Inhalt (8 Abschnitte)
- Zahlt die PKV Kontaktlinsen? Die Leistungsampel
- Was die GKV bei Kontaktlinsen zahlt
- Wie die PKV Kontaktlinsen erstattet
- So regeln es Alte Oldenburger, Debeka, Gothaer und weitere Versicherer
- Beispiel: Kontaktlinsen über drei Jahre
- Kontaktlinsen oder Augenlasern?
- Beamte: Kontaktlinsen in der Beihilfe
- Lücke schließen: ein größeres Sehhilfen-Budget
- Die GKV zahlt Kontaktlinsen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen (§ 33 Abs. 3 SGB V), etwa ab 8 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit oder bei Keratokonus (Hilfsmittel-Richtlinie § 15); Pflegemittel nie.
- Wählen gesetzlich Versicherte mit Brillen-Anspruch Kontaktlinsen ohne diese Indikation, zahlt die Kasse höchstens den Betrag einer erforderlichen Brille (§ 33 Abs. 3 SGB V).
- PKV-Tarife regeln Brille und Kontaktlinsen meist gemeinsam als Sehhilfen: In 34 ausgewerteten Tarifdrucken reicht das Budget von 100 € in 36 Monaten bis 1.000 € in drei Kalenderjahren (Stand Oktober 2026).
- Kontaktlinsen kosten rechnerisch rund 205 € je Träger und Jahr (ZVA-Branchenbericht 2025, eigene Berechnung) – entscheidend ist deshalb, wie oft das Budget sich erneuert.
Ja – die PKV zahlt Kontaktlinsen in den meisten Tarifen als Teil der Sehhilfen-Leistung, ohne Dioptrien-Grenze, aber mit einem Budget je Zeitraum: In 34 ausgewerteten Tarifdrucken reicht es von 100 € in 36 Monaten bis 1.000 € in drei Kalenderjahren (Stand Oktober 2026). Die GKV zahlt Kontaktlinsen nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen, etwa ab 8 Dioptrien (§ 33 Abs. 3 SGB V). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Zahlt die PKV Kontaktlinsen? Die Leistungsampel
| Versicherung | Was erstattet wird | Ampel |
|---|---|---|
| GKV | nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen (z. B. ab 8 Dioptrien, Keratokonus); sonst höchstens der Betrag einer erforderlichen Brille; Pflegemittel nie | nicht enthalten |
| PKV Basis (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3) | Sehhilfen oder alternativ Augenlaser-Korrektur zusammen bis 100 € je 36 Monate | begrenzt |
| PKV Komfort (z. B. Continentale COMFORT-U) | bis 300 € je Leistungsperiode von zwei Kalenderjahren (PREMIUM: 400 €) | begrenzt |
| PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium) | Sehhilfen 100 % bis 1.000 € innerhalb von drei Kalenderjahren | begrenzt |
| Beihilfe (Bund) | nur bei Indikationen (u. a. ab 8 Dioptrien, Keratokonus, Aphakie); Kurzzeitlinsen bis 154 € (sphärisch) bzw. 230 € (torisch) je Kalenderjahr | begrenzt |
Was Ihr eigener Tarif zu Sehhilfen regelt, zeigt der Tarif-Check unter „Brille & Kontaktlinsen“. Wie viel Sie bei einem bestimmten Betrag zurückbekämen, rechnet der Erstattungs-Rechner GKV/PKV.
Was die GKV bei Kontaktlinsen zahlt
Erwachsene haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Sehhilfen: bei einer schweren Sehbeeinträchtigung oder einem Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit bzw. mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung (§ 33 Abs. 2 SGB V; die Hilfsmittel-Richtlinie nennt ≥ 6,25 bzw. ≥ 4,25 Dioptrien). Für Kontaktlinsen gilt eine zweite, engere Hürde: Sie gibt es nur in „medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen“ (§ 33 Abs. 3 SGB V). Welche das sind, legt die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest:
| Indikation | Grenzwert |
|---|---|
| Kurzsichtigkeit (Myopie) | ab 8,0 Dioptrien |
| Weitsichtigkeit (Hyperopie) | ab 8,0 Dioptrien |
| Hornhautverkrümmung rectus/inversus | ab 3,0 Dioptrien |
| Hornhautverkrümmung obliquus (schräg) | ab 2 Dioptrien |
| irregulärer Astigmatismus | wenn Linsen die Sehschärfe gegenüber der Brille um mindestens 2 Visus-Stufen verbessern |
| Keratokonus, Aphakie (fehlende Linse) | ohne Grenzwert |
| Aniseikonie / Anisometropie | über 7 % / ab 2,0 Dioptrien |
Auch dann zahlt die Kasse nur Einstärkenlinsen; formstabile Linsen sind die Regelversorgung, weiche brauchen eine besondere Begründung. Nicht verordnungsfähig sind unter anderem Tageslinsen, Mehrstärkenlinsen, farbige Linsen und Pflegemittel (Hilfsmittel-Richtlinie § 15 Abs. 1, 2, 6). Wer Anspruch auf eine Brille hat, aber ohne Indikation Kontaktlinsen wählt, bekommt höchstens den Betrag, den die Kasse für eine erforderliche Brille aufgewendet hätte (§ 33 Abs. 3 SGB V). Festbeträge für Sehhilfen gibt es seit dem 01.03.2025 nicht mehr (GKV-Spitzenverband). Für die große Mehrheit der Linsenträger heißt das: Die Kasse zahlt nichts.
Wie die PKV Kontaktlinsen erstattet
In der privaten Krankenversicherung sind Kontaktlinsen meist Teil der Sehhilfen-Leistung. Der Tarif nennt einen Höchstbetrag – zum Beispiel 300 € in zwei Kalenderjahren –, den Sie für Brille, Kontaktlinsen oder beides nutzen können. Eine Mindest-Dioptrienzahl verlangen die ausgewerteten Tarifdrucke dafür in der Regel nicht. Laut PKV-Verband werden Brillen in der PKV mit Höchstpreisen und festgelegten Intervallen erstattet; dasselbe Prinzip gilt für Linsen.
Weil Kontaktlinsen laufend nachgekauft werden, zählt neben dem Betrag vor allem der Zeitraum. Laut ZVA-Branchenbericht setzte die Branche 2025 mit Kontaktlinsen einschließlich Pflegemitteln 616 Mio. € um, bei rund drei Millionen Trägern ab 16 Jahren (Allensbach 2024) – rechnerisch etwa 205 € je Träger und Jahr, Gelegenheitsträger eingeschlossen. Ein Budget von 300 € für zwei Jahre deckt das dann knapp drei Viertel; ein jährlich erneuertes Budget von 160 € wie bei der Alten Oldenburger einen großen Teil.
Brille und Kontaktlinsen: Erstattungsgrenze laut Tarifdruck
Höchstbetrag in Euro je Zeitraum (in Klammern); die GKV zahlt Erwachsenen in der Regel nichts
Tarifdrucke laut Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; HanseMerkur: zusammen mit Augenlasern; Barmenia: je Sehhilfe, erneut nach 2 Jahren. GKV: § 33 Abs. 2 SGB V. Keine Leistungszusage.
Hilfsmittel wie Sehhilfen müssen nach den Musterbedingungen ärztlich verordnet sein (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009); welche Nachweise Ihr Tarif für Folgeversorgungen verlangt, steht in den Bedingungen. In den ersten drei Monaten nach Versicherungsbeginn kann außerdem die allgemeine Wartezeit gelten (§ 3 Abs. 2 MB/KK 2009); manche Tarife zahlen Sehhilfen ausdrücklich auch im ersten Jahr, etwa AXA Vital 750 (laut Tarifdruck).
So regeln es Alte Oldenburger, Debeka, Gothaer und weitere Versicherer
Diese Tarifdrucke nennen Kontaktlinsen ausdrücklich oder regeln Sehhilfen allgemein. Alphabetisch, ohne Rangliste:
| Tarif (Stand der Unterlage) | Regel laut Tarifdruck |
|---|---|
| Alte Oldenburger A/K (01/2017) | Brillen oder Kontaktlinsen 100 % bis 160 € jährlich, darüber zu einem Drittel |
| Barmenia einsA expert+ (K 4610 0225) | bis 600 € je Sehhilfe, erneut nach 2 Jahren oder bei 0,5 Dioptrien |
| Debeka N (01.01.2025) | Brillen inkl. Reparaturen und Kontaktlinsen bis zu einem Rechnungsbetrag von „insgesamt 1.000 Euro“, kein Zeitraum im Wortlaut |
| Gothaer MediVita (01.2025) | Brillen und Kontaktlinsen bis 100 € Erstattung je Kalenderjahr |
| Hallesche NK.select XL (Fassung Januar 2027) | 100 % bis 450 €, erneut nach 2 Jahren oder bei Änderung um 0,5 Dioptrien (L: 300 €, S: 150 €) |
| LVM A (KV 150, 09/2026) | Brillengläser und Kontaktlinsen ohne Betragsgrenze im Wortlaut, Gestelle in allgemein gebräuchlicher Ausführung (AP: 120 € in drei Kalenderjahren) |
| Münchener Verein BestensGesund (05/2026) | Brillen und Kontaktlinsen bis 600 € in zwei Versicherungsjahren |
| R+V AGIL premium (PKX0726) | Sehhilfen 100 %, höchstens 900 € innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren (comfort, classic pro: 300 €) |
| Signal Iduna KOMFORT-PLUS (Jan16) | Brillen oder Kontaktlinsen bis 300 € Rechnungsbetrag, ab 8 Dioptrien 600 €, einmal in zwei Kalenderjahren oder bei Änderung um 0,5 Dioptrien |
Den Vergleich der Brillen-Leistung finden Sie bei PKV-Tarifprofil: Was die PKV für die Brille zahlt.
Beispiel: Kontaktlinsen über drei Jahre
Angenommen, Sie tragen dauerhaft Monatslinsen und geben rund 205 € im Jahr aus (rechnerischer Durchschnitt laut ZVA, eigene Berechnung) – über drei Jahre 615 €. So viel bleibt bei den Tarifbeispielen der Leistungsampel hängen, ohne Brille und ohne Selbstbehalt:
| Versicherung | Regel | Erstattung in 3 Jahren |
|---|---|---|
| GKV (ohne Indikation) | keine Leistung | 0 € |
| HanseMerkur KVS1/KVS3 | bis 100 € je 36 Monate | 100 € |
| Continentale COMFORT-U | bis 300 € je zwei Kalenderjahre | bis 505 € (300 € + 205 € im neuen Zeitraum) |
| LKH GesundheitsUpgrade Premium | bis 1.000 € in drei Kalenderjahren | 615 € |
Tipp: Kaufen Sie Linsen und eine Ersatzbrille so, dass Sie das Budget je Zeitraum ausschöpfen – und heben Sie die Belege auf, damit Sie wissen, wann ein neuer Zeitraum beginnt.
Kontaktlinsen oder Augenlasern?
Wer dauerhaft Linsen trägt, überlegt oft, die Augen lasern zu lassen. Viele PKV-Tarife regeln beides – und manche verknüpfen es: Bei HanseMerkur KVS1/KVS3 gilt das Budget von 100 € für Sehhilfen oder Augenlasern, Signal Iduna privat-SI zahlt nach einer Laser- oder Linsenkorrektur fünf Jahre keine Sehhilfe. Was Tarife fürs Lasern zahlen, steht unter Zahlt die PKV Augenlasern?
Beamte: Kontaktlinsen in der Beihilfe
In der Bundesbeihilfe sind Brillen ohne Alters- oder Dioptrien-Grenze beihilfefähig: bis 110 € mit Einstärken- und 260 € mit Mehrstärkengläsern, neu bei gleichem Visus nach drei Jahren. Kontaktlinsen dagegen nur bei Indikationen – unter anderem Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien, Astigmatismus rectus oder inversus ab 3, obliquus ab 2 Dioptrien, Keratokonus, Aphakie und Anisometropie ab 2 Dioptrien. Für Kurzzeitlinsen gelten je Kalenderjahr bis 154 € (sphärisch) bzw. 230 € (torisch); weiche Linsen gibt es bei gleichem Visus nach zwei Jahren neu (BBhV Anlage 11 Abschnitt 4). Für Ersatzbeschaffungen genügt die Refraktionsbestimmung beim Optiker. Der Beihilfetarif ergänzt die Beihilfe nach seinen Bedingungen.
Lücke schließen: ein größeres Sehhilfen-Budget
Reicht Ihr Sehhilfen-Budget nicht für Ihre Linsen, ist das ein typischer Anlass für einen Tarifwechsel. Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung machen und einen Zuschlag, Ausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Oft verbessern sich mit dem Wechsel auch Zahn- und Heilpraktiker-Leistungen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, ob sich das lohnt.
Gesetzlich Versicherte, die in die PKV dürfen, sehen im kostenlosen Leistungs-Check, welche Leistungen ihnen wichtig sind und wie der Weg in die PKV aussieht. Was die PKV bei Hilfsmitteln insgesamt zahlt, steht unter PKV-Hilfsmittel; alle Unterschiede zur GKV unter Was zahlt die PKV mehr als die GKV?
Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.
Häufige Fragen
Zahlt die private Krankenversicherung Kontaktlinsen?
Ja, meist als Teil der Sehhilfen-Leistung – unabhängig von der Dioptrienzahl, aber mit einem Höchstbetrag je Zeitraum. Laut Tarifdruck zahlen zum Beispiel Gothaer MediVita bis 100 € je Kalenderjahr, Continentale COMFORT-U 300 € je zwei Kalenderjahre, Münchener Verein BestensGesund 600 € in zwei Versicherungsjahren und LKH GesundheitsUpgrade Premium 1.000 € in drei Kalenderjahren (Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Ab wie viel Dioptrien zahlt die Krankenkasse Kontaktlinsen?
Die gesetzliche Kasse zahlt Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe nur bei bestimmten Indikationen, unter anderem bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8,0 Dioptrien, regulärem Astigmatismus ab 3,0 Dioptrien, schrägem Astigmatismus ab 2 Dioptrien, Keratokonus, Aphakie oder Anisometropie ab 2,0 Dioptrien (Hilfsmittel-Richtlinie § 15 Abs. 3). Formstabile Linsen sind die Regel; Tageslinsen und Pflegemittel zahlt sie nicht.
Zahlt die PKV Tageslinsen und Pflegemittel?
Die meisten Tarife erstatten Sehhilfen bis zu einem Höchstbetrag, ohne die Linsenart vorzuschreiben – dann zählen auch Tages- oder Monatslinsen zum Budget. Pflegemittel regeln die ausgewerteten Tarifdrucke nicht ausdrücklich; fragen Sie im Zweifel nach. In der GKV sind Tageslinsen und Pflegemittel nicht verordnungsfähig.
Wie oft zahlt die PKV neue Kontaktlinsen?
Das hängt vom Zeitraum im Tarif ab: je Kalenderjahr (z. B. Gothaer MediVita, Alte Oldenburger), je zwei Jahre (z. B. Continentale, Hallesche, Signal Iduna) oder je drei Jahre (z. B. LKH, R+V, SDK). Manche Tarife zahlen früher erneut, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien ändert, etwa Barmenia einsA expert+, Hallesche NK.select oder Signal Iduna privat-SI.
Zahlt die Beihilfe Kontaktlinsen?
In der Bundesbeihilfe nur bei bestimmten Indikationen, unter anderem Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien, Keratokonus oder Aphakie. Für Kurzzeitlinsen sind je Kalenderjahr bis 154 € (sphärisch) bzw. 230 € (torisch) beihilfefähig (BBhV Anlage 11 Abschnitt 4). Brillen sind dagegen ohne Dioptrien-Grenze bis 110 bzw. 260 € beihilfefähig.
Quellen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel, Sehhilfen, Kontaktlinsen (Abs. 2–4) – abgerufen 18.10.2026
- G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie (§ 12 Sehhilfen, § 15 Kontaktlinsen) – Fassung 20.02.2025, in Kraft 16.05.2025
- GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hilfsmittel (Sehhilfen aufgehoben zum 01.03.2025) – Stand 06.03.2025
- ZVA-Branchenbericht 2025 (Kontaktlinsen-Umsatz, Träger) – abgerufen 18.10.2026
- BBhV Anlage 11 – Sehhilfen und Kontaktlinsen (Abschnitt 4) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 3 Verordnung) – Stand Juni 2024
- PKV-Verband: Hilfsmittel in der PKV (Brillen mit Höchstpreisen und Intervallen) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Sehhilfen) – Stand 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.