Inhalt (7 Abschnitte)
- Als Privatpatient können Sie ein MRT grundsätzlich ohne Überweisung machen lassen: Die Musterbedingungen sehen die freie Arztwahl vor (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009); gesetzlich Versicherte dürfen Radiologen nur auf Überweisung aufsuchen (Bundesmantelvertrag).
- Die PKV zahlt das MRT, wenn es medizinisch notwendig ist (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009); ein MRT ohne Beschwerden zur allgemeinen Vorsorge gehört nicht zu den gesetzlich eingeführten Vorsorgeprogrammen.
- Tarife mit Primärarztprinzip kürzen ohne Überweisung, laut Tarifdruck etwa HanseMerkur KVS1/KVS3 auf 80 % oder uniVersa uni-intro|Privat auf 75 % (Stand 10.10.2026).
- Ein MRT des Kopfes kostet nach GOÄ Nr. 5700 beim Schwellenwert von 1,8 rund 461,64 €, höchstens 641,16 € beim 2,5-fachen Satz; mehrere Regionen in einer Sitzung sind auf 6.000 Punkte begrenzt.
- Für Röntgen und CT verlangt das Strahlenschutzrecht eine rechtfertigende Indikation durch einen Arzt mit Fachkunde (§ 83 Abs. 3 StrlSchG); das MRT arbeitet ohne Röntgenstrahlen, die Radiologie prüft aber trotzdem die medizinische Fragestellung.
Ja – als Privatpatient können Sie ein MRT grundsätzlich ohne Überweisung machen lassen, weil die Musterbedingungen die freie Arztwahl vorsehen (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009); gesetzlich Versicherte dürfen Radiologen nur auf Überweisung aufsuchen. Die PKV zahlt, wenn das MRT medizinisch notwendig ist; Tarife mit Primärarztprinzip kürzen ohne Überweisung auf 70 bis 80 %. Ein Kopf-MRT kostet nach GOÄ beim 1,8-fachen Satz 461,64 €. Stand Oktober 2026; keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
| Versicherung | MRT ohne Überweisung | Ampel |
|---|---|---|
| GKV | Radiologie nur auf Überweisung; MRT als Kassenleistung bei medizinischer Indikation | ohne Überweisung nicht möglich |
| PKV Basis mit Primärarztprinzip (z. B. uniVersa uni-intro|Privat) | 75 % beim Facharzt ohne Überweisung, 100 % mit Überweisung vom Primärarzt | begrenzt |
| PKV mit Primärarztprinzip (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3) | 80 % ohne Erstbehandlung beim Primärarzt, 100 % mit | begrenzt |
| PKV mit freier Arztwahl (z. B. Barmenia einsA expert+) | 100 % für ärztliche Leistungen, ohne Überweisung | enthalten |
Privatpatient: MRT ohne Überweisung – das ist erlaubt
Gesetzlich Versicherte dürfen bestimmte Fachgruppen nur auf Überweisung aufsuchen. Dazu gehören laut Bundesmantelvertrag Fachärzte für Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, außerdem Laboratoriumsmedizin, Nuklearmedizin, Pathologie und Strahlentherapie (KV Baden-Württemberg). Für Privatversicherte gilt dieser Kassenvertrag nicht. Nach den Musterbedingungen steht ihnen „die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei“ (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009) – also auch die Wahl einer Radiologie.
Das heißt nicht, dass jede Praxis jedes Wunsch-MRT macht. Für Röntgen und CT schreibt das Strahlenschutzrecht vor, dass ein Arzt mit Fachkunde vorher entscheidet, ob und wie die Untersuchung durchgeführt wird – die rechtfertigende Indikation (§ 83 Abs. 3 StrlSchG). Das MRT nutzt keine Röntgenstrahlen und fällt nicht unter diese Vorschrift. Trotzdem klärt die Radiologie, welche Fragestellung beantwortet werden soll, denn davon hängen Untersuchungsprotokoll und Befund ab – und für die Erstattung die medizinische Notwendigkeit.
Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Wann die PKV das MRT bezahlt
- Medizinische Notwendigkeit: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009); dazu gehört die Diagnostik bei Beschwerden oder Verdacht auf eine Erkrankung.
- Vorsorge: Als Versicherungsfall gelten auch Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (§ 1 Abs. 2 b MB/KK 2009). Ein MRT ohne Anlass, etwa ein Ganzkörper-MRT zur allgemeinen Vorsorge, gehört nicht zu diesen Programmen.
- Erweiterte Vorsorge im Tarif: Einige Tarife gehen über die Programme hinaus, laut Tarifdruck etwa ARAG MedBest („jede gezielte ambulante Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme“). Signal Iduna erstattet Untersuchungen in Diagnosezentren nur nach Zustimmung. Klären Sie vor einem Vorsorge-MRT schriftlich, ob Ihr Tarif es einschließt.
- Primärarztprinzip: Hat Ihr Tarif ein Hausarztprinzip, holen Sie vorher die Überweisung – sonst kürzt er. Details unter PKV-Hausarzttarif.
Was ein MRT nach GOÄ kostet
Das MRT steht im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte. Für diesen technischen Abschnitt gilt ein Gebührenrahmen bis zum 2,5-Fachen, ohne Begründung bis zum 1,8-Fachen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Eine Honorarvereinbarung über dem Höchstsatz ist im Abschnitt O nicht zulässig (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
| GOÄ-Nr. | Untersuchung | Punkte | 1,8-fach | 2,5-fach |
|---|---|---|---|---|
| 5700 | MRT Kopf, ggf. mit Hals | 4.400 | 461,64 € | 641,16 € |
| 5705 | MRT Wirbelsäule, zwei Projektionen | 4.200 | 440,65 € | 612,02 € |
| 5729 | MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten | 2.400 | 251,80 € | 349,72 € |
| 5730 | MRT einer oder mehrerer Extremitäten mit mindestens zwei großen Gelenken | 4.000 | 419,67 € | 582,87 € |
| 5731 | ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittelgabe | 1.000 | 104,92 € | 145,72 € |
| 5735 | Höchstwert, wenn mehrere Leistungen 5700 bis 5730 nebeneinander berechnet werden | 6.000 | 629,50 € | 874,31 € |
Die Zuschläge für Positions- oder Spulenwechsel (Nr. 5732, 1.000 Punkte) und für eine computergesteuerte Analyse wie 3D-Rekonstruktion (Nr. 5733, 800 Punkte) dürfen nur zum einfachen Satz berechnet werden – 58,29 € bzw. 46,63 €. Hinzu können eine Beratung, Kontrastmittel als Auslagen und der Befundbericht kommen. Im Basistarif der PKV gilt für technische Leistungen der 1,0-fache Satz, das Kopf-MRT kostet dann 256,46 €. Ihre Rechnung können Sie mit dem GOÄ-Rechner nachrechnen; wie Sie eine Arztrechnung insgesamt prüfen, steht unter PKV-Rechnung prüfen.
Die MRT-Rechnung prüfen: fünf Punkte
- Pflichtangaben: Datum, Gebührennummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz jeder Leistung müssen auf der Rechnung stehen; erst dann ist sie fällig (§ 12 Abs. 1 und 2 GOÄ).
- Begründung über 1,8: Für technische Leistungen wie das MRT muss ein Faktor über 1,8 auf die einzelne Leistung bezogen verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründet sein (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
- Höchstwert bei mehreren Regionen: Werden mehrere MRT-Leistungen der Nummern 5700 bis 5730 nebeneinander berechnet, ist das besonders zu begründen, und der Höchstwert nach Nr. 5735 gilt.
- Zuschläge nur einfach: Die Nummern 5732 und 5733 dürfen nur zum einfachen Satz berechnet werden.
- Kontrastmittel und Befund: Verbrauchte Arzneimittel wie ein Kontrastmittel können als Auslagen berechnet werden (§ 10 Abs. 1 GOÄ); über 50 DM, also rund 25,56 €, je Auslage ist ein Beleg beizufügen (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ). Ein einfacher Befundbericht ist mit der Gebühr abgegolten.
Bei Unklarheiten fragen Sie zuerst die Praxis, die die Begründung auf Verlangen näher erläutern muss. Kürzt Ihr Versicherer, finden Sie die nächsten Schritte unter PKV zahlt nicht – was tun?.
So gehen Sie vor: MRT als Privatpatient
1. Tarif prüfen
Klären Sie, ob freie Arztwahl oder ein Primärarztprinzip gilt; bei Hausarzttarifen zuerst die Überweisung holen. Der Tarif-Check hilft beim Einordnen.
2. Fragestellung klären
Beschwerden und Vorbefunde mitbringen. Ohne medizinische Fragestellung ist das MRT in der Regel nicht erstattungsfähig.
3. Termin vereinbaren
Mit freier Arztwahl direkt bei einer Radiologie Ihrer Wahl. Geben Sie an, dass Sie privat versichert sind – abgerechnet wird dann nach GOÄ.
4. Rechnung prüfen und einreichen
Nummern, Faktoren, Höchstwert bei mehreren Regionen. Wie das Einreichen schnell geht, erklärt PKV-Rechnung einreichen.
Primärarzt-Tarife: Wo die Radiologie Geld kostet
Radiologen sind in keinem der ausgewerteten Primärarzt-Tarife als Primärarzt genannt. Wer ohne Überweisung direkt zum MRT geht, bekommt deshalb in diesen Tarifen den gekürzten Satz. Beispiele laut Tarifdruck, alphabetisch: AXA ActiveMe-U 80 % (nachträgliche Überweisungen werden nicht anerkannt), Hallesche PRIMO 75 %, HanseMerkur KVS1/KVS3 80 %, LVM AP 70 %, Signal Iduna START-SI 75 %, uniVersa uni-intro|Privat 75 % (Stand 10.10.2026). Beim Kopf-MRT zum 1,8-fachen Satz macht eine Kürzung auf 75 % rund 115 € Eigenanteil aus – eine Überweisung vorher lohnt sich also. Die ambulanten Erstattungsregeln je Tarif zeigt PKV-Tarifprofil.de; die Überweisungsregeln insgesamt erklärt Privat versichert: Brauche ich eine Überweisung?.
Schneller zum Termin
Spezifische Zahlen zu MRT-Wartezeiten liegen uns nicht vor. Für Facharzttermine allgemein zeigt die Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA einen deutlichen Unterschied: 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Termin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Nov./Dez. 2025, N = 3.970). Wie gesetzlich Versicherte schneller an einen MRT-Termin kommen, erklärt Schneller-zum-Facharzt.de: MRT-Termin schneller bekommen. Wer die freie Arztwahl der PKV nutzen möchte, sieht im Leistungsprofil-Check, ob der Weg in die PKV offensteht.
Häufige Fragen
Kann ich als Privatpatient ohne Überweisung zum MRT?
Ja, grundsätzlich schon: Nach den Musterbedingungen steht Ihnen die Wahl unter den niedergelassenen Ärzten frei (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009), auch unter Radiologen. Die Praxis braucht aber eine medizinische Fragestellung, und Ihr Tarif kann ohne Überweisung kürzen, wenn er ein Primärarztprinzip hat. Keine Leistungszusage.
Was kostet ein MRT als Privatpatient?
Abgerechnet wird nach der GOÄ, Abschnitt O mit einem Rahmen bis 2,5-fach (Schwelle 1,8). Ein MRT des Kopfes (Nr. 5700, 4.400 Punkte) kostet beim 1,8-fachen Satz 461,64 €, beim 2,5-fachen 641,16 €; ein MRT der Wirbelsäule (Nr. 5705) 440,65 € bzw. 612,02 €, ein MRT eines Gelenks (Nr. 5729) 251,80 € bzw. 349,72 €. Zuschläge, ergänzende Serien und Kontrastmittel können hinzukommen.
Zahlt die PKV ein MRT ohne Überweisung?
Ja, wenn es medizinisch notwendig ist und Ihr Tarif kein Primärarztprinzip hat. In Tarifen mit Hausarztprinzip erstattet der Versicherer ohne Überweisung laut Tarifdruck oft nur 70 bis 80 %. Holen Sie in diesem Fall vor dem Termin eine Überweisung beim Primärarzt.
Zahlt die PKV ein Ganzkörper-MRT zur Vorsorge?
In der Regel nicht ohne medizinischen Anlass: Die Musterbedingungen schließen Vorsorgeuntersuchungen nur nach gesetzlich eingeführten Programmen ein (§ 1 Abs. 2 b MB/KK 2009), und ein Vorsorge-MRT gehört nicht dazu. Einige Tarife leisten bei Vorsorge über die gesetzlichen Programme hinaus; ob eine bestimmte Untersuchung dazugehört, klären Sie vorher schriftlich mit Ihrem Versicherer.
Bekomme ich als Privatpatient schneller einen MRT-Termin?
Belastbare Zahlen speziell zum MRT liegen uns nicht vor. Für Facharzttermine allgemein gilt: 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Termin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025). Hinzu kommt, dass Privatversicherte ohne Überweisung direkt in eine Radiologie gehen können.
Quellen
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
- KV Baden-Württemberg: Überweisungen – Radiologie nur auf Überweisung (Bundesmantelvertrag) – abgerufen 19.10.2026
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt O III, Nr. 5700 bis 5735 und § 5 Abs. 3 (PDF) – abgerufen 19.10.2026
- § 83 Strahlenschutzgesetz – rechtfertigende Indikation – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Felder Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Vorsorge) – Stand 10.10.2026
- Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – veröffentlicht 04/2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.