Ratgeber

PKV-Hilfsmittel: offener oder geschlossener Katalog – der Unterschied

Hörgerät, Prothese, Rollator, Kompressionsstrümpfe, Insulinpumpe: Hilfsmittel braucht man oft erst, wenn es darauf ankommt – und dann zeigt sich, wie gut der Tarif ist. Das wichtigste Merkmal steht in einem Halbsatz: Zählt der Tarif Hilfsmittel nur auf, oder nennt er „zum Beispiel“?

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. PKV-Hilfsmittel: Die Leistungsampel
  2. Was Hilfsmittel sind – und warum der Tarif den Unterschied macht
  3. Offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog: der Unterschied
  4. Was die GKV bei Hilfsmitteln zahlt
  5. So regeln es ARAG, AXA, HanseMerkur und weitere Versicherer
  6. Höchstbeträge, Bezugsweg, Kostenvoranschlag: das Kleingedruckte
  7. Pflegehilfsmittel gehören in die Pflegeversicherung
  8. Beamte: Hilfsmittel und Beihilfe
  9. Lücke schließen: offener Hilfsmittelkatalog per Tarifwechsel
Das Wichtigste in Kürze
  • In der PKV gibt es keinen einheitlichen Hilfsmittelkatalog: Manche Tarife erstatten allgemein medizinisch notwendige Hilfsmittel, andere nur eine abschließende Aufzählung (PKV-Verband).
  • Ein offener Katalog („zum Beispiel“) erfasst auch Hilfsmittel, die im Tarif nicht genannt sind – ein geschlossener nur die aufgezählten; in unserer Auswertung von 34 Tarifdrucken sind die meisten offen formuliert (Stand Oktober 2026).
  • Daneben zählen Höchstbeträge (etwa 15.000 € für Prothesen bei HanseMerkur) und der Bezugsweg: Viele Tarife zahlen 100 % nur über den Hilfsmittelservice des Versicherers, sonst 80 %.
  • Die GKV zahlt Hilfsmittel nach dem Hilfsmittelverzeichnis, oft nur bis zum Festbetrag, plus Zuzahlung von bis zu 10 €, ab 2027 bis 15 € je Hilfsmittel (§§ 33, 61, 139 SGB V).
  • Ein geschlossener Katalog ist ein typischer Anlass für einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer – Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 VVG).

PKV-Hilfsmittel erstattet Ihr Tarif nach seinem Hilfsmittelkatalog: Ein offener Katalog („zum Beispiel“) umfasst jedes medizinisch notwendige Hilfsmittel, ein geschlossener nur die aufgezählten. In 34 ausgewerteten Tarifdrucken sind die meisten offen formuliert, viele mit 100 % – teils nur über den Hilfsmittelservice des Versicherers, sonst 80 % (Stand Oktober 2026). Die GKV zahlt nach Hilfsmittelverzeichnis und Festbetrag, minus Zuzahlung. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

PKV-Hilfsmittel: Die Leistungsampel

Leistungsampel Hilfsmittel – Stand Oktober 2026. GKV: §§ 12, 33, 61, 139 SGB V; PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; Beihilfe: § 25 BBhV. Die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVHilfsmittel nach Hilfsmittelverzeichnis, teils nur bis zum Festbetrag; Zuzahlung 10 % (5–10 €), ab 2027 7,50–15 € je Hilfsmittelbegrenzt
PKV Basis (z. B. Debeka PN)abschließende Aufzählung (geschlossener Katalog), u. a. Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke, Hörgeräte; Krankenfahrstühle bis 620 €begrenzt
PKV Komfort (z. B. Signal Iduna privat-SI)100 %, offene Definition; Hilfsmittel bis 1.000 € einmal im Kalenderjahr ohne Zusage, darüber nur mit vorheriger Zusagebegrenzt
PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)100 %, offener Katalog inkl. Hörgeräten und lebenserhaltender Hilfsmittel; ausgeschlossen u. a. Pflegehilfsmittel und Fitnessgeräteenthalten
Beihilfe (Bund)ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Anlage 11, Ausschlüsse nach Anlage 12; nicht aufgeführte ausnahmsweise, über 600 € mit Zustimmung der obersten Dienstbehördebegrenzt

Ob Ihr Tarif offen oder geschlossen formuliert ist, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“ – wählen Sie dort eine Hilfsmittel-Leistung wie Hörgeräte.

Was Hilfsmittel sind – und warum der Tarif den Unterschied macht

Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen oder ihr vorbeugen: Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke wie Prothesen, orthopädische Hilfsmittel wie Einlagen und Bandagen sowie andere Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Inhalationsgeräte (§ 33 Abs. 1 SGB V, Hilfsmittel-Richtlinie § 2). In der PKV müssen sie von einem Arzt oder Zahnarzt – je nach Tarif auch einem Heilpraktiker – verordnet sein (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009).

Anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen einheitlichen Hilfsmittelkatalog. Laut PKV-Verband kommt es auf den Tarif an: Manche Versicherer erstatten allgemein medizinisch notwendige Hilfsmittel, andere nehmen eine abschließende Aufzählung vor. Genau hier liegt einer der wichtigsten Qualitätsunterschiede zwischen Tarifen – und einer, den viele erst bemerken, wenn sie einen Rollator, eine Orthese oder ein neues Hörgerät brauchen.

Offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog: der Unterschied

Offener Katalog

  • Formulierung „zum Beispiel“, „insbesondere“ oder eine allgemeine Beschreibung
  • Erfasst jedes medizinisch notwendige Hilfsmittel, auch neue Technik
  • Beispiele: Barmenia einsA expert+, Debeka N, Hallesche NK.select XL, LKH GesundheitsUpgrade Premium, LVM A, R+V AGIL premium, SDK GesundheitsFAIR

Geschlossener Katalog

  • Abschließende Aufzählung der erstattungsfähigen Hilfsmittel
  • Was nicht genannt ist, wird nicht erstattet – auch wenn es notwendig ist
  • Beispiel: Debeka PN (Bisex-Tarif, für Neukunden geschlossen); kleinere Hilfsmittel als Liste z. B. bei uniVersa uni-intro

Quelle: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026. Bei einigen Tarifen ist der Katalog laut Versicherer offen, im Tarifdruck aber nicht vollständig ausgewertet (z. B. Alte Oldenburger, Concordia, AXA GesundExtra). Keine Leistungszusage.

Auch ein offener Katalog ist kein Freibrief: Erstattet wird, was medizinisch notwendig ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Versicherer kürzen darf, wenn ein Hilfsmittel nicht benötigte Zusatzfunktionen hat und günstigere, ausreichende Geräte verfügbar sind – beweisen muss er das aber selbst (BGH, 22.04.2015, IV ZR 419/13). Ausgeschlossen sind in vielen Tarifen zudem Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sowie Fitness- und Wellnessgeräte.

Was die GKV bei Hilfsmitteln zahlt

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Hilfsmittel eine Kassenleistung (§ 33 Abs. 1 SGB V). Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem die von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel aufgeführt sind (§ 139 Abs. 1 SGB V). Für einige Produktgruppen gelten Festbeträge; mit ihnen erfüllt die Kasse ihre Leistungspflicht (§ 12 Abs. 2 SGB V) – bei Hörgeräten etwa 704,37 € netto je Gerät. Wer mehr möchte, zahlt den Unterschied.

Zuzahlungen der GKV bei Hilfsmitteln (Versicherte ab 18) nach § 61 Satz 1 und § 33 Abs. 8 SGB V; Werte ab 01.01.2027 laut BGBl. 2026 I Nr. 228. Stand Oktober 2026.
Artbis 31.12.2026ab 01.01.2027
Hilfsmittel (je Mittel)10 %, mind. 5 €, max. 10 €10 %, mind. 7,50 €, max. 15 €
Verbrauchshilfsmittel (Monatsbedarf)10 %, höchstens 15 € je Monat – bereits seit 30.07.2026 (vorher 10 €)

In der PKV gibt es keine gesetzliche Zuzahlung; stattdessen gelten Prozentsatz, Höchstbeträge und ein vereinbarter Selbstbehalt Ihres Tarifs.

GKV-Zuzahlungen: ab 2027 um die Hälfte höher

Höchst- bzw. Festbeträge in Euro für Versicherte ab 18 Jahren, bis 31.12.2026 und ab 01.01.2027 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

0 €5 €10 €15 €20 €1015Arznei-, Hilfsmittel (max.)1015Fahrkosten je Fahrt (max.)1015Krankenhaus/Reha je Tag1015Heilmittel je Verordnung*
bis 2026ab 2027

§ 61 SGB V in der bis 31.12.2026 geltenden und in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23, Art. 8 Abs. 2). Mindestzuzahlung steigt von 5 auf 7,50 €. *Heilmittel: zusätzlich 10 % der Kosten.

So regeln es ARAG, AXA, HanseMerkur und weitere Versicherer

Hilfsmittel laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch; Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, Stand der Unterlage je Tarif in Klammern. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Tarif (Stand der Unterlage)Regel laut Tarifdruck
Allianz MeinGesundheitsschutz (Produktübersicht 2.8.25)100 % bei Bezug über die Allianz, sonst 80 %; Hörgeräte 1.500 € je Ohr (Best: 100 %, 3.000 € je Ohr)
ARAG MedBest (Stand 4.2026)offene Definition; unter 1.000 € ohne Genehmigung, ab 1.000 € ohne vorherige Zusage nur 80 % der funktionalen Standardausführung
AXA ActiveMe-U (04.19)100 %, wenn die AXA beschafft, sonst Kürzung auf 80 % (nicht bei Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfen, nach Unfall); Katalog „insbesondere“
Barmenia einsA expert+ (K 4610 0225)100 %, offene Aufzählung inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel und Blindenführtier; ausgeschlossen u. a. Fitness- und Wellnessgeräte
Continentale COMFORT/PREMIUM (01.01.2026)Hilfsmittel „in einfacher Ausführung“; ab 1.000 € Kostenvoranschlag, sonst 80 %; Selbstbeteiligung 50 € je Hilfsmittel (PREMIUM: inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel)
Debeka N (01.01.2025)offene Aufzählung („zum Beispiel“); ab 2.000 € Rechnungsbetrag Vorab-Zusage möglich
HanseMerkur KVS1/KVS3 (03.24)100 %, Beispielliste mit Höchstbeträgen: Hör- und Sprechhilfen 1.000 €, Prothesen und Orthesen 15.000 €, Krankenfahrstühle 12.000 €; Pflegehilfsmittel ausgeschlossen
HUK-COBURG Komfort (01.2025)100 % bis 1.200 € je Hilfsmittel, darüber 90 % (Hilfsmittelservice 100 %); nicht genannte Hilfsmittel ebenfalls erstattet; Höchstbeträge u. a. Prothese 15.000 €, Krankenfahrstuhl 2.500 €
Nürnberger TOP6 (Mai 2021)80/100-%-Regel wie Arzneimittel, Standardausführung; Höchstbeträge laut Hilfsmittelverzeichnis (z. B. Perücke 550 €, orthopädische Schuhe 550 € im Jahr); Pflegehilfsmittel ausgeschlossen
R+V AGIL premium (PKX0726)100 % für Anschaffung, Wiederbeschaffung und Reparatur ohne Begrenzung der Anzahl, offene Definition; ausgenommen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
uniVersa uni-intro|Privat (KVB-056 05.24)kleinere Hilfsmittel (Liste) 75 %; weitere („z. B.“) 75 % mit höchstens 1.000 € Eigenanteil im Jahr, danach 100 %
Württembergische Premium (Januar 2022)offene Definition; 100 % bei Beschaffung über den Versicherer, bei Eigenbeschaffung bis 1.000 €, im Notfall und für Perücken; sonst höchstens der Beschaffungspreis des Versicherers, maximal 80 %

Höchstbeträge, Bezugsweg, Kostenvoranschlag: das Kleingedruckte

Neben dem Katalog entscheiden drei Details, wie viel bei Ihnen ankommt:

Höchstbeträge

Manche Tarife setzen Grenzen je Hilfsmittel: Krankenfahrstuhl 620 € (Debeka PN), 2.500 € (HUK-COBURG Komfort) oder 12.000 € (HanseMerkur); Prothesen 15.000 € (HanseMerkur, HUK-COBURG); orthopädische Schuhe 550 € im Jahr (Nürnberger) oder 1.000 € je Paar (INTER Premium).

Bezugsweg

Über den Hilfsmittelservice des Versicherers gibt es oft 100 %, sonst 80 %. Laut PKV-Verband sichern Versicherer so die Qualität und senken Kosten durch Verträge mit Lieferanten.

Kostenvoranschlag

Bei teureren Anschaffungen verlangen die meisten Tarife einen Kostenvoranschlag, teils ab 1.000 € (ARAG, Continentale, Signal Iduna). Ab voraussichtlich 2.000 € muss der Versicherer auf Anfrage binnen vier Wochen antworten (§ 192 Abs. 8 VVG).

Wie die Vorab-Anfrage funktioniert, steht unter PKV-Kostenzusage vorab. Was Tarife konkret für Hörgeräte zahlen, zeigt Was zahlt die PKV für Hörgeräte?, für Brille und Kontaktlinsen Zahlt die PKV Kontaktlinsen?

Pflegehilfsmittel gehören in die Pflegeversicherung

Pflegebett, Badewannenlifter oder Einmalhandschuhe für die häusliche Pflege sind Pflegehilfsmittel. Viele Krankenversicherungstarife schließen sie ausdrücklich aus – etwa HanseMerkur KVS1/KVS3, Hallesche NK.select, LKH GesundheitsUpgrade Premium und Nürnberger TOP6 (laut Tarifdruck). Zuständig ist dann die private Pflegepflichtversicherung, die jeder Privatversicherte hat. Was sie leistet, erklärt Pflegegrad-Privat.de: Pflegehilfsmittel für Privatversicherte.

Beamte: Hilfsmittel und Beihilfe

In der Bundesbeihilfe sind ärztlich verordnete Hilfsmittel beihilfefähig, wenn sie den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen (§ 25 Abs. 1 BBhV). Anlage 11 nennt beihilfefähige Hilfsmittel, Anlage 12 Ausschlüsse; nicht beihilfefähig sind unter anderem Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischem Nutzen oder niedrigem Abgabepreis (§ 25 Abs. 2 BBhV). Die Liste ist nicht abschließend: Nicht genannte Hilfsmittel können ausnahmsweise beihilfefähig sein, über 600 € mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde (§ 25 Abs. 4 BBhV). Hörgeräte sind ab 15 Jahren bis 1.500 € je Ohr beihilfefähig. Der Beihilfetarif ergänzt – die Debeka B etwa mit offener Aufzählung und Vorab-Zusage ab 2.000 €.

Lücke schließen: offener Hilfsmittelkatalog per Tarifwechsel

Ein geschlossener Katalog oder enge Höchstbeträge sind ein klassischer Anlass, den Tarif zu prüfen – am besten, bevor ein teures Hilfsmittel nötig wird. Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz und offenem Hilfsmittelkatalog wechseln. Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung machen und einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen; Zuschlag und Wartezeit können Sie durch einen Ausschluss der Mehrleistung abwenden. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, welche Tarife Ihres Versicherers offene Kataloge haben – Tarifwechsel innerhalb des Versicherers.

Wer gesetzlich versichert ist und in die PKV darf, sollte beim Abschluss auf den offenen Katalog achten; der Leistungsprofil-Check zeigt Ihren Weg, eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab die Bedingungen. Weitere Prüfpunkte stehen unter Was zahlt die PKV nicht? und im kostenlosen Leistungs-Check.

Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was ist ein offener Hilfsmittelkatalog?

Ein offener Hilfsmittelkatalog nennt Hilfsmittel nur beispielhaft („zum Beispiel“, „insbesondere“) oder beschreibt sie allgemein – etwa als technische Mittel, die körperliche Behinderungen mildern oder ausgleichen. Erstattet wird dann jedes medizinisch notwendige Hilfsmittel, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist. Laut Tarifdruck offen formuliert sind zum Beispiel Barmenia einsA expert+, Debeka N, Hallesche NK.select XL, LKH GesundheitsUpgrade Premium und SDK GesundheitsFAIR (Stand Oktober 2026).

Was ist ein geschlossener Hilfsmittelkatalog?

Ein geschlossener Katalog zählt die erstattungsfähigen Hilfsmittel abschließend auf. Was nicht in der Liste steht, zahlt der Tarif nicht – auch wenn es medizinisch notwendig ist. In unserer Auswertung nennt etwa Debeka PN (für Neukunden geschlossen) eine abschließende Aufzählung. Ein geschlossener Katalog betrifft vor allem neue oder seltene Hilfsmittel.

Welche Hilfsmittel zahlt die PKV?

Das regelt der Tarif. Typisch sind Hör- und Sehhilfen, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel wie Einlagen und Bandagen, Gehhilfen und Krankenfahrstühle, oft auch lebenserhaltende Hilfsmittel. Laut PKV-Verband müssen Hilfsmittel ärztlich, zahnärztlich oder je nach Tarif heilpraktisch verordnet sein. Pflegehilfsmittel schließen viele Krankenversicherungstarife aus – dafür ist die Pflegepflichtversicherung da.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Kassenleistung (§ 33 SGB V). Der GKV-Spitzenverband führt ein Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V); für manche Hilfsmittel gilt ein Festbetrag, mit dem die Kasse ihre Pflicht erfüllt (§ 12 Abs. 2 SGB V). Versicherte zahlen 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel zu, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €; bei Verbrauchshilfsmitteln höchstens 15 € im Monat (seit 30.07.2026).

Muss ich Hilfsmittel über meinen Versicherer beziehen?

Nicht zwingend, aber es kann sich lohnen. Viele Tarife zahlen 100 %, wenn Sie den Hilfsmittelservice des Versicherers nutzen oder er vorher zustimmt, sonst nur 80 % – etwa Allianz MeinGesundheitsschutz, AXA ActiveMe-U, DKV BestMed oder Gothaer MediVita (laut Tarifdruck). Bei teuren Hilfsmitteln verlangen die meisten Tarife einen Kostenvoranschlag vorab.

Zahlt die Beihilfe Hilfsmittel?

Ja, ärztlich verordnete Hilfsmittel nach § 25 BBhV mit den Gegenständen aus Anlage 11; Anlage 12 nennt Ausschlüsse. Die Liste ist nicht abschließend: Nicht aufgeführte Hilfsmittel können ausnahmsweise beihilfefähig sein, über 600 € mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde (§ 25 Abs. 4 BBhV).

Quellen

  1. PKV-Verband: Hilfsmittel in der PKV (offen oder abschließend, Versorgungsmanagement, Kostenvoranschlag) – abgerufen 18.10.2026
  2. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 3 Verordnung, § 5 Abs. 2 Übermaß) – Stand Juni 2024
  3. § 33 SGB V – Hilfsmittel (Abs. 8 Zuzahlung Verbrauchshilfsmittel) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 139 SGB V – Hilfsmittelverzeichnis – abgerufen 18.10.2026
  5. § 61 SGB V – Zuzahlungen; ab 01.01.2027 BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026
  6. G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie (§ 2 Begriffsbestimmung) – Fassung 20.02.2025
  7. BGH, Urteil vom 22.04.2015 – IV ZR 419/13 (Hilfsmittel, Übermaß, Beweislast) – abgerufen 18.10.2026
  8. § 25 BBhV – Hilfsmittel – abgerufen 18.10.2026
  9. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
  10. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Hilfsmittel) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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