Inhalt (9 Abschnitte)
- Arztrechnung mit Faktor 3,5: Die Leistungsampel
- So entsteht der Betrag: Punktzahl × Punktwert × Faktor
- Faktor 2,3, 1,8, 1,15: die drei Schwellenwerte
- Wann der Arzt über 2,3 gehen darf
- Was nicht geht: Grenzen, die jede Rechnung einhalten muss
- Was Ihr Tarif bei Faktor 3,5 erstattet
- So prüfen Sie eine Rechnung mit Faktor 3,5
- Was die neue GOÄ am Faktor ändern soll
- Lücke schließen: Tarif mit Erstattung über dem Höchstsatz
- Der Faktor (Steigerungssatz) multipliziert den einfachen Gebührensatz: Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ).
- Für persönlich-ärztliche Leistungen ist 2,3 die Schwelle und 3,5 der Höchstsatz; für technische Leistungen 1,8 und 2,5, für Labor 1,15 und 1,3 (§ 5 Abs. 2–4 GOÄ).
- Über der Schwelle muss der Arzt jede Position schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründen und auf Verlangen näher erläutern (§ 12 Abs. 3 GOÄ); Gründe sind besondere Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände bei der Ausführung.
- Über 3,5 darf nur mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung vor der Behandlung abgerechnet werden – für technische und Laborleistungen nie (§ 2 GOÄ).
- Die meisten der 34 ausgewerteten Tarifdrucke erstatten bis zum Höchstsatz; einige auch darüber mit wirksamer Honorarvereinbarung (Stand Oktober 2026).
Eine Arztrechnung mit Faktor 3,5 ist für persönlich-ärztliche Leistungen zulässig, wenn der Arzt jede Position über dem 2,3-fachen Satz schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründet – etwa mit besonderer Schwierigkeit oder besonderem Zeitaufwand (§§ 5, 12 GOÄ). 3,5 ist der Höchstsatz; für technische Leistungen gelten 1,8 und 2,5, für Labor 1,15 und 1,3. Die meisten PKV-Tarife erstatten bis zum Höchstsatz (Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Arztrechnung mit Faktor 3,5: Die Leistungsampel
| Versicherung | Was erstattet wird | Ampel |
|---|---|---|
| GKV | Kassenärzte rechnen mit der Kasse nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab ab; eine Privatrechnung nach GOÄ zahlt die GKV nicht | nicht enthalten |
| PKV Basis (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3) | nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung (3,5 / 2,5 / 1,3); darüber kein Anspruch | begrenzt |
| PKV Komfort (z. B. Continentale PREMIUM) | bis zu den Höchstsätzen einschließlich Vereinbarungen nach § 2 GOÄ | enthalten |
| PKV Top (z. B. ottonova First Class) | bis zu den Höchstsätzen, mit wirksamer Honorarvereinbarung darüber, ambulant bis zum 5,0-fachen Satz | enthalten |
| Beihilfe (Bund) | angemessen innerhalb des Gebührenrahmens; Mehrbeträge aus Vereinbarungen nach § 2 GOÄ nicht beihilfefähig | begrenzt |
Betrag, Schwelle und Begründungspflicht jeder Position rechnet der GOÄ-Rechner nach. Was Ihr Tarif zur Gebührenordnung regelt, zeigt der Tarif-Check unter „Arztrechnung mit Honorarvereinbarung“.
So entsteht der Betrag: Punktzahl × Punktwert × Faktor
Jede ärztliche Leistung hat im Gebührenverzeichnis der GOÄ eine Punktzahl. Multipliziert mit dem Punktwert von 5,82873 Cent ergibt sich der einfache Gebührensatz; der Faktor – auch Steigerungssatz genannt – vervielfacht ihn (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Gerundet wird kaufmännisch auf den Cent. Weil Praxen teils zweimal runden, sind Abweichungen von bis zu 0,02 € je Position kein Fehler.
Beispiel eingehende Beratung von mindestens zehn Minuten (GOÄ-Nr. 3, 150 Punkte): 150 × 5,82873 Cent = 8,74 € einfach; beim 2,3-fachen Satz 20,11 €, beim 3,5-fachen 30,60 €.
Eingehende Beratung (GOÄ Nr. 3): Betrag je Steigerungsfaktor
Euro, 150 Punkte × 5,82873 Cent × Faktor; bis 2,3 ohne Begründung, bis 3,5 mit schriftlicher Begründung
§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ, Punktzahl laut amtlichem Gebührenverzeichnis; eigene Berechnung, einmal auf Cent gerundet.
Faktor 2,3, 1,8, 1,15: die drei Schwellenwerte
Die GOÄ unterscheidet drei Gruppen mit eigenem Rahmen. Innerhalb des Rahmens bestimmt der Arzt den Faktor nach billigem Ermessen; bis zur Schwelle ohne Begründung, darüber nur mit Begründung (§ 5 Abs. 2–4 GOÄ):
| Leistung (GOÄ-Nr., Punkte) | Rahmen | 1,0-fach | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|---|---|
| Beratung (Ziffer 1, 80) | persönlich 2,3 / 3,5 | 4,66 € | 10,72 € | 16,32 € |
| Eingehende Beratung (Nr. 3, 150) | persönlich 2,3 / 3,5 | 8,74 € | 20,11 € | 30,60 € |
| Untersuchung Organsystem (Nr. 7, 160) | persönlich 2,3 / 3,5 | 9,33 € | 21,45 € | 32,64 € |
| Erörterung schwere Erkrankung (Nr. 34, 300) | persönlich 2,3 / 3,5 | 17,49 € | 40,22 € | 61,20 € |
| Blutentnahme (Nr. 250, 40) | technisch 1,8 / 2,5 | 2,33 € | 4,20 € | 5,83 € |
| Ruhe-EKG (Nr. 651, 253) | technisch 1,8 / 2,5 | 14,75 € | 26,54 € | 36,87 € |
| MRT Kopf (Nr. 5700, 4.400) | technisch 1,8 / 2,5 | 256,46 € | 461,64 € | 641,16 € |
| Blutbild (Nr. 3550, 60) | Labor 1,15 / 1,3 | 3,50 € | 4,02 € | 4,55 € |
| CRP (Nr. 3741, 200) | Labor 1,15 / 1,3 | 11,66 € | 13,41 € | 15,15 € |
Achtung bei Blutentnahme und Ruhe-EKG: Beide stehen in der Liste des Abschnitts A und gehören deshalb zum technischen Rahmen – ein Faktor 2,3 ist dort schon begründungspflichtig, ein Faktor 3,5 nicht zulässig. Zuschläge für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, nachts, am Wochenende oder bei Kleinkindern (A bis D, K1) gibt es nur zum einfachen Satz.
Wann der Arzt über 2,3 gehen darf
„In der Regel“ darf eine persönlich-ärztliche Gebühr nur zwischen dem einfachen und dem 2,3-fachen Satz liegen; mehr ist nur erlaubt, wenn Besonderheiten das rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ). Als Kriterien nennt die Verordnung die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der einzelnen Leistung und die Umstände bei der Ausführung. Die Schwierigkeit kann auch aus dem Krankheitsfall folgen. Was schon in der Leistungsbeschreibung steckt – etwa die Mindestdauer von zehn Minuten bei Nr. 3 –, rechtfertigt keinen höheren Faktor (§ 5 Abs. 2 Satz 1–3 GOÄ).
Überschreitet der Arzt die Schwelle, muss er das „auf die einzelne Leistung bezogen“ verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründen; auf Verlangen muss er die Begründung näher erläutern (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Pauschale Formeln ohne Bezug zur konkreten Leistung sind deshalb angreifbar. Umgekehrt gilt: Der Bundesgerichtshof sieht keinen Ermessensfehler darin, Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit zum Schwellenwert 2,3 abzurechnen (BGH, 08.11.2007, III ZR 54/07). Der Faktor 2,3 auf fast jeder Position ist also normal und kein Grund zur Sorge.
Rechenbeispiel mit einer Position über der SchwelleEingehende Beratung Nr. 3 (2,3-fach) 20,11 € + Untersuchung Nr. 7 (3,5-fach, mit Begründung) 32,64 € + Ruhe-EKG Nr. 651 (1,8-fach) 26,54 € + Blutbild Nr. 3550 (1,15-fach) 4,02 € = 83,31 €. Der Betrag über der Schwelle liegt bei 11,19 € – genau für diese eine Position braucht es die Begründung.
Was nicht geht: Grenzen, die jede Rechnung einhalten muss
- Über 3,5 ohne Vereinbarung: nicht zulässig. Ein höherer Faktor setzt eine schriftliche Honorarvereinbarung vor der Behandlung voraus (§ 2 GOÄ) – mehr unter Honorarvereinbarung als Privatpatient.
- Technik und Labor über dem Höchstsatz: für die Abschnitte A, E, M und O ist eine Honorarvereinbarung unzulässig (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
- Vertretung des Wahlarztes: Erbringt nicht der Wahlarzt oder sein benannter ständiger Vertreter die Leistung persönlich, liegt der Höchstsatz bei 2,3 bzw. 1,8 (§ 5 Abs. 5 GOÄ).
- Standard- und Basistarif: höchstens 1,8 / 1,38 / 1,16 (§ 75 Abs. 3a SGB V), im Basistarif nach der Vereinbarung von 2010 1,2 / 1,0 / 0,9.
- Krankenhaus: stationäre privatärztliche Gebühren werden um 25 % gemindert, bei Belegärzten um 15 % (§ 6a GOÄ).
Was Ihr Tarif bei Faktor 3,5 erstattet
Ist die Rechnung korrekt, entscheidet der Tarif. In unserer Auswertung von 34 Tarifdrucken gibt es drei Gruppen (Stand Oktober 2026, keine Leistungszusage):
| Regel im Tarif | Beispiele laut Tarifdruck |
|---|---|
| bis zu den Höchstsätzen (3,5 / 2,5 / 1,3) | HanseMerkur KVS1/KVS3, Hallesche PRIMO, LVM A/AP, uniVersa uni-intro, Nürnberger TOP6, Continentale COMFORT; DKV BestMed darüber nur bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen |
| auch über dem Höchstsatz mit wirksamer Honorarvereinbarung | ARAG MedBest, AXA GesundExtra, Barmenia einsA expert+, Hallesche NK.select L/XL, INTER QualiMed Premium, LKH GesundheitsUpgrade Premium, Münchener Verein BestensGesund, R+V AGIL premium, SDK AM1x, Signal Iduna EXKLUSIV-SI, Württembergische Premium, Continentale PREMIUM, ottonova First Class (ambulant bis 5,0-fach) |
| erstattet, was der GOÄ entspricht – Mehrbeträge aus Vereinbarungen nicht | Debeka N und PN, Signal Iduna KOMFORT-PLUS (nur bis zu den Beträgen ohne Vereinbarung) |
Prozentsätze und ein vereinbarter Selbstbehalt kommen zu diesen Grenzen hinzu. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes gelten Gebühren innerhalb des GOÄ-Rahmens als wirtschaftlich angemessen; Mehrbeträge aus einer Vereinbarung nach § 2 GOÄ sind nicht beihilfefähig (§ 6 Abs. 5 BBhV).
So prüfen Sie eine Rechnung mit Faktor 3,5
1. Rahmen erkennen
Gehört die Leistung zum persönlichen, technischen oder Labor-Rahmen? Der GOÄ-Rechner ordnet die häufigsten Nummern automatisch zu.
2. Begründung lesen
Steht bei jeder Position über der Schwelle eine eigene, verständliche Begründung? Fehlt sie, fragen Sie nach.
3. Erläuterung verlangen
Sie dürfen eine nähere Erläuterung verlangen (§ 12 Abs. 3 Satz 2 GOÄ). Viele Unklarheiten lösen sich so.
4. Einreichen
Ihr Versicherer prüft die Rechnung ohnehin. Kürzt er, bleibt die Klärung mit dem Arzt – Sie sind Rechnungsschuldner.
Gebührenfragen sind häufig: 2025 betrafen 723 Schlichtungsanträge aus der Vollversicherung beim PKV-Ombudsmann Streit über GOÄ oder GOZ (Tätigkeitsbericht 2025). Alle sieben Prüfschritte stehen im Ratgeber PKV-Rechnung prüfen; bei einer Kürzung durch den Versicherer helfen die Schritte unter PKV zahlt nicht – was tun?
Was die neue GOÄ am Faktor ändern soll
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium eine überarbeitete Gebührenordnung übermittelt (gemeldet am 31.07.2026). Vorgesehen sind feste Euro-Preise für rund 5.500 Gebührennummern ohne Steigerungsfaktor; Erschwernisse sollen über Zuschläge abgerechnet werden. Einen veröffentlichten Referentenentwurf gab es bis Mitte Oktober 2026 nicht; bis zum Inkrafttreten gelten Schwelle und Höchstsatz wie hier beschrieben. Den Stand fasst Neue GOÄ: Stand der Reform zusammen.
Lücke schließen: Tarif mit Erstattung über dem Höchstsatz
Werden Sie häufig von Spezialisten behandelt, die nur mit Honorarvereinbarung arbeiten, kann ein Tarif sinnvoll sein, der auch über dem 3,5-fachen Satz erstattet. Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung machen und einen Zuschlag, Ausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, ob sich das lohnt – den Einstieg bietet der Tarif-Check.
Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was bedeutet Faktor 3,5 auf der Arztrechnung?
Faktor 3,5 ist der Höchstsatz für persönlich-ärztliche Leistungen nach der GOÄ: Der einfache Gebührensatz wird mit 3,5 multipliziert. Für die eingehende Beratung (Nr. 3) sind das 30,60 € statt 20,11 € beim 2,3-fachen Satz. Über dem 2,3-fachen Satz muss der Arzt jede Position schriftlich und nachvollziehbar begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Wann darf der Arzt den Faktor 3,5 abrechnen?
Wenn Besonderheiten bei der einzelnen Leistung es rechtfertigen – überdurchschnittliche Schwierigkeit, besonderer Zeitaufwand oder besondere Umstände bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Was schon in der Leistungsbeschreibung steckt, zählt nicht. Die Begründung muss auf die einzelne Leistung bezogen, verständlich und nachvollziehbar sein; auf Verlangen muss der Arzt sie näher erläutern (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Was bedeutet Faktor 2,3?
2,3 ist bei persönlich-ärztlichen Leistungen die Schwelle, bis zu der der Arzt keine Begründung braucht. Der Bundesgerichtshof hält es für zulässig, Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit zum Schwellenwert abzurechnen (BGH, 08.11.2007, III ZR 54/07). Für technische Leistungen liegt die Schwelle bei 1,8, für Laborleistungen bei 1,15.
Zahlt die PKV Faktor 3,5?
In aller Regel ja, wenn die Begründung stimmt: Die meisten Tarife erstatten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, also 3,5 bei persönlichen, 2,5 bei technischen und 1,3 bei Laborleistungen. Über dem Höchstsatz zahlen nur Tarife, die Honorarvereinbarungen einschließen, etwa INTER QualiMed Premium, LKH GesundheitsUpgrade Premium oder ottonova First Class (ambulant bis 5,0-fach), laut Tarifdruck Stand Oktober 2026.
Darf der Arzt mehr als 3,5-fach abrechnen?
Nur mit einer Honorarvereinbarung, die vor der Behandlung nach persönlicher Absprache schriftlich geschlossen wurde (§ 2 GOÄ). Für Leistungen aus den Abschnitten A, E, M und O – technische und Laborleistungen – ist eine solche Vereinbarung unzulässig; Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht davon abhängig gemacht werden.
Warum hat die Blutentnahme einen anderen Höchstsatz?
Die Blutentnahme (Nr. 250) und das Ruhe-EKG (Nr. 651) stehen in der Liste des Abschnitts A und gehören damit zum technischen Rahmen: Schwelle 1,8, Höchstsatz 2,5 (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Ein Faktor 2,3 ist dort schon begründungspflichtig, ein Faktor 3,5 nicht zulässig.
Quellen
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren (Rahmen, Schwellenwerte) – abgerufen 18.10.2026
- § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung (Begründungspflicht Abs. 3) – abgerufen 18.10.2026
- § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
- GOÄ, amtliches Gebührenverzeichnis mit Abschnitt-A-Liste (PDF) – PDF-Stand 15.09.2026
- § 75 SGB V – Höchstsätze im Standard- und Basistarif (Abs. 3a) – abgerufen 18.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.11.2007 – III ZR 54/07 (Schwellenwert) – BGHZ 174, 101
- § 6 BBhV – wirtschaftliche Angemessenheit von Gebühren (Abs. 5) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Ombudsmann: Tätigkeitsbericht 2025 (PDF) – Stand 31.01.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Gebührenordnung) – Stand 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.