Ratgeber

Methodik: So entstehen Leistungsampel und Tarifbeispiele

Wer „Zahlt die PKV das?“ beantwortet, braucht belastbare Quellen. Hier steht, woher unsere Angaben kommen, wie wir Tarifdrucke lesen, was die Ampel bedeutet und wo die Grenzen liegen.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Quellen: In dieser Reihenfolge
  2. Wie wir Tarifdrucke auswerten
  3. Die Leistungsampel: vier Kennzeichnungen
  4. Rechner: Annahmen offen gelegt
  5. Was wir nicht tun
  6. Wer hinter den Inhalten steht
Das Wichtigste in Kürze
  • Jede Leistungsaussage auf Zahlt-die-PKV.de stützt sich auf Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Musterbedingungen oder einen veröffentlichten Tarifdruck – mit Quelle und Stand.
  • Die Tarifbeispiele stammen aus 34 Tarif-Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de, ausgewertet aus Tarifdrucken und Informationsblättern der Versicherer (Stand 10.10.2026), mit je 40 Feldern im Wortlaut.
  • Die Leistungsampel kennt vier Kennzeichnungen: enthalten, begrenzt, nicht enthalten und nicht belegt – „nicht belegt“ heißt, dass der ausgewertete Tarifdruck die Leistung nicht ausdrücklich regelt.
  • Wir bewerten keine Versicherer und erstellen keine Rangliste; Tarifbeispiele zeigen Spannen und sind keine Empfehlung.
  • Keine Leistungszusage: Verbindlich ist allein, was Ihr Versicherer nach Ihren Bedingungen erstattet.

Die Leistungsampel von Zahlt-die-PKV.de stützt sich auf Gesetz, Richtlinien, die Musterbedingungen MB/KK und 34 veröffentlichte Tarifdrucke, ausgewertet Wort für Wort in den Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de (Stand 10.10.2026). Sie kennzeichnet je Leistung „enthalten“, „begrenzt“, „nicht enthalten“ oder „nicht belegt“ – ohne Rangliste und ohne Leistungszusage.

Quellen: In dieser Reihenfolge

Quellenhierarchie für Zahlt-die-PKV.de, Stand Oktober 2026.
RangQuelleBeispiele
1Gesetz und VerordnungSGB V, VVG, GOÄ, GOZ, Bundesbeihilfeverordnung (gesetze-im-internet.de, Bundesgesetzblatt)
2Richtlinien und BekanntmachungenG-BA-Richtlinien, Festbeträge des GKV-Spitzenverbands, Festzuschüsse der KZBV
3RechtsprechungUrteile des Bundesgerichtshofs im Original, Landesrechtsportale
4Musterbedingungen und TarifdruckeMB/KK 2009 des PKV-Verbands, Tarifbedingungen und Informationsblätter der Versicherer
5Verbände, Behörden, RegisterPKV-Verband, PKV-Ombudsmann, Deutsches IVF-Register, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
6Fachpresse, Kassen- und Anbieterseitennur, wenn keine Primärquelle verfügbar ist – dann als solche gekennzeichnet

Werte für die Zukunft kennzeichnen wir mit ihrem Status: Beschlossene Gesetzesänderungen nennen wir mit Stichtag (etwa den Festzuschuss für Zahnersatz von 50 % für Bewilligungen ab 01.01.2027), Entwürfe als Entwurf (etwa die Rechengrößen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026). Was wir nicht belegen können, lassen wir weg.

Wie wir Tarifdrucke auswerten

Grundlage der Tarifbeispiele sind die Tarif-Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de: 34 Tarife von 24 Versicherern mit je 40 Feldern vom Arzt bis zur Haushaltshilfe. Jedes Feld gibt den Wortlaut des Tarifdrucks verkürzt wieder und nennt die Fundstelle. Für Zahlt-die-PKV.de nutzen wir daraus die Felder, die Leistungsfragen beantworten: Zahnersatz, Zahnstaffel, Kieferorthopädie, Prophylaxe, Sehhilfen, Heilpraktiker, Heil- und Hilfsmittel, Kur, Gebührenordnung, Arzneimittel und weitere.

  • Wortlaut statt Werbung: Maßgeblich ist, was im Tarifdruck steht, nicht was eine Produktseite verspricht. Wo nur ein Informationsblatt vorliegt, sagen wir das.
  • Stufen offen nennen: Viele Tarife haben Stufen. Wir nennen die Stufe, auf die sich ein Wert bezieht, und andere Stufen in Klammern.
  • Stand je Tarif: Der Stand der ausgewerteten Unterlage steht im Steckbrief. Ältere Fassungen kennzeichnen wir; geschlossene Tarife bleiben enthalten, weil Bestandskunden sie haben.
  • Keine Hochrechnung: Fehlt eine Regel, steht dort „nicht belegt“ – wir schätzen nicht.

Die Leistungsampel: vier Kennzeichnungen

Kennzeichnungen der Leistungsampel, identisch mit den Tarif-Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de.
KennzeichnungBedeutung
enthaltenDer Tarifdruck schließt die Leistung ein, ohne enge Grenze im Wortlaut.
begrenztDie Leistung ist eingeschlossen, aber mit Prozentsatz, Höchstbetrag, Zeitraum, Altersgrenze oder Bezugsweg.
nicht enthaltenDer Tarifdruck schließt die Leistung ausdrücklich aus oder sieht sie nicht vor.
nicht belegtDie ausgewertete Unterlage regelt die Leistung nicht ausdrücklich – Antwort in den vollständigen Bedingungen.

Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie bewertet keinen Versicherer. Auf jeder Leistungsseite steht die Ampel direkt unter der Antwort, mit der GKV-Regel daneben. Für die Beispielrechnungen wählen wir je Leistung drei Tarife mit unterschiedlichem Leistungsniveau – Basis, Komfort, Top. Die Stufe bezieht sich auf diese eine Leistung, nicht auf den Tarif insgesamt.

Rechner: Annahmen offen gelegt

Die Rechner nutzen nur belegte Werte. Wo es keine amtliche Preisstatistik gibt – etwa für Osteopathie, Heilpraktiker oder Kieferorthopädie bei Erwachsenen –, kennzeichnen wir den Standardbetrag als Beispielbetrag; Sie tragen Ihren eigenen Betrag ein. Typische Beträge mit Quelle verwenden wir für Zahnimplantate (Verbraucherzentrale: meist 1.500 bis 3.500 €), Brillen (Branchenbericht der Augenoptiker, rund 490 € je Brille), Hörgeräte (Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands) und die Kinderwunschbehandlung (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit). Zahnstaffel, Selbstbehalt und Wartezeiten rechnen die Rechner nicht ein; das steht jeweils dabei. Den GOÄ-Rechner speisen die Punktzahlen des amtlichen Gebührenverzeichnisses. Mehr unter PKV-Leistungen-Rechner.

Was wir nicht tun

  • Keine Ranglisten und keine Aussage, welcher Versicherer „der beste“ sei.
  • Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet Ihr Versicherer nach Ihren Bedingungen und der medizinischen Notwendigkeit.
  • Keine Gesundheitsfragen: Weder Check noch Rechner fragen nach Diagnosen. Die im Leistungs-Check gewählte Leistung bleibt in Ihrem Browser, der Kinderwunsch-Rechner überträgt keine Eingaben.
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall und keine Werbung für Arzneimittel.

Wer hinter den Inhalten steht

Zahlt-die-PKV.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer. Die Inhalte werden von der Redaktion erstellt und von spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk fachlich geprüft; Autor und Prüfer stehen auf jeder Seite. Mehr über das Portal steht unter Über uns. Persönliche Beratung erhalten Sie auf Wunsch von diesen Experten (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie Sie Ihren eigenen Tarif prüfen, zeigt der Tarif-Check; was die PKV gegenüber der GKV mehr leistet, steht unter Was zahlt die PKV mehr als die GKV? Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite – wir korrigieren belegte Hinweise umgehend.

Häufige Fragen

Woher stammen die Tarifangaben?

Aus veröffentlichten Tarifdrucken (Teil III der Versicherungsbedingungen), Informationsblättern nach der Versicherungsinformationspflichten-Verordnung und Produktunterlagen der Versicherer. Ausgewertet sind sie in 34 Tarif-Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de mit je 40 Feldern, Stand 10.10.2026; der Stand der Unterlagen steht je Tarif im Steckbrief.

Was bedeutet „nicht belegt“?

Der ausgewertete Tarifdruck oder das Informationsblatt regelt die Leistung nicht ausdrücklich, oder die Unterlage ist nicht frei abrufbar. Das heißt nicht, dass der Tarif nichts zahlt. Die Antwort steht in Ihren vollständigen Bedingungen; im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer.

Bewerten Sie Versicherer oder Tarife?

Nein. Wir zeigen, was in den Unterlagen steht, und ordnen es je Leistung in Spannen ein. Eine Rangliste oder eine Kür „bester“ Tarife gibt es bei uns nicht. Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihren Wünschen, Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem Beitrag ab.

Wie oft werden die Angaben aktualisiert?

Gesetzliche Werte tragen wir ein, sobald sie amtlich sind – etwa die Änderungen des GKV-Spargesetzes ab 01.01.2027. Die Tarif-Steckbriefe werden auf PKV-Tarifprofil.de gepflegt, Änderungen übernehmen wir von dort. Jede Seite trägt ihr Aktualisierungsdatum.

Quellen

  1. PKV-Tarifprofil.de: Methodik der Tarif-Steckbriefe – abgerufen 18.10.2026
  2. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 – Stand Juni 2024
  3. Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) – abgerufen 18.10.2026
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinien – abgerufen 18.10.2026
  5. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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