Alltag

Taxischein und Krankentransport als Privatpatient: Was die PKV bei Fahrten zahlt

Einen „Taxischein“ im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht. Ob Fahrten zur Behandlung erstattet werden, regelt allein Ihr Tarif – von der Fahrt bei Gehunfähigkeit über Krankenfahrten zur Dialyse bis zum Transport ins Krankenhaus. Hier der Überblick mit Tarifbeispielen.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Privatpatient und Taxischein: Was es damit auf sich hat
  2. So regeln es Tarife: Fahrten, Transporte, Rettungsdienst
  3. Rechenbeispiel: 20 Fahrten zur Strahlentherapie
  4. Was die GKV bei Fahrkosten zahlt
  5. So bekommen Sie Fahrkosten erstattet
  6. Rettungswagen, Notfall und Krankenhaus
  7. Rücktransport aus dem Ausland
  8. Lücke schließen: Tarifwechsel
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Taxischein ist eine GKV-Verordnung: Die Kasse zahlt Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung, etwa zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie (§ 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie des G-BA).
  • In der PKV gibt es keine einheitliche Regel – die Musterbedingungen nennen Fahrkosten nicht eigens; maßgeblich ist der Tarif.
  • Tarifbeispiele: AXA Vital 750 zahlt Transporte zur ambulanten Behandlung bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit zu 100 %, LKH GesundheitsUpgrade Premium Krankenfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (eigenes Auto 0,30 € je Kilometer), Nürnberger TOP6 höchstens 50 € je Hin- und Rückfahrt (Stand 10.10.2026).
  • Den Transport ins Krankenhaus schließen viele Tarife ein, laut Tarifdruck etwa Concordia zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus oder Gothaer MediVita einschließlich Notfall-Rettungsdienst.
  • Gesetzlich Versicherte zahlen je Fahrt 10 % zu, mindestens 5 €, höchstens 10 €; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € (§ 61 Satz 1 SGB V n. F.).

Einen Taxischein wie in der GKV gibt es für Privatpatienten nicht: Ob die PKV Fahrten zur Behandlung zahlt, regelt allein der Tarif, denn die Musterbedingungen nennen Fahrkosten nicht eigens. Laut Tarifdruck zahlen etwa AXA Vital 750 Transporte bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit zu 100 % und LKH GesundheitsUpgrade Premium Krankenfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (Stand 10.10.2026). Die GKV übernimmt Taxifahrten nur in Ausnahmefällen nach Genehmigung (§ 60 SGB V). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Fahrten zur Behandlung – Stand Oktober 2026. GKV: § 60 SGB V und Krankentransport-Richtlinie des G-BA (in Kraft 06.08.2025); PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungFahrten zur ambulanten BehandlungAmpel
GKVnur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung, z. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie; Genehmigung gilt als erteilt bei Merkzeichen aG, Bl oder H, Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung; Zuzahlung je Fahrtbegrenzt
PKV ohne TarifregelFahrkosten stehen nicht in den Musterbedingungen; ob Teil II oder III Ihrer Bedingungen etwas regelt, vorher klärennicht belegt
PKV mit Grenze (z. B. Nürnberger TOP6)Fahrten zur Behandlung höchstens 50 € je Hin- und Rückfahrtbegrenzt
PKV mit Regel (z. B. AXA Vital 750, LKH GesundheitsUpgrade Premium)AXA: 100 % bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit; LKH: Krankenfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapieenthalten

Privatpatient und Taxischein: Was es damit auf sich hat

Mit „Taxischein“ ist in der Umgangssprache die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung gemeint, mit der gesetzlich Versicherte Fahrten über ihre Kasse abrechnen. Das ist ein Instrument der GKV. Für Privatversicherte gibt es kein solches Formular und auch keine Genehmigung im Sinne der Kasse. Entscheidend ist, was Ihr Tarif zu Fahrkosten sagt: Die Musterbedingungen des PKV-Verbands enthalten dazu keine eigene Regel, sodass jeder Versicherer sie im Tarif gestaltet.

Die Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de führen Fahrkosten nicht als eigenes Feld. Wo die Tarifdrucke sie regeln, haben wir die Angaben aus den Leistungstexten und dem Feld „Besonderheiten“ zusammengestellt. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

So regeln es Tarife: Fahrten, Transporte, Rettungsdienst

Regeln zu Fahrten und Transporten laut Tarifdruck (Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, Leistungstexte und Feld Besonderheiten, Stand 10.10.2026), alphabetisch. Keine Bewertung der Tarife, keine Leistungszusage.
TarifRegel laut Tarifdruck
Alte Oldenburger K 30allgemeine Krankenhausleistungen einschließlich Transport und medizinisch notwendiger Begleitperson
AXA Vital 750Transporte zur ambulanten Behandlung bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit 100 %; stationär notwendige Transporte
Concordia AV/SV/ZVTransport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus (alle Stufen)
Debeka PNFahrten zum Arzt bei bescheinigter Gehunfähigkeit
Gothaer MediVita 250/500Notfall-Rettungsdienst und begründete Krankentransporte zur ambulanten Behandlung; Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, bei weiter entferntem Haus zusätzlich höchstens 100 km
Hallesche PRIMOFahrten zum Arzt in bestimmten Fällen
LKH GesundheitsUpgrade PremiumKrankenfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie; mit dem eigenen Auto 0,30 € je Kilometer
Nürnberger TOP6Fahrten zur Behandlung höchstens 50 € je Hin- und Rückfahrt
R+V AGILTransporte zur ambulanten Behandlung bei Unfall, Notfall und Gehunfähigkeit
uniVersa uni-intro|Privatallgemeine Krankenhausleistungen einschließlich Krankentransport

Ob Ihr Tarif dabei ist, zeigt der Tarif-Check; die Leistungstexte aller ausgewerteten Tarife stehen bei PKV-Tarifprofil.de. Für Rücktransporte aus dem Ausland gelten eigene Regeln im Auslandsschutz des Tarifs.

Rechenbeispiel: 20 Fahrten zur Strahlentherapie

Angenommen, eine Strahlentherapie erfordert 20 Behandlungstermine, die Klinik liegt 15 km entfernt. Wie unterschiedlich Tarifregeln wirken, zeigt eine einfache Rechnung (eigene Beispielrechnung, Stand 10.10.2026):

  • Eigenes Auto bei LKH GesundheitsUpgrade Premium: 20 × 30 km × 0,30 € = 180 € Erstattung – laut Tarifdruck sind Krankenfahrten zur Strahlentherapie ausdrücklich eingeschlossen.
  • Taxi bei Nürnberger TOP6: höchstens 50 € je Hin- und Rückfahrt, also bis zu 1.000 € für 20 Termine; liegt der Fahrpreis darüber, zahlen Sie die Differenz.
  • Tarif ohne Fahrkostenregel: kein vertraglicher Anspruch auf die ambulanten Fahrten – fragen Sie vorher nach, ob der Versicherer kulant ist.

Für regelmäßige Fahrten lohnt deshalb eine schriftliche Anfrage vor dem ersten Termin.

Was die GKV bei Fahrkosten zahlt

Gesetzlich Versicherte bekommen Fahrkosten nur, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist (§ 60 Abs. 1 SGB V). Übernommen werden etwa Fahrten zu stationären Leistungen, Rettungsfahrten zum Krankenhaus und Krankentransporte mit fachlicher Betreuung (§ 60 Abs. 2 SGB V). Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, die der G-BA festlegt, und „nur nach vorheriger Genehmigung“ (§ 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V):

  • Typische Ausnahmefälle: Dialyse, onkologische Strahlentherapie und parenterale Chemotherapie – Behandlungen mit hoher Frequenz über längere Zeit (Krankentransport-Richtlinie, § 8 und Anlage 2).
  • Genehmigung gilt als erteilt: bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis, bei Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V; KT-RL § 8).
  • Zuzahlung: 10 % je Fahrt, mindestens 5 €, höchstens 10 €; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € (§ 61 Satz 1 SGB V n. F.).

Für Privatversicherte heißt das: Wer häufig zu Behandlungen fahren muss, sollte die Fahrkostenregel seines Tarifs kennen – sie entscheidet allein, und sie kann großzügiger oder enger sein als die GKV.

So bekommen Sie Fahrkosten erstattet

1. Tarifregel nachlesen

Suchen Sie in Teil III Ihrer Bedingungen nach „Fahrt“, „Transport“ oder „Krankenfahrt“. Steht dort nichts, fragen Sie vorher beim Versicherer nach.

2. Ärztliche Bescheinigung

Lassen Sie sich bescheinigen, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist – etwa wegen Gehunfähigkeit oder einer regelmäßigen Therapie.

3. Quittung sammeln

Datum, Start und Ziel, Betrag – die Quittung des Taxi- oder Transportunternehmens gehört zur Einreichung. Bei eigenem Auto die gefahrenen Kilometer notieren, wenn der Tarif eine Kilometerpauschale zahlt.

4. Einreichen

Zusammen mit der Bescheinigung beim Versicherer einreichen. Wie das schnell geht, erklärt PKV-Rechnung einreichen.

Rettungswagen, Notfall und Krankenhaus

Im Notfall rufen Sie die 112 – über die Kosten wird danach entschieden. Den medizinisch notwendigen Transport ins Krankenhaus schließen viele Tarife ein, wie die Tabelle zeigt. Wie Notaufnahme und Abrechnung für Privatversicherte laufen, steht unter Privat versichert in der Notaufnahme; zum Klinikaufenthalt selbst lesen Sie Privat versichert im Krankenhaus. Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator sind ein eigenes Thema: Ob Ihr Tarif einen offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog hat, erklärt PKV-Hilfsmittel.

Rücktransport aus dem Ausland

Ein Sonderfall ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach einer Erkrankung im Urlaub. Er ist meist im Auslandsschutz des Tarifs geregelt, mit unterschiedlichen Bedingungen. Laut Tarifdruck erstattet etwa Hallesche NK.select den medizinisch notwendigen Rücktransport zu 100 %, DKV BestMed Premium BM5 zu 80 %, wenn er nicht von der DKV organisiert wird, HUK-COBURG Komfort nur, wenn die HUK ihn organisiert, und Hallesche PRIMO nur über einen Zusatztarif (Stand 10.10.2026). Was bei längeren Auslandsaufenthalten gilt, erklärt PKV-Ausland.de: Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten.

Lücke schließen: Tarifwechsel

Fehlt im Tarif eine Fahrkostenregel, ist ein Wechsel möglich: Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit umfassenderem Schutz wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen kann der Versicherer bei bestehenden Erkrankungen einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen – ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft, ob sich das lohnt. Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option sehen im Leistungsprofil-Check, welche Leistungen die PKV für sie bringt.

Häufige Fragen

Gibt es für Privatpatienten einen Taxischein?

Nicht im Sinne der GKV. Den Taxischein – eine Verordnung einer Krankenbeförderung – kennt nur die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte brauchen eine ärztliche Bescheinigung, dass die Fahrt medizinisch notwendig war, und Ihr Tarif muss Fahrkosten einschließen. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Zahlt die PKV Taxifahrten zum Arzt?

Nur wenn Ihr Tarif es vorsieht. Manche Tarife zahlen Fahrten zur ambulanten Behandlung bei bescheinigter Gehunfähigkeit, laut Tarifdruck etwa AXA Vital 750 zu 100 % oder Debeka PN; R+V AGIL zahlt Transporte bei Unfall, Notfall und Gehunfähigkeit; Nürnberger TOP6 höchstens 50 € je Hin- und Rückfahrt. Viele Tarife regeln ambulante Fahrten gar nicht.

Zahlt die PKV Fahrten zur Dialyse oder Chemotherapie?

Einige Tarife regeln das ausdrücklich: Laut Tarifdruck zahlt LKH GesundheitsUpgrade Premium Krankenfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, mit dem eigenen Auto 0,30 € je Kilometer (Stand 10.10.2026). In der GKV sind genau diese Behandlungen die typischen Ausnahmefälle, für die die Kasse nach Genehmigung Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt.

Zahlt die PKV den Rettungswagen?

Den medizinisch notwendigen Transport ins Krankenhaus schließen viele Tarife ein, laut Tarifdruck etwa Gothaer MediVita einschließlich Notfall-Rettungsdienst, Concordia zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus oder Alte Oldenburger K 30 im Rahmen der Krankenhausleistungen. Wählen Sie ein weiter entferntes Haus, kann der Tarif begrenzen – Gothaer erstattet dann zusätzlich höchstens 100 km.

Welche Belege braucht die PKV für eine Krankenfahrt?

In der Regel die Rechnung oder Quittung des Taxi- oder Transportunternehmens mit Datum, Strecke und Betrag sowie eine ärztliche Bescheinigung, warum die Fahrt medizinisch notwendig war – etwa wegen Gehunfähigkeit. Fragen Sie bei regelmäßigen Fahrten vorher nach, welche Nachweise Ihr Versicherer verlangt.

Quellen

  1. § 60 SGB V – Fahrkosten – abgerufen 18.10.2026
  2. G-BA: Krankentransport-Richtlinie (PDF) – in Kraft seit 06.08.2025
  3. § 61 SGB V – Zuzahlungen – abgerufen 18.10.2026
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – Zuzahlungen ab 01.01.2027
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
  6. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Leistungstext und Feld Besonderheiten) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

Wählen Sie Ihre Leistung, sehen Sie GKV, Ihren Tarif und PKV-Tarifbeispiele nebeneinander – und schließen Sie Lücken mit einem spezialisierten Experten.

Leistungs-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · Ihre Leistung bleibt im Browser
Zahlt Ihre PKV das? Jetzt prüfen