Abs. 4). Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt werden, und es gelten dieselben Altersgrenzen wie in der GKV.
| Land | Status | Höchstbeträge (IVF / ICSI) |
|---|---|---|
| Bremen | aktiv | Ehepaare 800 / 900 €, 4. Versuch 1.600 / 1.800 €; weitere Paare teils aus Landesmitteln |
| Hessen | aktiv, nur 4. Versuch | bis 75 %, höchstens 3.000 / 3.300 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | aktiv (seit 01.01.2026 bis 2030) | 800 / 900 €, 4. Versuch 1.600 / 1.800 € |
| Rheinland-Pfalz | aktiv (seit 01.07.2024) | 800 / 900 €, 4. Versuch 1.600 / 1.800 € |
| Sachsen | aktiv | 750 / 900 €, 4. Versuch 1.600 / 1.800 € |
| Thüringen | aktiv 2026 | Höchstbeträge nicht veröffentlicht |
| Saarland, Sachsen-Anhalt | laut Bundesportal beteiligt, aktueller Stand nicht geprüft | beim Land erfragen |
| Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | derzeit keine Förderung | – |
| Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein | keine Beteiligung | – |
Drei Rechenbeispiele
| Fall | Kosten | Förderung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Ehepaar, beide GKV, 3 × IVF, Rheinland-Pfalz | 14.700 € | 2.400 € | 4.950 € |
| Unverheiratet, beide GKV, 3 × ICSI, Mecklenburg-Vorpommern | 16.200 € | 2.700 € | 13.500 € |
| Ehepaar, Mann PKV, Frau GKV, 3 × IVF, Bayern | 14.700 € | 0 € | 0 € (Ursache beim Mann) bzw. 7.350 € (Ursache bei der Frau) |
Im ersten Fall zahlt die Kasse je Versuch 2.450 €; vom Eigenanteil von 2.450 € übernehmen Bund und Land die Hälfte, gedeckelt auf 800 € – bleiben 1.650 € je Versuch. Im zweiten Fall zahlt die GKV mangels Ehe nichts; die Förderung beträgt 25 % von 5.400 €, gedeckelt auf 900 € je Versuch. Im dritten Fall entscheidet die Ursache: Liegt sie beim privat versicherten Mann, zahlt seine PKV die gesamte Behandlung; liegt sie bei der gesetzlich versicherten Frau, zahlt ihre Kasse die Hälfte.
Gut zu wissen, bevor Sie planen
- Erfolgsaussicht: Je Embryotransfer lag die Schwangerschaftsrate 2024 bei 30,5 % (Frischzyklus), die Geburtenrate 2023 bei 22,5 %; mit dem Alter sinken beide deutlich (Deutsches IVF-Register, Jahrbuch 2024).
- Behandlungsplan und Kostenzusage: Die GKV verlangt die Genehmigung des Behandlungsplans vorab. In der PKV können Sie bei Kosten über 2.000 € eine schriftliche Auskunft verlangen, die binnen vier Wochen kommen muss (§ 192 Abs. 8 VVG).
- Kryotransfer und Social Freezing: Zyklen mit eingefrorenen Embryonen bezuschusst die GKV nicht; das Einfrieren von Eizellen zahlt sie nur vor einer keimzellschädigenden Therapie (§ 27a Abs. 4 SGB V). Mehr unter Social Freezing.
- Absicherung vorausschauend planen: Wer eine Familie plant und den Weg in die PKV erwägt, klärt die Absicherung am besten früh: Beim Abschluss fragt der Versicherer nach der Gesundheit, auch nach geplanten oder laufenden Behandlungen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt Ihnen, welche Wege offenstehen.
Die Rechnung ersetzt keinen Kostenplan Ihrer Klinik und keinen Förderbescheid. Für die Kassenleistung ist Ihre Krankenkasse zuständig, für die Förderung die Stelle Ihres Landes, für die PKV-Erstattung Ihr Versicherer. Wie die PKV Leistungen insgesamt im Vergleich zur GKV regelt, steht unter Was zahlt die PKV mehr als die GKV?
Häufige Fragen
Was kostet eine künstliche Befruchtung?
Laut familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit kostet eine IVF je nach Klinik etwa 3.200 bis 3.600 € je Versuch, eine ICSI ab etwa 3.500 €, eine Insemination etwa 370 € ohne und 670 € mit Hormonbehandlung (Stand 07.01.2026). Medikamente sind dort nicht ausgewiesen; Vergleichsportale nennen 1.000 bis 2.500 € je IVF- oder ICSI-Zyklus. Der Rechner trennt deshalb Behandlung und Medikamente.
Wie viel zahlt die Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen bei ihrem Versicherten – für bis zu drei IVF- oder ICSI-Versuche, bis zu acht Inseminationen ohne bzw. drei mit Hormonbehandlung. Voraussetzung sind eine Ehe, eigene Ei- und Samenzellen, ein Mindestalter von 25 Jahren und eine Altersgrenze von unter 40 (Frau) bzw. unter 50 Jahren (Mann) (§ 27a SGB V, Richtlinie des G-BA).
Zahlt die PKV eine künstliche Befruchtung auch ohne Trauschein?
In der PKV gilt das Verursacherprinzip: Leistungspflichtig ist der Versicherer der Person mit der organischen Ursache. Laut PKV-Verband spielt der Familienstand dabei in der Regel keine Rolle; das OLG Karlsruhe hielt 2017 eine Klausel, die IVF-Leistungen auf Verheiratete beschränkt, für unwirksam (12 U 107/17). Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Tarifs.
Wer zahlt, wenn ein Partner privat und einer gesetzlich versichert ist?
Das hängt davon ab, bei wem die Ursache liegt. Liegt sie beim privat versicherten Partner, zahlt dessen PKV die gesamte Behandlung einschließlich der Mitbehandlung des anderen Partners. Liegt sie beim gesetzlich versicherten Partner, zahlt die GKV höchstens 50 % der Maßnahmen bei ihrem Versicherten – und nur bei Ehe und Altersgrenzen. Weil der Rechner nicht nach Diagnosen fragt, zeigt er beide Fälle.
Welche Bundesländer fördern die Kinderwunschbehandlung?
Stand Oktober 2026 nehmen nach Angaben der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen Anträge an, Hessen fördert den 4. Versuch. Niedersachsen (seit 01.06.2026), Berlin (2026), Bayern (seit 02/2024) und Nordrhein-Westfalen (seit 2026) fördern derzeit nicht. Für Saarland und Sachsen-Anhalt konnten wir den aktuellen Stand nicht prüfen. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt werden; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
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Quellen
- § 27a SGB V – Künstliche Befruchtung – abgerufen 18.10.2026
- G-BA: Richtlinien über künstliche Befruchtung (PDF) – in Kraft seit 09.02.2022
- familienplanung.de (BIÖG): In-vitro-Fertilisation – Stand 07.01.2026
- familienplanung.de (BIÖG): ICSI – Stand 07.01.2026
- familienplanung.de (BIÖG): Insemination – Stand 07.01.2026
- Informationsportal Kinderwunsch (BMBFSFJ): Unterstützung von Bund und Ländern – abgerufen 18.10.2026
- Bundesförderrichtlinie assistierte Reproduktion (PDF) – Fassung 23.12.2015
- BGH, Urteil vom 03.03.2004 – IV ZR 25/03 – abgerufen 18.10.2026
- BGH, Urteil vom 21.09.2005 – IV ZR 113/04 – abgerufen 18.10.2026
- Deutsches IVF-Register: Jahrbuch 2024 – abgerufen 18.10.2026
- LAGuS Mecklenburg-Vorpommern: Förderung von Kinderwunschbehandlungen – Verwaltungsvorschrift seit 01.01.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.