Ratgeber

Zahlt meine PKV das? Tarif-Check mit 34 ausgewerteten Tarifen

Sie sind privat versichert und fragen sich, ob Ihr Tarif eine bestimmte Leistung zahlt? Wählen Sie Leistung und Tarif – der Check zeigt, was der veröffentlichte Tarifdruck regelt. Ihre gewählte Leistung bleibt in Ihrem Browser. Direkt zum Tarif-Check ↓

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Zahlt meine PKV das? So lesen Sie Ihre Bedingungen
  2. Diese 34 Tarife kennt der Tarif-Check
  3. Die zehn häufigsten Leistungslücken – so erkennen Sie sie
  4. Lücke gefunden? Drei Wege zu mehr Leistung
  5. Vor der Behandlung: die Kostenzusage
  6. Wenn die PKV trotzdem nicht zahlt
Das Wichtigste in Kürze
  • Was Ihre PKV zahlt, steht in drei Teilen Ihrer Versicherungsbedingungen: Musterbedingungen MB/KK (Teil I), Bedingungen des Versicherers (Teil II) und Tarif (Teil III) – Art und Höhe der Leistungen ergeben sich aus dem Tarif (§ 4 Abs. 1 MB/KK 2009).
  • Eine Lücke lässt sich oft beim eigenen Versicherer schließen: Beim Tarifwechsel bleiben Rechte und Alterungsrückstellung erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen.
  • Vor Behandlungen über voraussichtlich 2.000 € muss der Versicherer auf Anfrage binnen vier Wochen sagen, was er zahlt – bei Dringlichkeit binnen zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).

Ob Ihre PKV eine Leistung zahlt, steht in Teil III Ihrer Versicherungsbedingungen – dem Tarif. Der Tarif-Check zeigt in 60 Sekunden, was der veröffentlichte Tarifdruck von 34 ausgewerteten Tarifen zu Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker, Hörgeräten und weiteren Leistungen regelt (Stand Oktober 2026) – und wie Sie eine Lücke per Tarifwechsel schließen. Keine Leistungszusage.

Tarif-Check: Zahlt mein Tarif das?
60 Sekunden

Frage 1 von 7

Um welche Leistung geht es Ihnen?

Nur für Ihre Auswertung: Ihre Auswahl bleibt in Ihrem Browser und wird nicht an uns übermittelt. Gesundheitsangaben brauchen wir nicht.

Frage 2 von 7

Welchen Tarif haben Sie?

Warum wir das fragen: Wir zeigen Ihnen, was der veröffentlichte Tarifdruck Ihres Tarifs regelt – aus 34 ausgewerteten Tarifen. Den Tarifnamen finden Sie im Versicherungsschein.

Frage 3 von 7

Bei welchem Versicherer sind Sie?

Warum wir das fragen: So weiß der Partner-Experte, welche Tarife Ihres Versicherers für einen Wechsel nach § 204 VVG infrage kommen.

Frage 4 von 7

Wie alt sind Sie?

Warum wir das fragen: Vom Alter hängen Beitrag und die sinnvollen Wege ab – etwa ein Tarifwechsel mit Alterungsrückstellung oder der Einstieg in einen neuen Tarif.

Frage 5 von 7

Wie hoch ist Ihr Monatsbeitrag heute (Kranken- und Pflegeversicherung)?

Warum wir das fragen: So kann der Partner-Experte einschätzen, ob ein Tarifwechsel Leistung und Beitrag verbessern kann. Ungefähr genügt.

600€ / Monat
100 €1.500 € +
Frage 6 von 7

Seit wann sind Sie in diesem Tarif?

Frage 7 von 7

Was ist Ihnen jetzt am wichtigsten?

Ihre Leistungs-Auswertung wird erstellt …

  • Veröffentlichte Tarifdrucke geladen (34 Tarife, Stand Oktober 2026)
  • GKV-Regel nach SGB V geprüft
  • Beispielrechnung mit Tarifbeispielen erstellt
  • Ihre Wege zu besseren Leistungen zusammengestellt

Ihre Leistungs-Auswertung ist fertig – wohin dürfen wir sie senden?

Sie sehen gleich die Regel mit Quelle, die Beispielrechnung als Diagramm, Ihre Wege zu besseren Leistungen und den Leistungs-Kompass als PDF. Ihre gewählte Leistung übermitteln wir nicht; Gesundheitsangaben brauchen wir nicht.

Keine GesundheitsfragenIhre Leistung bleibt im BrowserKostenlos & unverbindlich

Zahlt meine PKV das? So lesen Sie Ihre Bedingungen

Ihre Versicherungsbedingungen bestehen meist aus drei Teilen. Teil I sind die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009): Sie regeln Grundsätzliches wie den Versicherungsfall – die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen –, Wartezeiten und Ausschlüsse. Teil II ergänzt der Versicherer. Teil III ist der Tarif: Hier stehen Prozentsätze, Höchstbeträge, Zeiträume und Kataloge. Die Musterbedingungen sagen selbst, dass Art und Höhe der Leistungen sich aus dem Tarif ergeben (§ 4 Abs. 1 MB/KK 2009).

Ihr Versicherungsschein nennt Tarif und Stufe – etwa „Plus 90“ oder „Z 100/80“. Viele Tarife haben mehrere Stufen; die Werte im Tarif-Check gelten für die im Steckbrief genannte Stufe, andere Stufen stehen in Klammern dahinter. Steht dort „nicht belegt“, regelt der ausgewertete Tarifdruck die Leistung nicht ausdrücklich. Das bedeutet nicht, dass nichts gezahlt wird – schauen Sie in Ihre vollständigen Bedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherer.

Diese 34 Tarife kennt der Tarif-Check

Ausgewertete Tarife nach Versicherer; Quelle: Tarif-Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, ausgewertet aus veröffentlichten Tarifdrucken und Informationsblättern, Stand 10.10.2026 (Stand der Unterlagen je Tarif im Steckbrief). Auch für Neukunden geschlossene Tarife sind enthalten.
VersichererTarife im Check
AllianzAllianz AktiMed, Allianz MeinGesundheitsschutz
Alte OldenburgerAlte Oldenburger A/K 20/Z 100
ARAGARAG MedBest
AXAAXA ActiveMe-U, AXA EL Bonus-U, AXA GesundExtra, AXA Vital 750
BarmeniaBarmenia einsA expert+
ConcordiaConcordia AV/SV/ZV
ContinentaleContinentale COMFORT/PREMIUM
DebekaDebeka B + BC (Beihilfe), Debeka N/NW/N-SB, Debeka PN
DKVDKV BestMed Komfort, DKV BestMed Premium BM5
GothaerGothaer MediVita 250/500
HallescheHallesche NK.select (Werte XL), Hallesche PRIMO
HanseMerkurHanseMerkur KVS1/KVS3, HanseMerkur Start Fit
HUK-COBURGHUK-COBURG Komfort
INTERINTER QualiMed (Premium)
Landeskrankenhilfe (LKH)LKH GesundheitsUpgrade Premium
LVMLVM A/AP
Münchener VereinMünchener Verein BestensGesund
NürnbergerNürnberger TOP6 (HAT/MAX)
ottonovaottonova First Class
R+VR+V AGIL premium
SDK (Süddeutsche)SDK GesundheitsFAIR
Signal IdunaSignal Iduna KOMFORT-PLUS, Signal Iduna privat-SI
uniVersauniVersa uni-intro|Privat
WürttembergischeWürttembergische Premium

Ihr Tarif ist nicht dabei? Wählen Sie im Check „Mein Tarif ist nicht dabei“ – ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk liest Ihre Bedingungen und sagt Ihnen, was gilt. Alle 40 Felder je Tarif finden Sie in den Tarif-Steckbriefen auf PKV-Tarifprofil.de.

Die zehn häufigsten Leistungslücken – so erkennen Sie sie

  • Zahnstaffel: Wie viel zahlt der Tarif in den ersten Jahren für Zahnersatz, und ab wann entfällt die Grenze? Typisch sind 1.000 bis 1.500 € im ersten Jahr.
  • Zahnersatz-Prozentsatz: 60, 80, 90 oder 100 %? Gilt er auch für Implantate, Material und Labor?
  • Kieferorthopädie: Nur bei Behandlungsbeginn vor dem 19. oder 21. Geburtstag – oder ohne Altersgrenze?
  • Hilfsmittelkatalog: Offen („zum Beispiel“) oder abschließend aufgezählt? Höchstbeträge für Hörgeräte, Bezug nur über den Hilfsmittelservice?
  • Sehhilfen: Wie viel Euro in welchem Zeitraum, und ist Augenlasern eigens geregelt?
  • Heilpraktiker: Prozentsatz, Jahresgrenze und ob nur bis zu den Sätzen des Gebührenverzeichnisses erstattet wird.
  • Gebührenordnung: Erstattung nur bis zum Höchstsatz der GOÄ oder auch bei Honorarvereinbarungen darüber?
  • Kur und Reha: Nach den Musterbedingungen nur, wenn der Tarif es vorsieht (§ 5 Abs. 1 d MB/KK 2009).
  • Psychotherapie: Wie viele Sitzungen, ist eine Zusage vorab nötig? Wie der Weg zur Kostenzusage aussieht, steht unter Psychotherapie als Privatversicherte/r.
  • Hausarztprinzip: Kürzt der Tarif Facharztbesuche ohne Überweisung? Mehr unter PKV-Hausarzttarif.

Wie oft solche Fragen streitig werden, zeigt der PKV-Ombudsmann: 2025 betrafen 702 Schlichtungsanträge aus der Vollversicherung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel und 571 die Auslegung des Vertrags (Tätigkeitsbericht 2025). Wer seine Bedingungen kennt, vermeidet viele dieser Fälle.

Lücke gefunden? Drei Wege zu mehr Leistung

Tarifwechsel beim eigenen Versicherer

Sie wechseln in einen Tarif mit gleichartigem Schutz; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen – Sie können statt Zuschlag und Wartezeit auch einen Ausschluss für die Mehrleistung wählen.

Ergänzungstarif

Viele Versicherer bieten Bausteine, etwa für Zahnersatz, Sehhilfen oder Kurtagegeld. Auch hier prüft der Versicherer die Gesundheit für den neuen Baustein.

Neuer Versicherer

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist möglich, aber mit neuer Gesundheitsprüfung; mitgenommen wird bei Verträgen ab 2009 nur die Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Deshalb lohnt der Tarifwechsel meist zuerst.

Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Alter, Gesundheit, Beitrag und den Leistungen ab, die Ihnen fehlen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk rechnet das kostenlos mit Ihnen durch – mit allen Vor- und Nachteilen. Mehr zum Verfahren: Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Vor der Behandlung: die Kostenzusage

Sie müssen nicht abwarten, ob die Rechnung erstattet wird. Kostet eine Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 €, können Sie Ihren Versicherer in Textform fragen, was er zahlt. Er muss binnen vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen, und dabei auf Kostenvoranschlag und Unterlagen eingehen. Antwortet er nicht fristgerecht, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist (§ 192 Abs. 8 VVG, § 4 Abs. 7 MB/KK 2009). Wie Sie die Anfrage stellen, steht unter PKV-Kostenzusage vorab.

Wenn die PKV trotzdem nicht zahlt

Lehnt der Versicherer eine Erstattung ab, erhalten Sie eine Begründung. Prüfen Sie sie gegen Ihren Tarif, lassen Sie sich die Gründe erläutern und fordern Sie Gutachten an, die der Versicherer eingeholt hat (§ 4 Abs. 8 MB/KK 2009). Bleibt Streit, hilft der kostenfreie PKV-Ombudsmann; während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt. Erstattungsansprüche verjähren in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Schritt für Schritt erklärt das der Ratgeber PKV zahlt nicht – was tun?

Gesetzlich versichert und neugierig, was die PKV bei Ihrer Leistung zahlen würde? Dann ist der Leistungsprofil-Check der passende Einstieg.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, was meine PKV zahlt?

Schauen Sie in Ihren Versicherungsschein (dort stehen Tarifname und Stufe) und in Teil III Ihrer Versicherungsbedingungen, den Tarif. Für 34 Tarife zeigt der Tarif-Check die Regel aus dem veröffentlichten Tarifdruck. Vor einer teuren Behandlung können Sie Ihren Versicherer außerdem schriftlich fragen; bei voraussichtlich mehr als 2.000 € muss er binnen vier Wochen antworten (§ 192 Abs. 8 VVG).

Zahlt meine PKV auch, wenn mein Tarif die Leistung nicht nennt?

Das kommt auf den Tarif an. Viele Tarife haben offene Kataloge („zum Beispiel“), etwa bei Hilfsmitteln – dann sind auch nicht genannte Leistungen versichert. Bei abschließenden Aufzählungen zahlt der Tarif nur das Genannte. „Nicht belegt“ im Tarif-Check heißt: Der ausgewertete Tarifdruck regelt es nicht ausdrücklich; die Antwort steht in Ihren vollständigen Bedingungen oder beim Versicherer.

Kann ich in einen Tarif mit mehr Leistung wechseln?

Ja. Beim eigenen Versicherer können Sie jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; erworbene Rechte und Alterungsrückstellung werden angerechnet (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft das kostenlos mit Ihnen.

Was ist, wenn mein Tarif für Neukunden geschlossen ist?

Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, der Versicherer kann ihn nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). In geschlossene Tarife kommen allerdings keine neuen Versicherten hinzu. Ob ein offener Tarif Ihres Versicherers mehr leistet oder günstiger ist, lässt sich mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen.

Wird meine gewählte Leistung gespeichert?

Nein. Die Leistung, die Sie im Check wählen, bleibt in Ihrem Browser: Sie wird weder mit dem Formular übermittelt noch in unserer Statistik erfasst. Übermittelt werden nur Tarif, Alter, Beitragsrahmen, Wunsch und Ihre Kontaktdaten – und das nur, wenn Sie das Formular absenden.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 – Stand Juni 2024
  2. § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen (Abs. 8: Auskunft) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
  4. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
  5. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifdaten) – Stand 10.10.2026
  6. PKV-Ombudsmann: Tätigkeitsbericht 2025 (PDF) – Stand 31.01.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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