Alltag

Privat versichert in der Notaufnahme: Abrechnung, Kosten, Tarifregeln

Im Notfall zählt nur eines: schnelle Hilfe. Die Versicherungsfragen kommen danach – und für Privatversicherte sind sie meist einfach. Hier steht, wie die Notaufnahme abrechnet, welche Tarifregeln im Notfall greifen und was Sie in den Tagen danach erledigen sollten.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Privat versichert in der Notaufnahme: Was anders ist
  2. So rechnet die Notaufnahme ab: GOÄ und Zuschläge
  3. Notfall im Tarif: Ausnahmen, die Ihnen helfen
  4. Rechnung bezahlen, einreichen, erstattet bekommen
  5. Rettungswagen und Krankentransport
  6. Nach der Notaufnahme: stationär aufgenommen
  7. Arbeitsunfähig nach dem Notfall
Das Wichtigste in Kürze
  • Privat versichert in der Notaufnahme erhalten Sie keine andere Behandlung, aber eine Rechnung: Ärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet (§ 1 Abs. 1 GOÄ), die Sie wie jede Arztrechnung einreichen.
  • Notfälle sind in vielen Tarifen ausdrücklich privilegiert: Primärarzt-Tarife verzichten auf die Überweisung, und Erstattungsgrenzen für Privatkliniken entfallen laut Tarifdruck bei Notfällen etwa bei Hallesche NK.select, LKH GesundheitsUpgrade Premium und Münchener Verein BestensGesund (Stand 10.10.2026).
  • Werden Sie stationär aufgenommen, zeigen Sie das dem Versicherer nach den Musterbedingungen binnen 10 Tagen an (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009); viele Versicherer rechnen direkt mit der Klinik ab.
  • Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Fälle gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 – auch für Privatpatienten, abgerechnet nach GOÄ (PKV-Verband); bei Lebensgefahr gilt die 112.
  • Zuschläge für Nacht und Wochenende (B bis D) dürfen Krankenhausärzte nur berechnen, wenn der liquidationsberechtigte Arzt oder sein Vertreter die Leistung erbringt; den Zuschlag A gar nicht (GOÄ, Abschnitt B II).

Privat versichert in der Notaufnahme werden Sie wie alle Patienten behandelt; abgerechnet wird danach nach der GOÄ, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein (§ 1 Abs. 1 GOÄ). Viele Tarife privilegieren Notfälle ausdrücklich – ohne Überweisungspflicht und ohne Erstattungsgrenze für Privatkliniken, laut Tarifdruck etwa Hallesche NK.select oder LKH GesundheitsUpgrade Premium. Eine stationäre Aufnahme zeigen Sie binnen 10 Tagen an (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009). Stand Oktober 2026; keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Notaufnahme und Notfall – Stand Oktober 2026. GKV: § 60 und § 61 SGB V; PKV: MB/KK 2009, GOÄ und Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de (Felder Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Privatklinik), Stand 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungNotfall-RegelAmpel
GKVBehandlung als Sachleistung; Rettungsfahrten Kassenleistung, Zuzahlung je Fahrt 5 bis 10 €, ab 2027 7,50 bis 15 €enthalten
PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat)Not- und Bereitschaftsarzt gelten als Primärarzt; Privatklinik nur bei Notfalleinweisung erstattungsfähigbegrenzt
PKV Komfort (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3)Notfall von der Primärarzt-Kürzung ausgenommen (100 %); Krankenhaus im Mehrbettzimmerenthalten
PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)keine Erstattungsgrenze für Privatkliniken bei Notfällen; Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarztenthalten

Privat versichert in der Notaufnahme: Was anders ist

Medizinisch gibt es keinen Unterschied: In der Notaufnahme entscheidet die Dringlichkeit, nicht der Versicherungsstatus. Der Unterschied liegt in der Abrechnung. Gesetzlich Versicherte werden über ihre Kasse abgerechnet; für Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Ärzte: „Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung“ (§ 1 Abs. 1 GOÄ). Sie erhalten also eine Rechnung über die erbrachten Leistungen – Beratung, Untersuchung, Labor, Ultraschall oder Röntgen – und reichen sie bei Ihrem Versicherer ein.

Was der Versicherer erstattet, regelt Ihr Tarif. Voraussetzung ist wie immer die medizinische Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009); ein vereinbarter Selbstbehalt wird angerechnet. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

112 oder 116117?Bei Lebensgefahr wählen Sie die 112 für Rettungsdienst und Notarzt. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 – bundesweit und kostenlos erreichbar und laut PKV-Verband auch für Privatpatienten; abgerechnet wird nach GOÄ.

So rechnet die Notaufnahme ab: GOÄ und Zuschläge

Für die GOÄ-Rechnung gelten dieselben Regeln wie in der Praxis: persönliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, ohne Begründung bis 2,3; technische Leistungen wie Röntgen bis 2,5, ohne Begründung bis 1,8; Labor bis 1,3, ohne Begründung bis 1,15 (§ 5 GOÄ). Für Notfälle außerhalb der Sprechzeiten kennt die GOÄ Zuschläge, die nur zum einfachen Satz berechnet werden dürfen:

Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach GOÄ, Abschnitt B II, Punktwert 5,82873 Cent, nur zum einfachen Satz. Quelle: amtliches Gebührenverzeichnis; eigene Berechnung. Stand Oktober 2026.
ZuschlagAnlassPunkteBetragIn der Klinik
Aaußerhalb der Sprechstunde704,08 €für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig
B20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde18010,49 €nur durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter
C22 bis 6 Uhr32018,65 €wie B
DSamstag, Sonn- oder Feiertag22012,82 €wie B; zwischen 8 und 20 Uhr für Krankenhausärzte nicht
K1Untersuchung bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr1206,99 €–

Je Inanspruchnahme darf jeder Zuschlag nur einmal berechnet werden. Ein Faktor auf einen Zuschlag ist ein Rechnungsfehler. Ihre Rechnung können Sie mit dem GOÄ-Rechner nachrechnen.

Notfall im Tarif: Ausnahmen, die Ihnen helfen

Viele Tarifregeln, die im Alltag eine Rolle spielen, gelten im Notfall nicht. Beispiele aus den ausgewerteten Tarifdrucken, alphabetisch und ohne Rangfolge:

Notfall-Regeln laut Tarifdruck (Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, Felder Arzt ambulant, Primärarztprinzip und Privatklinik, Stand 10.10.2026). Keine Bewertung der Tarife, keine Leistungszusage.
TarifNotfall-Regel
AXA ActiveMe-UNot- und Bereitschaftsarzt gelten als Gesundheitslotse – keine Kürzung
Hallesche NK.select (XL)Privatklinik bis zum Doppelten der Kosten nach Krankenhausentgeltgesetz, bei Unfall oder Notfall ohne Grenze
Hallesche PRIMO100 % beim Not- oder Bereitschaftsarzt; Privatklinik bei Notfall ohne Grenze
HanseMerkur KVS1/KVS3Notfall von der Primärarzt-Kürzung ausgenommen
HUK-COBURG SelectPro / EPrivatkliniken bis zu den Kosten der nächstgelegenen geeigneten Klinik – Notfall ausgenommen
LKH GesundheitsUpgrade PremiumPrivatklinik bis 250 % – keine Grenze bei Notfällen und im Ausland
Münchener Verein BestensGesundPrivatklinik bis zur doppelten Höhe – keine Grenze bei Einlieferung nach Unfall oder Notfall
uniVersa uni-intro|PrivatNot- oder Bereitschaftsarzt als Primärarzt; Privatkliniken nur bei Notfalleinweisung

Ob Ihr Tarif dabei ist, zeigt der Tarif-Check; die Notfall- und Klinikregeln der 34 Tarife stehen bei PKV-Tarifprofil.de. Die Überweisungsregeln insgesamt erklärt Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung?.

Rechnung bezahlen, einreichen, erstattet bekommen

Die Rechnung aus der Notaufnahme kommt meist einige Tage oder Wochen später. Fällig wird sie erst mit einer Rechnung, die der GOÄ entspricht (§ 12 Abs. 1 GOÄ). Laut PKV-Verband ist eine Arztrechnung dann sofort, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen; danach gerät man in Verzug. Eine feste Frist zum Einreichen beim Versicherer gibt es laut PKV-Verband nicht – Ansprüche verjähren aber in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Ist die Prüfung einen Monat nach Ihrer Meldung noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG). Wie lange die Erstattung dauern darf, erklärt PKV-Erstattung: Wie lange darf sie dauern?

Rettungswagen und Krankentransport

In der GKV übernimmt die Kasse Rettungsfahrten zum Krankenhaus als Fahrkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V); gesetzlich Versicherte ab 18 zahlen je Fahrt 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 € zu (§ 61 Satz 1 SGB V n. F.). In der PKV regelt der Tarif den Transport. Laut Tarifdruck zahlen etwa Gothaer MediVita den Notfall-Rettungsdienst und Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, Concordia den Transport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus und R+V AGIL Transporte zur ambulanten Behandlung bei Unfall, Notfall und Gehunfähigkeit (Stand 10.10.2026). Fahrten mit dem Taxi zur Behandlung behandelt der Ratgeber Taxischein und Krankentransport als Privatpatient.

Nach der Notaufnahme: stationär aufgenommen

1. Versicherer informieren

Jede Krankenhausbehandlung ist nach den Musterbedingungen binnen 10 Tagen nach Beginn anzuzeigen (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009). Wie Sie das tun, steht in den Unterlagen Ihres Versicherers.

2. Direktabrechnung nutzen

Viele Versicherer rechnen die Krankenhauskosten direkt mit der Klinik ab – eine vereinbarte Dienstleistung nach § 192 Abs. 3 VVG. Fragen Sie bei der Aufnahme, ob die Klinik mit Ihrem Versicherer direkt abrechnet.

3. Wahlleistungen klären

Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt stehen Ihnen zu, wenn Ihr Tarif sie einschließt. Unterschreiben Sie Wahlleistungsvereinbarungen erst, wenn Sie wissen, was der Tarif zahlt.

4. Rechnungen einreichen

Arztrechnungen, die nicht direkt abgerechnet werden, reichen Sie wie gewohnt ein. Wie das schnell geht, erklärt unser Ratgeber zum Einreichen von Rechnungen.

Mehr zum Klinikaufenthalt – Klinik-Card, Aufnahme, Direktabrechnung – erklärt Privat versichert im Krankenhaus.

Arbeitsunfähig nach dem Notfall

Fallen Sie nach einem Notfall bei der Arbeit aus, legen Privatversicherte dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier vor, denn die elektronische AU gilt nur für gesetzlich Versicherte (§ 5 Abs. 1a EFZG). Was Sie dabei beachten, steht unter Krankmeldung als Privatversicherte. Wer noch gesetzlich versichert ist und die Vorteile der PKV im Krankenhaus kennenlernen möchte – Ein- oder Zweibettzimmer, Wahlarzt, freie Klinikwahl je nach Tarif –, sieht im Leistungsprofil-Check, ob der Weg in die PKV offensteht.

Häufige Fragen

Was kostet die Notaufnahme als Privatpatient?

Es gibt keinen Festpreis. Ärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet – etwa Beratung, Untersuchung, Labor, Röntgen oder Ultraschall –, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein. Bei medizinischer Notwendigkeit erstattet die PKV nach Tarif; ein vereinbarter Selbstbehalt wird angerechnet. Keine Leistungszusage.

Muss ich in der Notaufnahme sofort bezahlen?

Im Notfall geht die Behandlung vor. Die Rechnung kommt in der Regel nach der Behandlung; laut PKV-Verband ist eine Arztrechnung sofort, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen. Werden Sie stationär aufgenommen, rechnen viele Versicherer direkt mit dem Krankenhaus ab.

Brauche ich für die Notaufnahme eine Überweisung?

Nein. Auch Tarife mit Primärarztprinzip zählen Not- und Bereitschaftsärzte zu den Primärärzten oder nehmen Notfälle von der Kürzung aus, laut Tarifdruck etwa HanseMerkur KVS1/KVS3, uniVersa uni-intro|Privat und Hallesche PRIMO.

Zahlt die PKV, wenn ich im Notfall in eine Privatklinik gebracht werde?

Viele Tarife begrenzen die Erstattung für Privatkliniken ohne Abrechnung nach dem Krankenhausentgeltgesetz – im Notfall aber nicht: Laut Tarifdruck entfällt die Grenze bei Notfällen etwa bei Hallesche NK.select und PRIMO, LKH GesundheitsUpgrade Premium und Münchener Verein BestensGesund; uniVersa uni-intro|Privat erstattet Privatkliniken nur bei Notfalleinweisung (Stand 10.10.2026).

Können Privatpatienten den Bereitschaftsdienst 116117 nutzen?

Ja. Laut PKV-Verband ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 bundesweit erreichbar und auch für Privatpatienten da; sie erhalten eine Rechnung auf Grundlage der GOÄ wie bei einem normalen Arztbesuch. Bei Lebensgefahr wählen Sie die 112.

Quellen

  1. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 1 und Abschnitt B II (Zuschläge) – abgerufen 19.10.2026
  2. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
  3. PKV-Verband (privat-patienten.de): Welchen ärztlichen Bereitschaftsdienst können Privatpatienten nutzen? – Stand Mai 2020
  4. PKV-Verband (privat-patienten.de): Arztrechnungen – welche Fristen gibt es in der PKV? – Stand Juni 2024
  5. § 192 VVG – Dienstleistungen, unmittelbare Abrechnung (Abs. 3) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 60 SGB V – Fahrkosten – abgerufen 18.10.2026
  7. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Felder Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Privatklinik) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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