Inhalt (9 Abschnitte)
- Privat versichert: Krankmeldung ohne eAU
- Fristen: Wann die AU beim Arbeitgeber sein muss
- Was die Krankschreibung kostet
- Nach sechs Wochen: Krankentagegeld statt Krankengeld
- Krankengeld und Krankentagegeld im Vergleich
- Krank im Urlaub
- Pflichten gegenüber dem Krankentagegeldversicherer
- Was manche Tarife bei längerer Krankheit leisten
- Sonderfälle: krankes Kind, Notfall, Hausarzttarif
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt nur für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind (§ 5 Abs. 1a EFZG); Privatversicherte legen dem Arbeitgeber weiter eine ärztliche Bescheinigung vor.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss die Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag beim Arbeitgeber sein; er darf sie früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG).
- Die Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen gilt für alle Arbeitnehmer gleich (§ 3 EFZG); danach zahlt die GKV Krankengeld von 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos (§ 47 SGB V), die PKV das vereinbarte Krankentagegeld.
- Die Bescheinigung rechnet der Arzt nach GOÄ Nr. 70 ab – 40 Punkte, beim 2,3-fachen Satz 5,36 €; für das Krankentagegeld trägt nach den Musterbedingungen der Versicherte die Kosten der Nachweise (§ 4 Abs. 7 MB/KT 2009).
- Dem Krankentagegeldversicherer ist die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens innerhalb der Tariffrist nachzuweisen, die Wiederherstellung binnen drei Tagen anzuzeigen (§ 9 Abs. 1 MB/KT 2009).
Privat versichert läuft die Krankmeldung weiter auf Papier: Die elektronische AU gilt nur für gesetzlich Versicherte (§ 5 Abs. 1a EFZG). Sie melden die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und legen bei mehr als drei Kalendertagen spätestens am folgenden Arbeitstag die ärztliche Bescheinigung vor (§ 5 Abs. 1 EFZG). Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die PKV das vereinbarte Krankentagegeld statt Krankengeld. Stand Oktober 2026; keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
| Thema | GKV | PKV | Ampel PKV |
|---|---|---|---|
| Nachweis beim Arbeitgeber | eAU: Arbeitgeber ruft bei der Kasse ab | ärztliche Bescheinigung auf Papier vorlegen | Papier |
| Entgeltfortzahlung | bis 6 Wochen durch den Arbeitgeber | bis 6 Wochen durch den Arbeitgeber | gleich |
| Lohnersatz danach | Krankengeld 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos | Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe ab dem vereinbarten Tag | nach Tarif |
| Langer Krankenhausaufenthalt (z. B. Barmenia einsA expert+, DKV BestMed Komfort) | Zuzahlung 10 € je Krankenhaustag, ab 2027 15 €, höchstens 28 Tage im Jahr | beitragsfrei ab dem 91. bzw. 92. Krankenhaustag laut Tarifdruck | enthalten |
Privat versichert: Krankmeldung ohne eAU
Seit Einführung der eAU übermitteln Vertragsärzte die Daten der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse, und die Kasse stellt sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereit (§ 109 SGB IV). Die Befreiung von der Vorlagepflicht steht in § 5 Abs. 1a EFZG: Die Vorlagepflicht „gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind“. Im Umkehrschluss gilt sie für Privatversicherte weiter. Der PKV-Verband hält das für eine Lücke und fordert eine gesetzliche Grundlage, damit auch Privatversicherte die eAU nutzen können (Position Digitalisierung).
Für Sie bedeutet das: Ihr Arzt stellt eine Bescheinigung aus, und Sie geben sie beim Arbeitgeber ab – persönlich, per Post oder so, wie es im Betrieb üblich ist. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Fristen: Wann die AU beim Arbeitgeber sein muss
1. Sofort melden
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG) – das gilt für alle.
2. Ab dem vierten Tag: Bescheinigung
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG).
3. Früher, wenn verlangt
Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung schon ab dem ersten Tag verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG). Ein Blick in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung lohnt.
4. Verlängerung
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als bescheinigt, brauchen Sie eine neue Bescheinigung (§ 5 Abs. 1 Satz 4 EFZG).
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was die Krankschreibung kostet
Für Privatpatienten rechnet der Arzt die Bescheinigung nach der Gebührenordnung ab: GOÄ Nr. 70 „Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ mit 40 Punkten – beim 2,3-fachen Satz 5,36 €, beim Höchstsatz 8,16 €. Meist steht sie zusammen mit Beratung und Untersuchung auf derselben Rechnung, die Sie wie gewohnt einreichen. Wie Ihr Krankheitskostentarif solche Bescheinigungen behandelt, regeln Ihre Bedingungen. Für Nachweise gegenüber dem Krankentagegeldversicherer bestimmen die Musterbedingungen: „Etwaige Kosten derartiger Nachweise hat der Versicherungsnehmer zu tragen“ (§ 4 Abs. 7 MB/KT 2009). Ihre Arztrechnung können Sie mit dem GOÄ-Rechner nachrechnen.
Nach sechs Wochen: Krankentagegeld statt Krankengeld
Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter – unabhängig davon, wie Sie versichert sind (§ 3 Abs. 1 EFZG). Danach unterscheiden sich die Systeme:
- GKV: Krankengeld von 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettos (§ 47 SGB V) – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
- PKV: Ein gesetzliches Krankengeld gibt es nicht. Lohnersatz zahlt die private Krankentagegeldversicherung – in der Höhe und ab dem Tag, den Sie vereinbart haben. Gut gewählt, kann sie die Lücke zum Nettoeinkommen schließen, die das GKV-Krankengeld offenlässt.
- Selbstständige: Ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltfortzahlung; das Krankentagegeld beginnt ab dem vereinbarten Tag.
Arbeitsunfähig im Sinne der Musterbedingungen ist, wer seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht (§ 1 Abs. 3 MB/KT 2009). Wie Sie Höhe und Beginn des Krankentagegelds richtig wählen, erklärt PKV-Gründer.de: Krankentagegeld richtig absichern.
Krankengeld und Krankentagegeld im Vergleich
| Merkmal | GKV-Krankengeld | PKV-Krankentagegeld |
|---|---|---|
| Höhe | 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos | vereinbarter Tagessatz |
| Obergrenze | durch die Beitragsbemessungsgrenze, 2026 höchstens rund 135,63 € brutto je Tag | zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern nicht mehr als das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 MB/KT 2009) |
| Beginn | nach Ende der Entgeltfortzahlung | ab dem im Tarif vereinbarten Tag |
| Nachweis | eAU über die Kasse | ärztliche Bescheinigung an den Versicherer |
Für Gutverdiener ist der Unterschied spürbar: Das GKV-Krankengeld endet an der Beitragsbemessungsgrenze, während sich das Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen vereinbaren lässt. Sinkt das Einkommen auf Dauer, müssen Privatversicherte das dem Versicherer mitteilen, und er kann Tagegeld und Beitrag anpassen (§ 4 Abs. 3 und 4 MB/KT 2009).
Krank im Urlaub
Erkranken Sie während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Für Privatversicherte heißt das auch im Urlaub: ärztliche Bescheinigung besorgen und dem Arbeitgeber vorlegen – die eAU-Meldung über die Kasse gibt es für sie nicht.
Pflichten gegenüber dem Krankentagegeldversicherer
Wer ein Krankentagegeld versichert hat, muss die Arbeitsunfähigkeit auch dem Versicherer nachweisen. Die Musterbedingungen regeln:
- Nachweis: Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen; Bescheinigungen von Ehegatten, Eltern oder Kindern reichen nicht (§ 4 Abs. 7 MB/KT 2009).
- Anzeige: Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist anzuzeigen; bei verspätetem Zugang kann das Krankentagegeld bis zum Zugangstag gekürzt werden oder entfallen (§ 9 Abs. 1 MB/KT 2009).
- Fortdauer und Ende: Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb der Tariffrist nachzuweisen, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit binnen drei Tagen anzuzeigen.
Was manche Tarife bei längerer Krankheit leisten
Neben dem Krankentagegeld enthalten einige Krankheitskostentarife Leistungen, die bei längerer Krankheit entlasten. Beispiele laut Tarifdruck (Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, Feld Besonderheiten, Stand 10.10.2026), alphabetisch:
| Tarif | Regel laut Tarifdruck |
|---|---|
| Barmenia einsA expert+ | beitragsfrei ab dem 91. Krankenhaustag; Option auf Krankentagegeld nach dem Studium |
| DKV BestMed Komfort | Beitragsfreiheit ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthalts |
| DKV BestMed Premium BM5 | Beitragsfreiheit ab dem 92. Krankenhaustag |
| HUK-COBURG Komfort | ab dem 91. Krankenhaustag Leistung in Höhe des Beitrags |
| R+V AGIL | Beitragsgutschrift ab der neunten Woche eines Krankenhausaufenthalts (nach 12 Monaten Versicherungsdauer) |
Ob Ihr Tarif solche Regeln hat, zeigt der Tarif-Check; die Besonderheiten aller Tarife zeigt PKV-Tarifprofil.de.
Sonderfälle: krankes Kind, Notfall, Hausarzttarif
Ist Ihr Kind krank, gelten eigene Regeln – Privatversicherte erhalten kein Kinderkrankengeld, haben aber Anspruch auf Freistellung; mehr unter Kind krank und privat versichert. Nach einem Notfall gilt dieselbe Papier-AU; wie die Notaufnahme abrechnet, steht unter Privat versichert in der Notaufnahme. Haben Sie einen Tarif mit Hausarztprinzip, holen Sie die Krankschreibung am besten beim Primärarzt – Details unter PKV-Hausarzttarif. Die wichtigsten Regeln für den Alltag fasst Privat versichert – was beachten? zusammen.
Häufige Fragen
Wie melde ich mich als Privatversicherter krank?
Sie melden dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EFZG). Dauert sie länger als drei Kalendertage, legen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vor; der Arbeitgeber darf sie früher verlangen. Die eAU gilt für Privatversicherte nicht – die Bescheinigung bekommen Sie auf Papier.
Gibt es die eAU für Privatversicherte?
Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Die Befreiung von der Vorlagepflicht gilt nur für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind (§ 5 Abs. 1a EFZG); der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Kasse ab (§ 109 SGB IV). Der PKV-Verband fordert eine gesetzliche Grundlage, damit auch Privatversicherte die eAU nutzen können.
Wer bezahlt die Krankschreibung als Privatpatient?
Der Arzt kann die Bescheinigung nach GOÄ Nr. 70 berechnen: 40 Punkte, beim 2,3-fachen Satz 5,36 €, höchstens 8,16 €. Wie Ihr Krankheitskostentarif solche Bescheinigungen behandelt, regeln Ihre Bedingungen. Für Nachweise gegenüber dem Krankentagegeldversicherer trägt nach den Musterbedingungen der Versicherungsnehmer die Kosten (§ 4 Abs. 7 MB/KT 2009).
Was bekomme ich als Privatversicherter nach sechs Wochen Krankheit?
Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die PKV kein Krankengeld wie die GKV, sondern das Krankentagegeld, das Sie vereinbart haben – ab dem im Tarif festgelegten Tag und in der versicherten Höhe. Ohne Krankentagegeldversicherung gibt es keinen Lohnersatz aus der PKV. Wie Sie die richtige Höhe und den Beginn wählen, erklärt der Experte für Krankentagegeld.
Was muss ich dem Krankentagegeldversicherer melden?
Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens innerhalb der Frist Ihres Tarifs, mit einer ärztlichen Bescheinigung; fortdauernde Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Tariffrist und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit binnen drei Tagen (§ 9 Abs. 1 MB/KT 2009). Bei verspäteter Anzeige kann das Krankentagegeld gekürzt werden oder entfallen.
Quellen
- § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz – Anzeige- und Nachweispflichten – abgerufen 19.10.2026
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – Anspruch auf Entgeltfortzahlung – abgerufen 19.10.2026
- § 109 SGB IV – Meldungen über Arbeitsunfähigkeit (eAU) – abgerufen 18.10.2026
- § 9 Bundesurlaubsgesetz – Erkrankung während des Urlaubs – abgerufen 19.10.2026
- § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Position Digitalisierung (eAU) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KT 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 70 – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Feld Besonderheiten) – Stand 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.