Inhalt (7 Abschnitte)
- Privat versichert in der Notaufnahme: Was anders ist
- So rechnet die Notaufnahme ab: GOÄ und Zuschläge
- Notfall im Tarif: Ausnahmen, die Ihnen helfen
- Rechnung bezahlen, einreichen, erstattet bekommen
- Rettungswagen und Krankentransport
- Nach der Notaufnahme: stationär aufgenommen
- Arbeitsunfähig nach dem Notfall
- Privat versichert in der Notaufnahme erhalten Sie keine andere Behandlung, aber eine Rechnung: Ärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet (§ 1 Abs. 1 GOÄ), die Sie wie jede Arztrechnung einreichen.
- Notfälle sind in vielen Tarifen ausdrücklich privilegiert: Primärarzt-Tarife verzichten auf die Überweisung, und Erstattungsgrenzen für Privatkliniken entfallen laut Tarifdruck bei Notfällen etwa bei Hallesche NK.select, LKH GesundheitsUpgrade Premium und Münchener Verein BestensGesund (Stand 10.10.2026).
- Werden Sie stationär aufgenommen, zeigen Sie das dem Versicherer nach den Musterbedingungen binnen 10 Tagen an (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009); viele Versicherer rechnen direkt mit der Klinik ab.
- Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Fälle gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 – auch für Privatpatienten, abgerechnet nach GOÄ (PKV-Verband); bei Lebensgefahr gilt die 112.
- Zuschläge für Nacht und Wochenende (B bis D) dürfen Krankenhausärzte nur berechnen, wenn der liquidationsberechtigte Arzt oder sein Vertreter die Leistung erbringt; den Zuschlag A gar nicht (GOÄ, Abschnitt B II).
Privat versichert in der Notaufnahme werden Sie wie alle Patienten behandelt; abgerechnet wird danach nach der GOÄ, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein (§ 1 Abs. 1 GOÄ). Viele Tarife privilegieren Notfälle ausdrücklich – ohne Überweisungspflicht und ohne Erstattungsgrenze für Privatkliniken, laut Tarifdruck etwa Hallesche NK.select oder LKH GesundheitsUpgrade Premium. Eine stationäre Aufnahme zeigen Sie binnen 10 Tagen an (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009). Stand Oktober 2026; keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
| Versicherung | Notfall-Regel | Ampel |
|---|---|---|
| GKV | Behandlung als Sachleistung; Rettungsfahrten Kassenleistung, Zuzahlung je Fahrt 5 bis 10 €, ab 2027 7,50 bis 15 € | enthalten |
| PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat) | Not- und Bereitschaftsarzt gelten als Primärarzt; Privatklinik nur bei Notfalleinweisung erstattungsfähig | begrenzt |
| PKV Komfort (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3) | Notfall von der Primärarzt-Kürzung ausgenommen (100 %); Krankenhaus im Mehrbettzimmer | enthalten |
| PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium) | keine Erstattungsgrenze für Privatkliniken bei Notfällen; Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt | enthalten |
Privat versichert in der Notaufnahme: Was anders ist
Medizinisch gibt es keinen Unterschied: In der Notaufnahme entscheidet die Dringlichkeit, nicht der Versicherungsstatus. Der Unterschied liegt in der Abrechnung. Gesetzlich Versicherte werden über ihre Kasse abgerechnet; für Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Ärzte: „Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung“ (§ 1 Abs. 1 GOÄ). Sie erhalten also eine Rechnung über die erbrachten Leistungen – Beratung, Untersuchung, Labor, Ultraschall oder Röntgen – und reichen sie bei Ihrem Versicherer ein.
Was der Versicherer erstattet, regelt Ihr Tarif. Voraussetzung ist wie immer die medizinische Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009); ein vereinbarter Selbstbehalt wird angerechnet. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
112 oder 116117?Bei Lebensgefahr wählen Sie die 112 für Rettungsdienst und Notarzt. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 – bundesweit und kostenlos erreichbar und laut PKV-Verband auch für Privatpatienten; abgerechnet wird nach GOÄ.
So rechnet die Notaufnahme ab: GOÄ und Zuschläge
Für die GOÄ-Rechnung gelten dieselben Regeln wie in der Praxis: persönliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, ohne Begründung bis 2,3; technische Leistungen wie Röntgen bis 2,5, ohne Begründung bis 1,8; Labor bis 1,3, ohne Begründung bis 1,15 (§ 5 GOÄ). Für Notfälle außerhalb der Sprechzeiten kennt die GOÄ Zuschläge, die nur zum einfachen Satz berechnet werden dürfen:
| Zuschlag | Anlass | Punkte | Betrag | In der Klinik |
|---|---|---|---|---|
| A | außerhalb der Sprechstunde | 70 | 4,08 € | für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig |
| B | 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde | 180 | 10,49 € | nur durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter |
| C | 22 bis 6 Uhr | 320 | 18,65 € | wie B |
| D | Samstag, Sonn- oder Feiertag | 220 | 12,82 € | wie B; zwischen 8 und 20 Uhr für Krankenhausärzte nicht |
| K1 | Untersuchung bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr | 120 | 6,99 € | – |
Je Inanspruchnahme darf jeder Zuschlag nur einmal berechnet werden. Ein Faktor auf einen Zuschlag ist ein Rechnungsfehler. Ihre Rechnung können Sie mit dem GOÄ-Rechner nachrechnen.
Notfall im Tarif: Ausnahmen, die Ihnen helfen
Viele Tarifregeln, die im Alltag eine Rolle spielen, gelten im Notfall nicht. Beispiele aus den ausgewerteten Tarifdrucken, alphabetisch und ohne Rangfolge:
| Tarif | Notfall-Regel |
|---|---|
| AXA ActiveMe-U | Not- und Bereitschaftsarzt gelten als Gesundheitslotse – keine Kürzung |
| Hallesche NK.select (XL) | Privatklinik bis zum Doppelten der Kosten nach Krankenhausentgeltgesetz, bei Unfall oder Notfall ohne Grenze |
| Hallesche PRIMO | 100 % beim Not- oder Bereitschaftsarzt; Privatklinik bei Notfall ohne Grenze |
| HanseMerkur KVS1/KVS3 | Notfall von der Primärarzt-Kürzung ausgenommen |
| HUK-COBURG SelectPro / E | Privatkliniken bis zu den Kosten der nächstgelegenen geeigneten Klinik – Notfall ausgenommen |
| LKH GesundheitsUpgrade Premium | Privatklinik bis 250 % – keine Grenze bei Notfällen und im Ausland |
| Münchener Verein BestensGesund | Privatklinik bis zur doppelten Höhe – keine Grenze bei Einlieferung nach Unfall oder Notfall |
| uniVersa uni-intro|Privat | Not- oder Bereitschaftsarzt als Primärarzt; Privatkliniken nur bei Notfalleinweisung |
Ob Ihr Tarif dabei ist, zeigt der Tarif-Check; die Notfall- und Klinikregeln der 34 Tarife stehen bei PKV-Tarifprofil.de. Die Überweisungsregeln insgesamt erklärt Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung?.
Rechnung bezahlen, einreichen, erstattet bekommen
Die Rechnung aus der Notaufnahme kommt meist einige Tage oder Wochen später. Fällig wird sie erst mit einer Rechnung, die der GOÄ entspricht (§ 12 Abs. 1 GOÄ). Laut PKV-Verband ist eine Arztrechnung dann sofort, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen; danach gerät man in Verzug. Eine feste Frist zum Einreichen beim Versicherer gibt es laut PKV-Verband nicht – Ansprüche verjähren aber in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Ist die Prüfung einen Monat nach Ihrer Meldung noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG). Wie lange die Erstattung dauern darf, erklärt PKV-Erstattung: Wie lange darf sie dauern?
Rettungswagen und Krankentransport
In der GKV übernimmt die Kasse Rettungsfahrten zum Krankenhaus als Fahrkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V); gesetzlich Versicherte ab 18 zahlen je Fahrt 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 € zu (§ 61 Satz 1 SGB V n. F.). In der PKV regelt der Tarif den Transport. Laut Tarifdruck zahlen etwa Gothaer MediVita den Notfall-Rettungsdienst und Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, Concordia den Transport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus und R+V AGIL Transporte zur ambulanten Behandlung bei Unfall, Notfall und Gehunfähigkeit (Stand 10.10.2026). Fahrten mit dem Taxi zur Behandlung behandelt der Ratgeber Taxischein und Krankentransport als Privatpatient.
Nach der Notaufnahme: stationär aufgenommen
1. Versicherer informieren
Jede Krankenhausbehandlung ist nach den Musterbedingungen binnen 10 Tagen nach Beginn anzuzeigen (§ 9 Abs. 1 MB/KK 2009). Wie Sie das tun, steht in den Unterlagen Ihres Versicherers.
2. Direktabrechnung nutzen
Viele Versicherer rechnen die Krankenhauskosten direkt mit der Klinik ab – eine vereinbarte Dienstleistung nach § 192 Abs. 3 VVG. Fragen Sie bei der Aufnahme, ob die Klinik mit Ihrem Versicherer direkt abrechnet.
3. Wahlleistungen klären
Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt stehen Ihnen zu, wenn Ihr Tarif sie einschließt. Unterschreiben Sie Wahlleistungsvereinbarungen erst, wenn Sie wissen, was der Tarif zahlt.
4. Rechnungen einreichen
Arztrechnungen, die nicht direkt abgerechnet werden, reichen Sie wie gewohnt ein. Wie das schnell geht, erklärt unser Ratgeber zum Einreichen von Rechnungen.
Mehr zum Klinikaufenthalt – Klinik-Card, Aufnahme, Direktabrechnung – erklärt Privat versichert im Krankenhaus.
Arbeitsunfähig nach dem Notfall
Fallen Sie nach einem Notfall bei der Arbeit aus, legen Privatversicherte dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier vor, denn die elektronische AU gilt nur für gesetzlich Versicherte (§ 5 Abs. 1a EFZG). Was Sie dabei beachten, steht unter Krankmeldung als Privatversicherte. Wer noch gesetzlich versichert ist und die Vorteile der PKV im Krankenhaus kennenlernen möchte – Ein- oder Zweibettzimmer, Wahlarzt, freie Klinikwahl je nach Tarif –, sieht im Leistungsprofil-Check, ob der Weg in die PKV offensteht.
Häufige Fragen
Was kostet die Notaufnahme als Privatpatient?
Es gibt keinen Festpreis. Ärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet – etwa Beratung, Untersuchung, Labor, Röntgen oder Ultraschall –, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein. Bei medizinischer Notwendigkeit erstattet die PKV nach Tarif; ein vereinbarter Selbstbehalt wird angerechnet. Keine Leistungszusage.
Muss ich in der Notaufnahme sofort bezahlen?
Im Notfall geht die Behandlung vor. Die Rechnung kommt in der Regel nach der Behandlung; laut PKV-Verband ist eine Arztrechnung sofort, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen. Werden Sie stationär aufgenommen, rechnen viele Versicherer direkt mit dem Krankenhaus ab.
Brauche ich für die Notaufnahme eine Überweisung?
Nein. Auch Tarife mit Primärarztprinzip zählen Not- und Bereitschaftsärzte zu den Primärärzten oder nehmen Notfälle von der Kürzung aus, laut Tarifdruck etwa HanseMerkur KVS1/KVS3, uniVersa uni-intro|Privat und Hallesche PRIMO.
Zahlt die PKV, wenn ich im Notfall in eine Privatklinik gebracht werde?
Viele Tarife begrenzen die Erstattung für Privatkliniken ohne Abrechnung nach dem Krankenhausentgeltgesetz – im Notfall aber nicht: Laut Tarifdruck entfällt die Grenze bei Notfällen etwa bei Hallesche NK.select und PRIMO, LKH GesundheitsUpgrade Premium und Münchener Verein BestensGesund; uniVersa uni-intro|Privat erstattet Privatkliniken nur bei Notfalleinweisung (Stand 10.10.2026).
Können Privatpatienten den Bereitschaftsdienst 116117 nutzen?
Ja. Laut PKV-Verband ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 bundesweit erreichbar und auch für Privatpatienten da; sie erhalten eine Rechnung auf Grundlage der GOÄ wie bei einem normalen Arztbesuch. Bei Lebensgefahr wählen Sie die 112.
Quellen
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 1 und Abschnitt B II (Zuschläge) – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
- PKV-Verband (privat-patienten.de): Welchen ärztlichen Bereitschaftsdienst können Privatpatienten nutzen? – Stand Mai 2020
- PKV-Verband (privat-patienten.de): Arztrechnungen – welche Fristen gibt es in der PKV? – Stand Juni 2024
- § 192 VVG – Dienstleistungen, unmittelbare Abrechnung (Abs. 3) – abgerufen 18.10.2026
- § 60 SGB V – Fahrkosten – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Felder Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Privatklinik) – Stand 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.