Inhalt (7 Abschnitte)
- Was übernimmt die private Krankenversicherung? Die drei Bausteine
- Was die PKV grundsätzlich übernimmt – und was der Tarif entscheidet
- Grundschutz, Komfort, Top: Was die Stufen unterscheidet
- Fünf Fragen, die Ihr Leistungsprofil bestimmen
- Welches Profil zu welcher Lebenslage passt
- Wer in die PKV darf
- Gesundheitsprüfung, Beitrag und Arbeitgeberzuschuss
- Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung im vereinbarten Umfang, dazu Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schwangerschaft und Entbindung (§ 192 Abs. 1 VVG, § 1 MB/KK 2009).
- Unterschiede zwischen den Stufen zeigen sich vor allem beim Zahnersatz (60 bis 100 %), bei Sehhilfen (100 bis 1.000 € je Zeitraum), Heilpraktiker, Hilfsmittelkatalog und Erstattung über dem GOÄ-Höchstsatz (34 Tarifdrucke, Stand Oktober 2026).
- In die PKV können Angestellte mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €; 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €), Selbstständige, Beamte und Studierende zu Studienbeginn.
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung in dem Umfang, den Ihr Tarif vorsieht (§ 192 VVG) – vom Arztbesuch über Krankenhaus und Zahnersatz bis zu Brille, Heilpraktiker und Hörgeräten. Welches Leistungsprofil zu Ihnen passt, zeigt der Check in 60 Sekunden – für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), Selbstständige, Beamte und Studierende. Stand Oktober 2026, keine Leistungszusage.
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Was übernimmt die private Krankenversicherung? Die drei Bausteine
Jeder PKV-Tarif setzt sich aus drei Bereichen zusammen. Wie weit er in jedem Bereich reicht, unterscheidet Grundschutz, Komfort und Top. Die folgende Übersicht zeigt, was die 34 von uns ausgewerteten Tarifdrucke regeln:
| Baustein | Leistung | Spanne in den Tarifdrucken |
|---|---|---|
| Ambulant | Arzt, Facharzt | 100 % nach Selbstbehalt; teils Hausarztprinzip mit Kürzung ohne Überweisung |
| Arzneimittel | meist 100 %, teils Generika-Regel oder Prozentsatz | |
| Heil- und Hilfsmittel | 75–100 %; Hilfsmittelkatalog offen oder abschließend, Hörgeräte 1.000–3.000 € je Ohr | |
| Sehhilfen, Augenlasern | 100 € in 36 Monaten bis 1.000 € in 3 Jahren; Augenlasern bis 2.500 € je Auge | |
| Heilpraktiker | keine Leistung bis 100 % ohne Jahresgrenze (nach Gebührenverzeichnis) | |
| Stationär | Unterbringung | Mehrbettzimmer bis Einbettzimmer |
| Ärzte | allgemeine Krankenhausleistungen bis Chefarzt, teils über GOÄ-Höchstsatz | |
| Zahn | Zahnbehandlung, Prophylaxe | meist 100 %, Zahnreinigung 1–2 × im Jahr oder unbegrenzt |
| Zahnersatz, Implantate | 60–100 %; Zahnstaffel in den ersten Jahren | |
| Kieferorthopädie | oft nur bis 21 Jahre, starke Tarife ohne Altersgrenze | |
| Kein Zahnschutz | einige Grundtarife schließen Zahnersatz aus und bieten ihn als Zusatzbaustein |
Was die gesetzliche Kasse bei denselben Leistungen zahlt, zeigt Was zahlt die PKV mehr als die GKV?; konkrete Tarife je Leistung finden Sie unter Welche PKV zahlt …?.
Was die PKV grundsätzlich übernimmt – und was der Tarif entscheidet
Der gesetzliche Rahmen ist knapp: Der Versicherer erstattet die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen „im vereinbarten Umfang“, dazu Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sowie ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (§ 192 Abs. 1 VVG, § 1 MB/KK). Alles Weitere – Prozentsätze, Höchstbeträge, Zeiträume – steht in Ihrem Tarif. Das ist der Kern des Leistungsprofils: Sie legen beim Abschluss selbst fest, wie weit Ihr Schutz reicht, und dieser Umfang gilt dann lebenslang.
Einige Regeln gelten in fast allen Tarifen gleich, weil sie aus den Musterbedingungen des PKV-Verbands stammen (MB/KK 2009, Stand Juni 2024):
- Freie Arztwahl: Sie wählen unter den niedergelassenen approbierten Ärztinnen, Ärzten und Zahnärzten; Heilpraktiker, soweit der Tarif nichts anderes bestimmt (§ 4 Abs. 2 MB/KK). Tarife mit Hausarztprinzip weichen davon bewusst ab und sind dafür oft günstiger.
- Wartezeiten: allgemein drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate; bei Unfällen und mit anrechenbarer Vorversicherung entfallen sie ganz oder teilweise (§ 3 MB/KK, § 197 VVG).
- Kur und Reha: Kur- und Sanatoriumsbehandlung ist nur versichert, wenn der Tarif sie vorsieht (§ 5 Abs. 1 d MB/KK) – ein typischer Punkt, an dem sich Tarife unterscheiden.
- Kostenzusage vorab: Bei Behandlungen über 2.000 € muss der Versicherer auf Ihre Anfrage binnen vier Wochen in Textform antworten, bei dringender Behandlung binnen zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).
- Zahlung: Die Erstattung wird fällig, sobald der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat; nach einem Monat können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (§ 14 VVG).
Grundschutz, Komfort, Top: Was die Stufen unterscheidet
| Leistung | Grundschutz-Beispiel | Komfort-Beispiel | Top-Beispiel |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz | uniVersa uni-intro: 60 % | Continentale COMFORT-U: 80 % | LKH GesundheitsUpgrade Premium: 100 % |
| Sehhilfen | HanseMerkur KVS1/KVS3: 100 € je 36 Monate | Continentale COMFORT-U: 300 € je 2 Jahre | LKH GesundheitsUpgrade Premium: 1.000 € in 3 Jahren |
| Heilpraktiker | Hallesche PRIMO: 75 % bis 1.000 € Rechnung | AXA ActiveMe-U: 80 %, höchstens 1.000 € | Signal Iduna EXKLUSIV-SI: 100 % bis 2.250 € |
| Hörgeräte | HanseMerkur KVS1/KVS3: bis 1.000 € | Debeka N: bis 1.500 € je Gerät | Allianz MeinGesundheitsschutz Best: bis 3.000 € je Ohr |
| Arzthonorar | bis GOÄ-Höchstsatz (z. B. HanseMerkur) | bis Höchstsatz, teils mit Ausnahmen | auch über Höchstsatz mit Honorarvereinbarung (z. B. Münchener Verein) |
Zahnersatz inkl. Implantate: Erstattungssatz laut Tarifdruck
Prozent der Rechnung (Honorar, meist auch Material und Labor); zum Vergleich: Die GKV zahlt ab 2027 einen Festzuschuss von 50 % der Regelversorgung
Tarifdrucke laut Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; Zahnstaffel in den ersten Jahren nicht berücksichtigt. GKV: § 55 SGB V in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung. Keine Leistungszusage.
Fünf Fragen, die Ihr Leistungsprofil bestimmen
- Wie wichtig sind Ihnen Zähne? Zahnersatz ist der größte Unterschied zur GKV, die ab 2027 nur noch einen Festzuschuss von 50 % der Regelversorgung zahlt. Achten Sie auf Prozentsatz, Implantate und Zahnstaffel.
- Brille, Kontaktlinsen, Augenlasern? Die GKV zahlt Erwachsenen hier in der Regel nichts. Grenzen von 100 € bis 1.000 € je Zeitraum machen einen spürbaren Unterschied.
- Naturheilkunde? Wer Heilpraktiker oder Osteopathie nutzt, wählt einen Tarif mit ausreichender Jahresgrenze.
- Krankenhaus-Komfort? Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind wählbar.
- Selbstbehalt? Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag; zum Selbstbehalt gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss. Eine Krankheitskostenversicherung erfüllt die Versicherungspflicht nur mit höchstens 5.000 € Selbstbehalt im Jahr (§ 193 Abs. 3 VVG).
Welches Profil zu welcher Lebenslage passt
Die folgende Übersicht ist eine Orientierung, keine Empfehlung für einen bestimmten Tarif. Sie zeigt, auf welche Bausteine Menschen in typischen Lebenslagen besonders achten – den passenden Tarif sucht der Partner-Experte mit Ihnen aus.
| Lebenslage | Worauf achten | Warum |
|---|---|---|
| Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze | Zahnersatz ohne lange Zahnstaffel, Sehhilfen, Selbstbehalt passend zum Arbeitgeberzuschuss | Der Arbeitgeber zahlt bis zur Hälfte des Beitrags, nicht aber den Selbstbehalt. |
| Familie geplant | Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, Hebamme, Kinderwunschbehandlung, Kindernachversicherung | Neugeborene lassen sich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit mitversichern, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten versichert ist und das Kind binnen zwei Monaten angemeldet wird (§ 198 VVG). |
| Selbstständige | Krankentagegeld, Beitragsentlastung im Alter, Selbstbehalt | Ohne Arbeitgeberzuschuss zählt das Verhältnis von Beitrag und Selbstbehalt besonders. |
| Beamtinnen und Beamte | Beihilfeergänzung (z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus), Restkostentarif passend zum Beihilfesatz | Die Beihilfe trägt 50 bis 80 %, die PKV den Rest. |
| Naturheilkunde-Nutzer | Heilpraktiker und Osteopathie mit ausreichender Jahresgrenze | Die GKV zahlt Heilpraktiker nicht; die Tarife reichen von keiner Leistung bis 100 % ohne Jahresgrenze. |
Wichtig für alle: Ihr Leistungsprofil ist nicht für immer starr. Wer später mehr Schutz möchte, kann innerhalb seines Versicherers in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln und behält dabei erworbene Rechte und Alterungsrückstellung; für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen (§ 204 VVG). Deshalb lohnt es sich, gleich zu Beginn die Bausteine zu wählen, die Ihnen wirklich wichtig sind.
Wer in die PKV darf
Angestellte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026: 84.150 € (Bundesrat ausstehend). Wer schon 2026 darüber liegt, wechselt zum Jahresende nur, wenn das Gehalt auch die Grenze des neuen Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V); bei einem neuen Job mit Gehalt über der Grenze ist man ab dem ersten Tag versicherungsfrei. Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Beamte erhalten Beihilfe von 50 bis 80 % und versichern nur den Rest. Studierende können sich zu Studienbeginn binnen drei Monaten von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
Liegt Ihr Gehalt noch darunter, schließt eine private Zusatzversicherung viele Lücken – etwa bei Zahnersatz oder Brille. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt Ihnen beide Wege.
Gesundheitsprüfung, Beitrag und Arbeitgeberzuschuss
Beim Abschluss fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Davor lässt sich mit einer anonymen Risikovoranfrage klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Tarif Sie annimmt – das übernimmt der Partner-Experte, auf dieser Website stellen wir keine Gesundheitsfragen. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und vom gewählten Tarif ab, nicht vom Einkommen. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Für das Alter bauen Sie Alterungsrückstellungen auf; der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpft den Beitrag ab 65 (§§ 149, 150 VAG). In der GKV zahlen freiwillig Versicherte dagegen auf alle Einnahmen, 2027 bis rund 1.402,50 € im Monat (kinderlos, eigene Berechnung).
GKV-Höchstbeitrag pro Monat: 2027 deutlich mehr
Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 % – so viel zahlen freiwillig Versicherte ab der Beitragsbemessungsgrenze
Eigene Berechnung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € (2026) bzw. 6.375 € (2027*), 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % bzw. kinderlos 4,2 % (2026) / 4,5 % (2027*, Kabinettsentwurf der Pflegereform). *Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
Die Leistungen bleiben, was der Vertrag sagt: Der Versicherer kann die Krankheitskostenvollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Und beim Facharzttermin zeigt sich der Unterschied im Alltag: 60 % der Privatversicherten bekamen ihn in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).
Schon privat versichert? Dann zeigt der Tarif-Check, was Ihr Tarif bei einer bestimmten Leistung regelt.
Häufige Fragen
Was übernimmt die private Krankenversicherung alles?
Grundsätzlich die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schwangerschaft und Entbindung (§ 192 Abs. 1 VVG). Im Detail bestimmt der Tarif den Umfang: ambulant, stationär und Zahn, mit Prozentsätzen und Höchstbeträgen. Viele Tarife schließen Leistungen ein, die die GKV nicht oder kaum zahlt – etwa Heilpraktiker, Brille, Augenlasern oder Zahnersatz bis 100 %.
Welche Leistungen brauche ich in der PKV?
Das hängt von Ihren Prioritäten ab. Wichtig für die meisten: Zahnersatz in Prozent und Zahnstaffel, ein offener Hilfsmittelkatalog, Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz der GOÄ, eine Psychotherapie-Regel ohne enge Sitzungsgrenze und ein passender Selbstbehalt. Wer Wert auf Naturheilkunde, Brille oder Einbettzimmer legt, achtet zusätzlich darauf. Der Leistungsprofil-Check sortiert das in 60 Sekunden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschutz und Top-Tarif?
Grundschutz-Tarife erstatten die wichtigsten Leistungen mit engeren Grenzen – etwa Zahnersatz zu 60 %, Sehhilfen bis 100 € in drei Jahren, Hilfsmittel nach Liste. Top-Tarife erstatten Zahnersatz bis 100 %, Sehhilfen bis 1.000 € und mehr, Heilpraktiker ohne kleine Jahresgrenze und Honorare über dem Höchstsatz der GOÄ (Beispiele aus 34 Tarifdrucken, Stand Oktober 2026). Der Beitrag ist entsprechend höher.
Übernimmt die PKV auch Leistungen, die die GKV nicht zahlt?
Je nach Tarif ja – zum Beispiel Heilpraktiker, Augenlasern, Zahnspange für Erwachsene, Brille ohne Mindest-Dioptrien, professionelle Zahnreinigung und Chefarztbehandlung. Die GKV darf nur zahlen, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist (§ 12 SGB V).
Brauche ich für die PKV eine Gesundheitsprüfung?
Ja, beim Abschluss fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Eine anonyme Risikovoranfrage durch einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk zeigt vorab, ob und zu welchen Bedingungen ein Tarif Sie annimmt. Auf dieser Website stellen wir keine Gesundheitsfragen.
Quellen
- § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 – Stand Juni 2024
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Versicherungspflichtgrenze) – abgerufen 18.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- § 12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe – Stand 10.10.2026
- Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – veröffentlicht 04/2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.