Rechner

PKV-Erstattung berechnen: GKV und PKV-Tarifbeispiele je Leistung im Vergleich

Was bekäme ich zurück? Der Rechner stellt die GKV-Regel drei echten Tarifregeln aus veröffentlichten Tarifdrucken gegenüber – mit Ihrem Rechnungsbetrag, in Euro und mit Quelle.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. So rechnet der Erstattungs-Rechner
  2. Die GKV-Regeln je Leistung
  3. Die PKV-Tarifbeispiele
  4. Drei Rechenbeispiele
  5. Wo die Rechnung an Grenzen stößt
  6. Wie Sie mehr erstattet bekommen
Das Wichtigste in Kürze
  • Für ein Zahnimplantat mit Krone für 2.500 € zahlt die GKV einen Festzuschuss von rund 461 € (Befund 2.1, ab 2027 50 % der Regelversorgung); PKV-Tarifbeispiele erstatten 1.500 € (60 %), 2.000 € (80 %) oder 2.500 € (100 %).
  • Augenlasern, Heilpraktiker und eine Zahnspange für Erwachsene zahlt die GKV in der Regel nicht; PKV-Tarife schließen sie meist ein – mit sehr unterschiedlichen Grenzen.
  • Bei Hörgeräten zahlt die GKV einen Festbetrag von rund 802 € je Ohr (inklusive Ohrpassstück) abzüglich Zuzahlung; PKV-Tarife erstatten laut Tarifdruck 1.000 € bis 3.000 € je Ohr.
  • Die Tarifbeispiele stammen aus den Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de (Stand 10.10.2026); Zahnstaffel, Selbstbehalt und Wartezeiten rechnet der Rechner nicht ein.
  • Keine Leistungszusage: Maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

Mit dem Erstattungs-Rechner sehen Sie, was die GKV und drei PKV-Tarifbeispiele für eine Leistung zahlen: Für ein Zahnimplantat mit Krone für 2.500 € etwa rund 461 € GKV-Festzuschuss (ab 2027) gegenüber 1.500 bis 2.500 € in den Tarifbeispielen (Stand Oktober 2026). Leistung wählen, Betrag eintragen:

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GKV erstattet
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PKV-Beispiel Basis
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PKV-Beispiel Komfort
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PKV-Beispiel Top
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Mehr als die GKV (Top-Beispiel)
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Eigenanteil GKV / PKV-Top

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Stand Oktober 2026. GKV: SGB V und Festbeträge (Quellen unten). PKV: Tarifbeispiele aus veröffentlichten Tarifdrucken bzw. Informationsblättern (Auswertung von PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026); die Stufe bezeichnet das Leistungsniveau bei dieser Leistung. Ohne Zahnstaffel, Selbstbehalt, Wartezeiten und Höchstsätze einzelner Gebührenverzeichnisse. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.

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  • GKV und drei PKV-Tarifbeispiele mit Ihrem Betrag
  • Prüfpunkte: Zahnstaffel, Hilfsmittelkatalog, Höchstbeträge
  • Leistungs-Kompass als PDF

So rechnet der Erstattungs-Rechner

  1. Leistung und Betrag: Sie wählen eine von neun Leistungen; der Rechner trägt einen typischen Betrag mit Quelle ein, den Sie überschreiben können. Bei Hörgeräten, Augenlasern, Zahnreinigung und Osteopathie zählt zusätzlich die Anzahl (Geräte, Augen, Sitzungen).
  2. GKV-Regel: Der Rechner wendet die gesetzliche Regel an – Festzuschuss beim Zahnersatz, Festbetrag minus Zuzahlung beim Hörgerät, 0 € bei Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs.
  3. PKV-Tarifbeispiele: Für jede Leistung rechnet er drei Tarifregeln aus veröffentlichten Tarifdrucken: Prozentsatz, Höchstbetrag und gegebenenfalls Anzahl. Das Ergebnis ist nie höher als Ihr Rechnungsbetrag.
  4. Vergleich: Sie sehen Erstattung und Eigenanteil je Variante und den Unterschied zwischen GKV und Top-Beispiel – als Zahl und als Diagramm.

Die GKV-Regeln je Leistung

GKV-Regeln, Stand Oktober 2026; Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 01.01.2027 eingerechnet (BGBl. 2026 I Nr. 228).
LeistungGKV-RegelFundstelle
Zahnimplantat mit KroneFestzuschuss auf die Regelversorgung (Brücke): 60 %, für Bewilligungen ab 2027 50 %; Implantat selbst nur bei Ausnahmeindikationen§ 55, § 28 Abs. 2 SGB V
Zahnspange als Erwachsene/rnur bei schweren Kieferanomalien mit kombinierter kieferchirurgischer Behandlung§ 28 Abs. 2 SGB V
Professionelle Zahnreinigungkeine Regelleistung; manche Kassen zahlen freiwillig etwa 20 bis 100 €Verbraucherzentrale 2024
Brille, KontaktlinsenErwachsene nur ab mehr als 6 bzw. 4 Dioptrien oder schwerer Sehbeeinträchtigung, kein Gestell§ 33 Abs. 2, 3 SGB V
Augenlasernkeine KassenleistungMVV-Richtlinie Anlage II Nr. 13
Heilpraktikerkeine Kassenleistung§ 15 Abs. 1 SGB V
Osteopathiekeine Regelleistung; Satzungszuschuss einzelner Kassen, z. B. DAK bis 40 € je Behandlung, höchstens 3 im JahrDAK, Stand 01.10.2026
HörgeräteFestbetrag 704,37 € netto je Gerät, beidohrig mit Ohrpassstück 1.603,81 € brutto; Zuzahlung ab 2027 höchstens 15 €GKV-Spitzenverband, § 61 SGB V
HonorarvereinbarungPrivatbehandlung, keine Kassenleistung§ 2 GOÄ

Die PKV-Tarifbeispiele

Tarifbeispiele laut Tarifdruck (Kurzfassung), Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026. Die Stufe bezeichnet das Leistungsniveau bei dieser Leistung. Keine Leistungszusage.
LeistungPKV BasisPKV KomfortPKV Top
ZahnimplantatuniVersa uni-intro|Privat: 60 %Continentale COMFORT-U: 80 %LKH GesundheitsUpgrade Premium: 100 %
Zahnspange ab 18uniVersa uni-intro|Privat: 60 %HUK-COBURG Komfort: 80 %LVM A mit Z 100/100: 100 %
ZahnreinigungHallesche NK.select S: 1 × im JahrDebeka N: 70 %, bis 2 × im JahrHUK-COBURG Komfort: 100 %, 2 × im Jahr
BrilleHanseMerkur KVS1/KVS3: 100 € je 36 MonateContinentale COMFORT-U: 300 € je 2 JahreLKH GesundheitsUpgrade Premium: 1.000 € in 3 Jahren
AugenlasernHanseMerkur KVS1/KVS3: 100 € (mit Sehhilfen)HUK-COBURG Komfort: 500 € je AugeHallesche NK.select XL: 2.500 € je Auge
HeilpraktikerHallesche PRIMO: 75 % bis 1.000 € RechnungAXA ActiveMe-U: 80 %, höchstens 1.000 €Signal Iduna EXKLUSIV-SI: 100 % bis 2.250 €
OsteopathieWürttembergische Premium: 8 Sitzungen à 80 €ottonova First Class: bis 1.500 € (mit Heilpraktiker)AXA GesundExtra: bis 2.000 € (durch Heilpraktiker)
HörgeräteHanseMerkur KVS1/KVS3: 1.000 € je GerätDebeka N: 1.500 € je GerätAllianz MeinGesundheitsschutz Best: 3.000 € je Ohr
HonorarvereinbarungHanseMerkur KVS1/KVS3: bis HöchstsatzContinentale PREMIUM: inkl. § 2 GOÄottonova First Class: bis 5,0-fach

Alle 34 ausgewerteten Tarife je Leistung finden Sie unter Welche PKV zahlt …?; was Ihr eigener Tarif regelt, zeigt der Tarif-Check.

Drei Rechenbeispiele

Eigene Beispielrechnungen mit dem Erstattungs-Rechner, Stand Oktober 2026; ohne Zahnstaffel, Selbstbehalt und Wartezeiten.
FallGKVPKV BasisPKV KomfortPKV Top
Zahnimplantat mit Krone, 2.500 €, Festzuschuss 461 €461 €1.500 €2.000 €2.500 €
Hörgeräte beidseitig, 3.000 € (2 Geräte à 1.500 €)1.574 €2.000 €3.000 €3.000 €
Augenlasern beider Augen, 3.000 €0 €100 €1.000 €3.000 €

So entstehen die Zahlen: Beim Implantat zahlt die GKV den Festzuschuss für die Einzelzahnlücke – rund 461 € nach dem ab 2027 geltenden Satz von 50 % auf 921,60 € Regelversorgung –, die Tarife 60, 80 oder 100 % der Rechnung. Bei den Hörgeräten rechnet die GKV je Ohr den Festbetrag von rund 802 € minus 15 € Zuzahlung, also 787 €; die Tarifbeispiele zahlen je Gerät bis 1.000 €, 1.500 € bzw. 3.000 €. Beim Augenlasern zahlt die GKV nichts; HanseMerkur KVS1/KVS3 zahlt 100 € (zusammen mit Sehhilfen in 36 Monaten), HUK-COBURG Komfort 500 € je Auge, Hallesche NK.select XL bis 2.500 € je Auge.

Wo die Rechnung an Grenzen stößt

  • Zahnstaffel: In den ersten Versicherungsjahren begrenzen fast alle Tarife die Zahnleistungen, etwa LKH GesundheitsUpgrade Premium auf 1.250 € im ersten Kalenderjahr; Unfälle sind meist ausgenommen.
  • Zeiträume: Höchstbeträge für Brille oder Augenlasern gelten je Zeitraum (zwei, drei oder fünf Jahre) – wer innerhalb des Zeitraums schon etwas eingereicht hat, bekommt weniger.
  • Gebührenverzeichnisse: Heilpraktiker erstatten die meisten Tarife nur bis zu den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, Heilmittel oft bis zu einem Mehrfachen der Beihilfe-Höchstbeträge.
  • Bezugswege: Manche Tarife zahlen Hilfsmittel nur bei Bezug über den Hilfsmittelservice des Versicherers zu 100 %, sonst 80 %.
  • Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Ein vereinbarter Selbstbehalt mindert die Erstattung; wer Rechnungen einreicht, verliert unter Umständen die Beitragsrückerstattung. Das rechnet sich je Fall anders.
  • Medizinische Notwendigkeit: Erstattet wird nur, was medizinisch notwendig ist (§ 192 Abs. 1 VVG). Vor großen Behandlungen über 2.000 € können Sie eine Auskunft verlangen – binnen vier Wochen, bei Dringlichkeit binnen zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).

Wie Sie mehr erstattet bekommen

Schon privat versichert? Zahlt Ihr Tarif bei einer wichtigen Leistung wenig, können Sie beim eigenen Versicherer in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; Ihre Rechte und die Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Ob sich das lohnt, prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos – der Tarif-Check ist der erste Schritt.

Gesetzlich versichert? In die PKV kommen Angestellte mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €; 2027 laut Kabinettsbeschluss: 84.150 €), Selbstständige, Beamte und Studierende zu Studienbeginn. Welche Leistungen für Sie wichtig sind und worauf es beim Tarif ankommt, zeigt der Leistungsprofil-Check. Den Gesamtvergleich finden Sie unter Was zahlt die PKV mehr als die GKV?

Häufige Fragen

Wie viel erstattet die PKV im Vergleich zur GKV?

Das hängt von Leistung und Tarif ab. Bei Leistungen, für die die GKV nur einen Festzuschuss oder Festbetrag zahlt (Zahnersatz, Hörgeräte), erstatten PKV-Tarife meist einen Prozentsatz der Rechnung oder einen deutlich höheren Höchstbetrag. Bei Leistungen, die die GKV gar nicht zahlt (Augenlasern, Heilpraktiker, Brille für die meisten Erwachsenen), ist jeder Euro aus dem Tarif ein Plus. Der Rechner zeigt die Spanne für neun Leistungen in Euro.

Woher stammen die PKV-Werte im Rechner?

Aus veröffentlichten Tarifdrucken und Informationsblättern der Versicherer, ausgewertet in den Tarif-Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de (Stand 10.10.2026). Je Leistung zeigen wir drei Tarife mit unterschiedlichem Leistungsniveau – Basis, Komfort, Top. Die Stufe bezieht sich auf diese Leistung, nicht auf den Tarif als Ganzes.

Warum rechnet der Rechner den GKV-Festzuschuss für Zahnersatz mit 50 %?

Weil das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Festzuschuss für alle ab dem 01.01.2027 bewilligten Heil- und Kostenpläne von 60 auf 50 % der Regelversorgung senkt (§ 55 SGB V n. F.). Für die Einzelzahnlücke (Befund 2.1) ergibt das rund 461 € auf Basis des Regelversorgungsbetrags 2026 von 921,60 €. Wurde Ihr Plan noch 2026 bewilligt, gelten 552,96 € – tragen Sie den Betrag aus Ihrem Heil- und Kostenplan ein.

Was ist nicht berücksichtigt?

Die Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren, ein vereinbarter Selbstbehalt, Wartezeiten, Höchstsätze einzelner Gebührenverzeichnisse (z. B. für Heilpraktiker) und Bezugswege (manche Tarife zahlen Hilfsmittel nur über den eigenen Service zu 100 %). Den genauen Betrag für Ihren Fall nennt Ihr Versicherer – bei Behandlungen über 2.000 € auf Anfrage vorab (§ 192 Abs. 8 VVG).

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein, der Rechner läuft in Ihrem Browser. Nur wenn Sie Ihr Ergebnis per E-Mail anfordern, übermitteln wir es zusammen mit Ihren Kontaktdaten an einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk – mit Ihrer Einwilligung und ohne Gesundheitsfragen.

Quellen

  1. § 55 SGB V – Festzuschüsse (Zahnersatz) – abgerufen 18.10.2026
  2. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026
  3. KZBV: Festzuschussbeträge 2026 – gültig ab 01.01.2026
  4. § 33 SGB V – Hilfsmittel, Sehhilfen – abgerufen 18.10.2026
  5. GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen (PDF) – gültig seit 01.04.2022
  6. GKV-Spitzenverband: 8. Mehrkostenbericht Hilfsmittel (PDF) – Berichtsjahr 2025
  7. Verbraucherzentrale: Brücke, Krone, Implantat – Stand 01.07.2024
  8. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe – Stand 10.10.2026
  9. § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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