PKV-Leistungskatalog von A bis Z: Was die private Krankenversicherung zahlt

Der PKV-Leistungskatalog von A bis Z – jede Leistung mit Leistungsampel: was die GKV zahlt, was PKV-Tarife im Grundschutz, im Komfort- und im Top-Bereich erstatten – mit Quelle, Stand Oktober 2026 und dem Hinweis, wie Sie eine Lücke schließen.

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Wie der PKV-Leistungskatalog funktioniert

Einen einheitlichen Leistungskatalog wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht. Der Rahmen steht im Gesetz: Der Versicherer erstattet „im vereinbarten Umfang“ die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung (§ 192 Abs. 1 VVG). Was vereinbart ist, regeln die Musterbedingungen MB/KK 2009 (Teil I), die Bedingungen des Versicherers (Teil II) und der Tarif (Teil III). Deshalb beantworten unsere Seiten jede Leistung in drei Schritten: GKV-Regel, Spanne in den Tarifdrucken, Tarifbeispiele mit Stand. Welche Regel Ihr eigener Tarif enthält, zeigt der Tarif-Check; was die PKV gegenüber der GKV mehr leistet, fasst Was zahlt die PKV mehr als die GKV? zusammen.

Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen über voraussichtlich 2.000 € können Sie vom Versicherer eine Auskunft verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG).

Häufige Fragen

Was zahlt die PKV alles?

Das regelt Ihr Tarif. Grundsätzlich erstattet die PKV medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schwangerschaft und Entbindung (§ 192 Abs. 1 VVG, § 1 MB/KK 2009). Darüber hinaus schließen viele Tarife Leistungen ein, die die GKV nicht oder nur teilweise zahlt – etwa Heilpraktiker, Brille, Augenlasern oder Zahnersatz bis 100 %.

Gibt es einen offiziellen PKV-Leistungskatalog?

Nein. Die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009) sind unverbindliche Empfehlungen; maßgeblich sind die Bedingungen und der Tarif Ihres Versicherers. Deshalb unterscheiden sich die Leistungen je Tarif teils deutlich.

Was zahlt die PKV nicht?

Nach den Musterbedingungen unter anderem Kur- und Sanatoriumsbehandlung, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht, Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder (außer Sachkosten) und Übermaßbehandlung (§ 5 MB/KK 2009). Was Ihr Tarif außerdem begrenzt, steht in Teil III. Mehr unter „Was zahlt die PKV nicht?“.

Wie finde ich heraus, was mein Tarif zahlt?

Schauen Sie in Teil III Ihrer Versicherungsbedingungen (Tarif) oder nutzen Sie den kostenlosen Tarif-Check: Für 34 ausgewertete Tarife zeigt er, was der veröffentlichte Tarifdruck zu Ihrer Leistung regelt. Vor großen Behandlungen hilft die Auskunft nach § 192 Abs. 8 VVG.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

Wählen Sie Ihre Leistung, sehen Sie GKV, Ihren Tarif und PKV-Tarifbeispiele nebeneinander – und schließen Sie Lücken mit einem spezialisierten Experten.

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