Alltag

PKV-Hausarzttarif: Primärarztprinzip, Kürzungen, Ausnahmen und Wechsel

Hausarzttarife sind in der PKV eine bewusste Gestaltungsentscheidung: Der erste Weg führt zum Hausarzt; solche Tarife sind häufig als Einsteiger- oder Kompakttarife angelegt. Wer die Regeln kennt, verliert nichts – wer sie vergisst, zahlt einen Teil der Facharztrechnung selbst. Hier der Überblick über alle Varianten in 34 ausgewerteten Tarifen.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. So funktioniert der PKV-Hausarzttarif
  2. PKV-Hausarzttarife im Überblick: wer als Primärarzt gilt und wie gekürzt wird
  3. Nicht nur der Facharzt: Was Hausarzttarife sonst kürzen
  4. Ihren Tarif in fünf Schritten prüfen
  5. Für wen ein Hausarzttarif passt – und für wen nicht
  6. Wechsel: vom Hausarzttarif zur freien Arztwahl – und zurück
  7. Hausarztmodell in der GKV und das geplante Primärarztsystem
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein PKV-Hausarzttarif erstattet ambulante Behandlungen nur dann voll, wenn zuerst ein Primärarzt behandelt oder überweist; sonst kürzt er die Facharztrechnung laut Tarifdruck auf 70 bis 80 % (Stand 10.10.2026).
  • Von 34 ausgewerteten Tarifen haben 7 ein Primärarztprinzip; mehrere weitere Tarifwerke bieten eine Variante mit Hausarztprinzip an, etwa Barmenia prima, Hallesche NK.select S, LVM AP oder Signal Iduna START-SI.
  • Als Primärärzte gelten meist Hausärzte und hausärztliche Internisten, oft auch Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Not- und Bereitschaftsärzte, in einigen Tarifen die Telemedizin des Versicherers.
  • Einige Tarife kürzen auch Arzneimittel ohne Primärarzt-Verordnung, etwa HanseMerkur KVS1/KVS3 von 100 auf 80 %.
  • Der Wechsel in einen Tarif mit freier Arztwahl ist beim eigenen Versicherer möglich; für die Mehrleistung kann er eine Gesundheitsprüfung verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG).

Ein PKV-Hausarzttarif erstattet ambulante Behandlungen nur voll, wenn zuerst ein Primärarzt behandelt oder überweist; sonst kürzt er die Facharztrechnung laut Tarifdruck auf 70 bis 80 % – etwa LVM AP auf 70 %, uniVersa uni-intro|Privat auf 75 %, HanseMerkur KVS1/KVS3 auf 80 %. Von 34 ausgewerteten Tarifen haben 7 ein Primärarztprinzip, 25 bieten freie Arztwahl (Stand 10.10.2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Facharztbesuch im Hausarzttarif – Stand Oktober 2026. PKV: MB/KK 2009 und Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de (Felder Arzt ambulant und Primärarztprinzip), Stand 10.10.2026; GKV: Bundesmantelvertrag laut KV Baden-Württemberg. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
TarifFacharzt ohne ÜberweisungAmpel
GKV (zum Vergleich)freie Wahl unter Vertragsärzten, Radiologie, Labor u. a. nur auf Überweisung; Hausarztmodell als Wahlmöglichkeitbegrenzt
PKV-Hausarzttarif (z. B. LVM AP)100 % beim Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 70 %begrenzt
PKV-Hausarzttarif (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3)100 % beim Primärarzt oder nach Erstbehandlung dort, sonst 80 %; ambulante OP, Notfall, Früherkennung und STIKO-Impfungen ausgenommenbegrenzt
PKV mit freier Arztwahl (z. B. SDK GesundheitsFAIR)kein Primärarztprinzip; 100 % der erstattungsfähigen Kostenenthalten

So funktioniert der PKV-Hausarzttarif

Grundsätzlich gilt in der PKV die freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009). Ein Hausarzttarif schränkt sie vertraglich ein: Er legt fest, welche Ärzte als Primärärzte gelten, und erstattet den vollen Satz nur, wenn Sie dort zuerst behandelt werden oder eine Überweisung zum Facharzt bekommen. Gehen Sie ohne diesen Weg direkt zum Facharzt, kürzt der Tarif. Solche Tarife sind häufig als Einsteiger- oder Kompakttarife angelegt – die Hallesche bezeichnet PRIMO etwa als „Einsteiger-Schutz“. Die praktischen Fragen rund um die Überweisung selbst klärt der Ratgeber Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung?.

Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

PKV-Hausarzttarife im Überblick: wer als Primärarzt gilt und wie gekürzt wird

Die Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de erfassen das Primärarztprinzip für 34 Tarife und ihre Varianten. Alphabetisch, ohne Rangfolge:

Primärarzt- und Hausarztregeln laut Tarifdruck (Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, Felder Arzt ambulant und Primärarztprinzip, Stand 10.10.2026). Keine Bewertung der Tarife, keine Leistungszusage.
Tarif oder VariantePrimärärzte laut TarifFacharzt ohne Überweisung
Allianz AktiMed 90 PHausarztvolle Erstattung, wenn zunächst der Hausarzt konsultiert wird; Höhe der Kürzung im Informationsblatt nicht genannt
ARAG KomfortKlasseHausarzt, hausärztlicher Internist, Kinder-, Frauen- und Augenarzt, Not- und Bereitschaftsarztlaut ARAG 80 % (MedBest und MedExtra: kein Primärarztprinzip)
AXA ActiveMe-U„Gesundheitslotsen“: Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten, Gynäkologie, Augen- und Kinderheilkunde, Not- und Bereitschaftsarzt, AXA-Service80 %; nachträgliche Überweisungen nicht anerkannt
AXA EL Bonus-UAllgemeinmedizin, Gynäkologie, Augen-, Kinderheilkunde, Not- oder Bereitschaftsarzt75 %
Barmenia prima / prima+Primärarztmodell; Überweisung gilt bis 6 Monateprima+: 80 % (einsA expert+: freie Arztwahl)
Hallesche NK.select SHausarzt, Augenarzt, Gynäkologe, Kinderarzt, Not-/Bereitschaftsarzt, Videosprechstunde75 % (L und XL: freie Arztwahl)
Hallesche PRIMOHausarzt (der Hallesche zu benennen), Augen-, Frauen-, Kinder-, Not- oder Bereitschaftsarzt75 %
HanseMerkur KVS1/KVS3 und Start FitAllgemeinmedizin, hausärztlicher Internist, Frauen-, Augen-, Kinderarzt; Nachweis über die Erstbehandlungsrechnung80 %
HUK-COBURG SelectPro / EAllgemeinmedizin, Frauen-, Augen-, Kinderarzt, Not-, Bereitschaftsarzt oder HUK-Kooperationspartner80 % (Komfort: freie Arztwahl)
LVM APHausärzte, Kinder-, Frauen- und Augenärzte, Hebammen, Not- und Bereitschaftsdienst; Überweisung gilt bis 6 Monate70 % (A: freie Arztwahl)
Nürnberger HAT6Allgemeinmediziner, hausärztliche Internisten, Frauen-, Augen- und Kinderärzte, Not- und Bereitschaftsärzte75 %, 100 % bei Erstbehandlung durch den Hausarzt (TOP6: freie Arztwahl)
R+V AGIL comfort / classic proAllgemein-, Haus-, Frauen-, Augen- und Kinderärzte, Not- und Bereitschaftsärzte, Telemedizin-Service; Überweisung gilt bis 6 Monate75 % (premium: freie Arztwahl)
Signal Iduna START-SIHausarzt, Kinder-, Frauen-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt75 % (KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI: freie Arztwahl)
uniVersa uni-intro|Privatnamentlich benannter Hausarzt sowie Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Not- oder Bereitschaftsarzt75 %; mit Zusatztarif uni-ZF auch direkt 100 %
Württembergische (Module Hausarzt)eigene Module „Ambulant Premium Hausarzt“ und „Ambulant Komfort Hausarzt“Hausarztprinzip im Modul (Premium: freie Arztwahl)

Eine andere Lösung wählt die Gothaer bei MediVita: kein Primärarztprinzip, aber ein Verhaltensbonus bis 50 % der Selbstbeteiligung, wenn die Erstbehandlung beim Hausarzt oder bei Gynäkologe, Augen-, Kinder-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Den Wortlaut im Zusammenhang zeigen die Hausarzt- und Primärarztregeln in den Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de.

Nicht nur der Facharzt: Was Hausarzttarife sonst kürzen

Das Primärarztprinzip kann über den Facharztbesuch hinaus wirken. Laut Tarifdruck erstattet HanseMerkur KVS1/KVS3 ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel zu 100 %, wenn ein Primärarzt verordnet, sonst zu 80 %; AXA EL Bonus-U zahlt Arzneimittel zu 100 % bei Primärarzt-Verordnung, sonst 75 %. Dafür nehmen manche Tarife Leistungen ausdrücklich aus: Bei HanseMerkur gelten ambulante Operationen, Notfälle, gesetzliche Früherkennung und STIKO-Impfungen als Primärarzt-Leistung. Lesen Sie die Klausel deshalb vollständig.

Rechenbeispiel

Vier Facharztbesuche im Jahr zu je 120 €, jeweils ohne Überweisung, in einem Tarif mit 75 % Erstattung: 480 € Rechnungsbetrag, 360 € Erstattung, 120 € Eigenanteil – zusätzlich zu einem vereinbarten Selbstbehalt. Mit Überweisung wären es 0 € Eigenanteil aus der Kürzung (eigene Beispielrechnung). Ob sich der Hausarzttarif für Sie rechnet, hängt vom Beitragsunterschied und davon ab, wie oft Sie direkt zum Facharzt gehen.

Ihren Tarif in fünf Schritten prüfen

1. Tarifstufe im Versicherungsschein

Der genaue Tarifname mit Stufe entscheidet – etwa NK.select S statt L oder XL, SelectPro statt Komfort, AP statt A.

2. Klausel in Teil III

Suchen Sie nach „Primärarzt“, „Hausarzt“ oder „Überweisung“. Dort steht, welcher Prozentsatz mit und ohne Überweisung gilt.

3. Liste der Primärärzte

Zählen Frauen-, Augen- und Kinderärzte dazu, Not- und Bereitschaftsärzte, Telemedizin oder – wie bei LVM AP – Hebammen?

4. Nachweis und Gültigkeit

Überweisungsschein oder Erstbehandlungsrechnung, Gültigkeit etwa sechs Monate, Vorlage mit der Facharztrechnung.

5. Weitere Kürzungen

Betrifft das Prinzip auch Arzneimittel oder andere Leistungen? Und welche Ausnahmen gibt es, etwa Notfall, ambulante Operation, Vorsorge und Impfungen?

Mit diesen fünf Antworten wissen Sie, was im Alltag zu tun ist. Ob ein anderer Tarif besser passt, rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen durch.

Für wen ein Hausarzttarif passt – und für wen nicht

Passt gut, wenn …

  • Sie ohnehin eine feste Hausärztin haben und Fachärzte meist auf Überweisung besuchen
  • Frauen-, Augen- und Kinderärzte in Ihrem Tarif als Primärärzte zählen
  • die Telemedizin des Versicherers als Primärarzt gilt und Sie sie nutzen möchten

Genauer prüfen, wenn …

  • Sie regelmäßig mehrere Fachärzte sehen, etwa bei einer chronischen Erkrankung
  • Ihr Tarif auch Arzneimittel ohne Primärarzt-Verordnung kürzt
  • Sie häufig direkt in Radiologie oder Labor gehen möchten – mehr unter MRT ohne Überweisung

Ein Plus der PKV bleibt in jedem Tarif: Privatversicherte kommen oft schneller an einen Facharzttermin. 60 % bekamen ihren letzten Termin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Wechsel: vom Hausarzttarif zur freien Arztwahl – und zurück

Beim eigenen Versicherer können Sie in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln; die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Für Mehrleistungen im Zieltarif – etwa die freie Arztwahl statt des Hausarztprinzips – darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Den Zuschlag und die Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Der umgekehrte Weg in einen Hausarzttarif mit weniger Leistung löst keine Gesundheitsprüfung aus.

Manche Versicherer bieten statt eines Tarifwechsels Zusatzbausteine an, die die Kürzung aufheben – laut Tarifdruck etwa uni-ZF zu uniVersa uni-intro|Privat. Welche Option bei Ihnen passt, rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk durch. Was Ihr aktueller Tarif regelt, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“.

Hausarztmodell in der GKV und das geplante Primärarztsystem

Auch gesetzlich Versicherte kennen das Prinzip: als freiwilliges Hausarztmodell ihrer Kasse und als Überweisungsgebot für bestimmte Fachgruppen wie Radiologie und Labor (Bundesmantelvertrag, laut KV Baden-Württemberg). Angekündigt ist zudem ein verbindliches Primärversorgungssystem für die GKV; beschlossen ist es nicht (Stand Oktober 2026). Für Privatversicherte gilt ihr Vertrag – ob sie einen Hausarzt zuerst aufsuchen müssen, bestimmt allein der Tarif. Hintergründe zum geplanten System bietet Schneller-zum-Facharzt.de: Primärarztsystem – ab wann?. Wer noch gesetzlich versichert ist und die freie Arztwahl der PKV nutzen möchte, sieht im Leistungsprofil-Check, ob der Weg in die PKV offensteht.

Häufige Fragen

Was ist ein PKV-Hausarzttarif?

Ein Tarif mit Primärarzt- oder Hausarztprinzip: Ambulante Behandlungen werden nur voll erstattet, wenn zuerst ein Primärarzt behandelt oder an den Facharzt überweist. Ohne diesen Weg kürzt der Tarif, laut Tarifdruck meist auf 70 bis 80 %. Die Musterbedingungen sehen dagegen grundsätzlich die freie Arztwahl vor (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009). Keine Leistungszusage.

Lohnt sich ein Hausarzttarif in der PKV?

Das hängt vom Beitragsunterschied und von Ihrem Arztbesuchsverhalten ab. Wer ohnehin zuerst zur Hausärztin geht und Fachärzte vor allem auf Überweisung besucht, hat kaum Nachteile; wer häufig direkt zu Fachärzten geht, trägt bei 75 % Erstattung ein Viertel jeder Rechnung selbst. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk rechnet beide Varianten für Sie durch.

Welche Ärzte darf ich im Hausarzttarif ohne Überweisung besuchen?

Das steht im Tarif. Häufig zählen neben Hausärzten und hausärztlichen Internisten auch Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Not- und Bereitschaftsärzte als Primärärzte, laut Tarifdruck etwa bei Hallesche PRIMO, HanseMerkur KVS1/KVS3 und uniVersa uni-intro|Privat. LVM AP nennt zusätzlich Hebammen.

Zählt eine Videosprechstunde als Primärarzt?

In einigen Tarifen ja: Laut Tarifdruck gelten etwa bei AXA ActiveMe-U Ärzte über den telefonischen oder digitalen Service der AXA, bei R+V AGIL comfort und classic pro Ärzte des Telemedizin-Service und bei Hallesche NK.select S die Videosprechstunde als Primärarzt. Prüfen Sie die Regel Ihres Tarifs.

Kann ich vom Hausarzttarif in einen Tarif mit freier Arztwahl wechseln?

Ja, beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG unter Anrechnung Ihrer Rechte und der Alterungsrückstellung. Weil die freie Arztwahl eine Mehrleistung ist, kann der Versicherer dafür einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Manche Tarife bieten Zusatzbausteine, die die Kürzung aufheben, etwa uni-ZF zu uniVersa uni-intro|Privat.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
  2. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Felder Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Arzneimittel) – Stand 10.10.2026
  3. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
  4. Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – veröffentlicht 04/2026
  5. KV Baden-Württemberg: Überweisungen nach Bundesmantelvertrag – abgerufen 19.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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