Ratgeber

Zahlt die PKV Physiotherapie? Erstattung, Verordnung, Höchstbeträge

Physiotherapie gehört in der PKV zu den Heilmitteln – und die erstatten fast alle Tarife. Der Unterschied liegt im Detail: Prozentsatz, Preisgrenze und Verordnung. Hier steht, wie die Regeln aussehen und wann Sie etwas selbst zahlen.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Zahlt die PKV Physiotherapie? Das regeln Musterbedingungen und Tarif
  2. Vier Erstattungsmodelle in den Tarifdrucken
  3. Physiotherapie in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer
  4. Beispielrechnung: Was bleibt bei Ihnen, wenn die Praxis mehr verlangt?
  5. Physiotherapie ohne Rezept – zahlt die PKV das?
  6. Was die GKV bei Physiotherapie zahlt
  7. Mehr Heilmittelleistung: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Physiotherapie ist in der PKV ein Heilmittel; erstattet wird, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker sie verordnet hat (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009) – je nach Tarif zu 75 bis 100 %.
  • Eine amtliche Gebührenordnung für Physiotherapeuten gibt es nicht; viele Tarife orientieren sich an den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfe, etwa 29,00 € für Krankengymnastik und 34,80 € für Manuelle Therapie (BBhV Anlage 9).
  • Starke Tarife zahlen ein Vielfaches davon: LKH GesundheitsUpgrade Premium und Signal Iduna EXKLUSIV-SI bis 150 %, AXA GesundExtra bis 130 %, Allianz MeinGesundheitsschutz Plus bis 110 % (Stand Oktober 2026).
  • Gesetzlich Versicherte ab 18 zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu, ab 01.01.2027 plus 15 € (§ 61 SGB V n. F., BGBl. 2026 I Nr. 228).
  • Keine Leistungszusage: Liegt der Preis der Praxis über der Grenze Ihres Tarifs, tragen Sie die Differenz – klären Sie den Preis vor der ersten Behandlung.

Ja – die PKV zahlt Physiotherapie in fast allen Tarifen, wenn sie verordnet ist: je nach Tarif zu 75 bis 100 %, oft begrenzt auf die Höchstbeträge der Bundesbeihilfe oder ein Vielfaches davon. Für eine Krankengymnastik sind das 29,00 € je Behandlung, bei einem Tarif mit 150 % also bis 43,50 € (BBhV Anlage 9, Stand Oktober 2026). Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu, ab 2027 plus 15 €. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Physiotherapie – Stand Oktober 2026. GKV: §§ 32, 61 SGB V (BGBl. 2026 I Nr. 228); PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung; Beihilfe: BBhV Anlage 9. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVKassenleistung auf Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie; Zuzahlung ab 18: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, ab 01.01.2027 plus 15 €begrenzt
PKV Basis (z. B. Hallesche PRIMO)75 % nach dem tariflichen Heilmittelverzeichnis mit Höchstbeträgenbegrenzt
PKV Komfort (z. B. Allianz MeinGesundheitsschutz Plus)100 % bis zu 110 % der Bundesbeihilfe-Sätze (Best: 130 %)begrenzt
PKV Top (z. B. INTER QualiMed Premium)100 %, offener Heilmittelkatalog, ohne Begrenzung der Kosten je Behandlungenthalten
Beihilfe (Bund)Höchstbeträge nach Anlage 9, z. B. Krankengymnastik 29,00 €, Manuelle Therapie 34,80 €, davon der Bemessungssatzbegrenzt

Zahlt die PKV Physiotherapie? Das regeln Musterbedingungen und Tarif

Physiotherapie zählt zu den Heilmitteln – das sind ärztlich verordnete Behandlungen durch Therapeuten, etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massagen, Wärme- und Kältebehandlung. Dazu gehören laut PKV-Verband auch Logopädie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie. Für alle gilt dieselbe Grundregel: Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009).

Wie viel erstattet wird, steht im Tarif. Eine allgemeingültige Gebührenordnung für Heilmittel bei Privatversicherten gibt es nicht. Der PKV-Verband nennt die beihilfefähigen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung als Orientierung; viele Tarife verweisen darauf – mit identischen Beträgen, einem Prozentsatz oder einem Mehrfachen. Andere haben ein eigenes Heilmittelverzeichnis. Weil Therapeuten ihre Preise weitgehend frei festlegen, rät der Verband, die Erstattung vor Behandlungsbeginn zu klären. Alle Beihilfe-Höchstbeträge mit Umrechnung auf 110, 120, 130 und 150 % finden Sie in unserer Tabelle PKV-Physiotherapie-Preise.

Vier Erstattungsmodelle in den Tarifdrucken

Prozentsatz ohne Preisliste

Der Tarif zahlt einen festen Anteil der Rechnung, etwa 75 % (uniVersa uni-intro|Privat) oder 90 % (HanseMerkur KVS1/KVS3). Den Rest tragen Sie.

Bis zu den Beihilfesätzen

100 % bis zu den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfe, etwa HUK-COBURG Komfort und Württembergische Premium; Münchener Verein BestensGesund und ottonova First Class akzeptieren bis zu 20 % mehr.

Vielfaches der Beihilfesätze

110 % (Allianz MeinGesundheitsschutz Plus), 130 % (AXA GesundExtra, Allianz Best, Signal Iduna KOMFORT-SI) oder 150 % (LKH GesundheitsUpgrade Premium, Signal Iduna EXKLUSIV-SI).

Übliche Kosten, offener Katalog

100 % ohne feste Preisgrenze im Wortlaut, etwa INTER QualiMed Premium, SDK GesundheitsFAIR (für Deutschland übliche Kosten), Barmenia einsA expert+ und R+V AGIL premium.

Physiotherapie in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer

Heilmittel/Physiotherapie laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch, keine Rangliste; Stand der Tarifdrucke je Tarif laut Steckbrief, ausgewertet 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
TarifRegel laut Tarifdruck
Allianz MeinGesundheitsschutz100 % bis zu 110 % der Bundesbeihilfe-Sätze (Best: 130 %)
ARAG MedBestphysikalische Therapie, Massagen, Logopädie, Ergotherapie ohne Prozentkürzung (MedExtra: 80 % bis 2.500 € Rechnungsbetrag, darüber 100 %)
AXA ActiveMe-U80 % nach der Heilmittelliste bis zu einer Leistung von 1.600 € je Versicherungsjahr, darüber 100 %
AXA GesundExtra100 % bis 130 % der Höchstsätze der Bundesbeihilfe
Barmenia einsA expert+100 % für Bäder, Massagen, physikalische, logopädische, ergotherapeutische und podologische Behandlungen
Debeka N/NWKatalog u. a. Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie, Podologie; Osteopathie ohne Verordnung
DKV BestMed Komfort100 % im Rahmen des tariflichen Heilmittelverzeichnisses
HanseMerkur KVS1/KVS390 %, im Zusammenhang mit ambulanten Operationen 100 %
HUK-COBURG Komfort100 % bis zu den Preisen des Heilmittel-Preisverzeichnisses (beihilfefähige Höchstsätze des Bundes)
INTER QualiMed (Premium)100 %, offener Heilmittelkatalog, ohne Begrenzung der Kosten je Behandlung
LKH GesundheitsUpgrade Premium100 % für alle Heilmittel aus dem Katalog der Bundesbeihilfe, bis 150 % der Höchstbeträge
Münchener Verein BestensGesund100 %, soweit die Beihilfe-Höchstbeträge um nicht mehr als 20 % überschritten werden
Nürnberger TOP680 % bis 2.000 € im Jahr gemeinsam mit Arznei- und Hilfsmitteln, darüber 100 %
R+V AGIL premium100 % inkl. Ergotherapie und Podologie
SDK GesundheitsFAIR100 % der tatsächlichen, für Deutschland üblichen Kosten
Signal Iduna privat-SI100 % bis 150 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfe (KOMFORT-SI: 130 %; START-SI: 80 %)
Württembergische Premium100 % bis zu den Höchstbeträgen des Heilmittelverzeichnisses der Bundesbeihilfe

Ob Ihr eigener Tarif dazugehört und was sein Tarifdruck regelt, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“.

Beispielrechnung: Was bleibt bei Ihnen, wenn die Praxis mehr verlangt?

Angenommen, Ihnen werden 6 Einheiten Krankengymnastik verordnet und die Praxis berechnet 40 € je Einheit (Beispielbetrag; eine Preisstatistik für Privatpreise gibt es nicht). Erstattungsfähig ist je nach Tarif höchstens das jeweilige Vielfache des Beihilfe-Höchstbetrags von 29,00 €:

Beispielrechnung: 6 × Krankengymnastik à 40 € (Beispielbetrag) = 240 €; Grenze = Beihilfe-Höchstbetrag 29,00 € × Faktor des Tarifs × 6. Eigene Berechnung nach BBhV Anlage 9 Nr. 4, Stand Oktober 2026, keine Leistungszusage.
TarifregelGrenze für 6 EinheitenErstattungEigenanteil
100 % der Beihilfesätze174,00 €174,00 €66,00 €
110 % der Beihilfesätze191,40 €191,40 €48,60 €
130 % der Beihilfesätze226,20 €226,20 €13,80 €
150 % der Beihilfesätze261,00 €240,00 €0,00 €
75 % ohne Preisgrenze–180,00 €60,00 €

Die Rechnung zeigt: Bei Heilmitteln entscheidet weniger der Prozentsatz als die Preisgrenze. Ein vereinbarter Selbstbehalt kommt gegebenenfalls hinzu. Fragen Sie in der Praxis vorab nach dem Preis je Einheit – dann wissen Sie, ob eine Differenz bleibt.

Physiotherapie ohne Rezept – zahlt die PKV das?

In der Regel nicht. Die Musterbedingungen verlangen für Heilmittel eine Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Laut PKV-Verband ist – anders als in der GKV – keine bestimmte Form der Verordnung vorgeschrieben. Einzelne Tarife verzichten für bestimmte Heilmittel ausdrücklich auf die Verordnung, etwa Debeka N bei der Osteopathie. Gehen Sie ohne Verordnung zur Physiotherapie, zahlen Sie die Behandlung in den meisten Tarifen selbst.

Zahlt Ihre PKV eine Rechnung nicht oder nur teilweise, kann das an einer der folgenden Ursachen liegen:

  • Preis über der Tarifgrenze: Die Praxis berechnet mehr, als Ihr Tarif als Höchstbetrag ansetzt.
  • Prozentsatz oder Selbstbehalt: Der Tarif zahlt 75, 80 oder 90 %, oder der Jahresselbstbehalt ist noch nicht erreicht.
  • Abschließendes Verzeichnis: Das Heilmittel steht nicht im tariflichen Heilmittelverzeichnis.
  • Fehlende Verordnung: Ohne ärztliche oder heilpraktische Verordnung fehlt die Grundlage.

Lassen Sie sich die Kürzung schriftlich begründen. Wie Sie danach vorgehen – vom Widerspruch bis zum kostenfreien PKV-Ombudsmann –, erklärt die Seite PKV zahlt nicht – was tun?

Was die GKV bei Physiotherapie zahlt

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Heilmittel (§ 32 SGB V). Was verordnet werden darf, legt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest – mit Heilmittelkatalog, Höchstmengen je Verordnung und Ausschlüssen. Massagetherapie ist zum Beispiel auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt (§ 12 Abs. 6 HeilM-RL), Fitnesstraining und Ganzkörpermassagen sind nicht verordnungsfähig (Anlage 1).

Versicherte ab 18 zahlen zu: bis Ende 2026 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, ab dem 01.01.2027 10 % plus 15 € (§ 61 Satz 3 SGB V n. F., GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Eine Belastungsgrenze von 2 % der Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %, deckelt die Zuzahlungen insgesamt (§ 62 SGB V). In der PKV gibt es keine gesetzliche Zuzahlung – nur den Selbstbehalt oder Prozentsatz, den Sie mit Ihrem Tarif selbst gewählt haben.

GKV-Zuzahlungen: ab 2027 um die Hälfte höher

Höchst- bzw. Festbeträge in Euro für Versicherte ab 18 Jahren, bis 31.12.2026 und ab 01.01.2027 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

0 €5 €10 €15 €20 €1015Arznei-, Hilfsmittel (max.)1015Fahrkosten je Fahrt (max.)1015Krankenhaus/Reha je Tag1015Heilmittel je Verordnung*
bis 2026ab 2027

§ 61 SGB V in der bis 31.12.2026 geltenden und in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23, Art. 8 Abs. 2). Mindestzuzahlung steigt von 5 auf 7,50 €. *Heilmittel: zusätzlich 10 % der Kosten.

Mehr Heilmittelleistung: Tarifwechsel oder Weg in die PKV

Zahlt Ihr Tarif nur 75 % oder nur bis zu den einfachen Beihilfesätzen, können Sie beim eigenen Versicherer in einen Tarif mit höherer Heilmittelgrenze wechseln. Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für die Mehrleistung darf der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, ob sich das für Sie rechnet. Wenn auf die Physiotherapie eine Reha folgt, lesen Sie weiter unter Zahlt die PKV eine Reha?; zu Massagen und Lymphdrainage steht alles unter PKV und Massagen, zu Sprach- und Ergotherapie unter Zahlt die PKV Logopädie und Ergotherapie?

Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option sehen im Leistungsprofil-Check, welche PKV-Leistungen zu ihnen passen; den schnellsten Überblick gibt der kostenlose Leistungs-Check. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Häufige Fragen

Zahlt die PKV Physiotherapie komplett?

Viele Tarife zahlen 100 %, allerdings oft nur bis zu einer Preisgrenze – etwa bis zu den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfe oder einem Vielfachen davon. Grundschutz-Tarife erstatten teils 75 oder 90 %. Ohne Begrenzung je Behandlung nennt zum Beispiel INTER QualiMed Premium einen offenen Heilmittelkatalog (Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Brauche ich als Privatpatient ein Rezept für Physiotherapie?

In der Regel ja: Heilmittel müssen nach den Musterbedingungen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Laut PKV-Verband ist die Form der Verordnung nicht vorgeschrieben, anders als in der GKV. Ohne Verordnung zahlen Sie die Behandlung meist selbst, außer Ihr Tarif verzichtet ausdrücklich darauf.

Wie viel zahlt die PKV für eine Krankengymnastik?

Das regelt Ihr Tarif. Als Maßstab dienen oft die Höchstbeträge der Bundesbeihilfe: 29,00 € für eine Einzelbehandlung Krankengymnastik (15 bis 25 Minuten). Ein Tarif mit 110 % erstattet bis 31,90 €, einer mit 150 % bis 43,50 € je Behandlung (eigene Berechnung, BBhV Anlage 9, Stand Fassung 14.10.2025).

Warum zahlt meine PKV die Physiotherapie nicht voll?

Häufige Gründe sind ein Preis über der Tarifgrenze, ein Prozentsatz unter 100 %, ein Selbstbehalt, eine fehlende Verordnung oder ein abschließendes Heilmittelverzeichnis im Tarif. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen. Helfen Gespräche nicht, können Sie kostenfrei den PKV-Ombudsmann anrufen; 2025 betrafen dort 702 Anträge aus der Vollversicherung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.

Zahlt die PKV Physiotherapie nach einer Operation?

Ja, wenn sie verordnet und medizinisch notwendig ist – nach den Heilmittelregeln Ihres Tarifs. Einige Tarife zahlen nach ambulanten Operationen sogar mehr, zum Beispiel HanseMerkur KVS1/KVS3 dann 100 % statt 90 % (Tarifdruck KVS-EKV2 03.24 in der Verbraucherinformation April 2026). Schließt sich eine Reha an, gelten die Reha-Regeln Ihres Tarifs.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 3) – Stand Juni 2024, abgerufen 18.10.2026
  2. PKV-Serviceportal: Heilmittelerbringer – was die PKV erstattet – abgerufen 18.10.2026
  3. BBhV Anlage 9 – Höchstbeträge für Heilmittel – Fassung vom 14.10.2025, abgerufen 18.10.2026
  4. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
  5. § 32 SGB V – Heilmittel – abgerufen 18.10.2026
  6. § 61 SGB V – Zuzahlungen; Änderung durch BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026, Zuzahlung neu ab 01.01.2027
  7. G-BA: Heilmittel-Richtlinie – Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025
  8. PKV-Ombudsmann: Tätigkeitsbericht 2025 (PDF) – Stand 31.01.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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