Ratgeber

Zahlt die PKV Akupunktur und Homöopathie? Regeln, Sätze, Tarife

Bei Akupunktur und Homöopathie gehen GKV und PKV 2026 deutlich getrennte Wege: Die Kasse zahlt Akupunktur nur bei zwei Schmerzdiagnosen und hat homöopathische Arzneimittel gestrichen. In der PKV entscheidet der Vertrag – und viele Tarife schließen beides ein.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Zahlt die PKV Akupunktur? Zwei Abrechnungswege
  2. Zahlt die PKV Homöopathie? Behandlung und Arzneimittel
  3. Akupunktur und Homöopathie: So regeln es Debeka, DKV, Signal Iduna und weitere Versicherer
  4. Was die GKV zahlt – und was 2026 gestrichen wurde
  5. Vier Prüfpunkte vor der Behandlung
  6. Naturheilkunde absichern: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Die GKV zahlt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen – bis zu 10 Sitzungen in sechs Wochen (G-BA, MVV-Richtlinie Anlage I Nr. 12).
  • Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind seit dem 30.07.2026 aus dem GKV-Regelanspruch gestrichen; ab 01.01.2027 dürfen Kassen sie auch nicht mehr als Satzungsleistung anbieten (§ 31 Abs. 1, § 11 Abs. 6 SGB V n. F.).
  • Die PKV erstattet auch Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben (§ 4 Abs. 6 MB/KK 2009); viele Tarife nennen Akupunktur, Homöopathie oder das Hufelandverzeichnis ausdrücklich.
  • Ärzte rechnen Akupunktur nach der GOÄ ab: Nr. 269a (mindestens 20 Minuten) kostet 46,92 € zum 2,3-fachen Satz; die homöopathische Erstanamnese (Nr. 30) 120,65 € (eigene Berechnung).
  • Keine Leistungszusage: Ob Ihr Tarif zahlt, regeln Heilpraktiker-, Arzt- und Arzneimittelregel – klären Sie das vor der Behandlung.

Ja – die PKV zahlt Akupunktur und Homöopathie in vielen Tarifen: ärztliche Akupunktur nach der Gebührenordnung für Ärzte (Nr. 269a: 46,92 € je Sitzung zum 2,3-fachen Satz), homöopathische Arzneimittel nach der Arzneimittelregel des Tarifs und beides beim Heilpraktiker im Rahmen der Heilpraktikerleistung. Die GKV zahlt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies und hat homöopathische Arzneimittel am 30.07.2026 aus dem Leistungskatalog gestrichen. Stand Oktober 2026; keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Akupunktur und Homöopathie – Stand Oktober 2026. GKV: MVV-Richtlinie Anlage I Nr. 12, § 31 Abs. 1 SGB V (BGBl. 2026 I Nr. 228); PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung; Beihilfe: BBhV Anlage 2 und § 22. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVAkupunktur nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies durch Gonarthrose; homöopathische Arzneimittel seit 30.07.2026 kein Regelanspruch, ab 2027 auch keine Satzungsleistungbegrenzt
PKV Basis (z. B. Hallesche PRIMO)Naturheilverfahren durch Ärzte laut Liste, u. a. klassische Homöopathie und Akupunktur zur Schmerzbehandlung; Heilpraktiker 75 % bis 1.000 € Rechnungsbetragbegrenzt
PKV Komfort (z. B. DKV BestMed Komfort)Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis 80 % bis 1.000 € im Jahr, Heilpraktiker gesondert 80 % bis 1.000 €begrenzt
PKV Top (z. B. Signal Iduna privat-SI, Stufe EXKLUSIV-SI)Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte 100 % bis 2.250 € im Kalenderjahr; verordnete Arzneimittel inkl. Homöopathie 100 %begrenzt
Beihilfe (Bund)Heilpraktiker: Akupunktur bis 23,00 €, homöopathische Erstanamnese bis 80,00 €; homöopathische Arzneimittel nur in Ausnahmefällenbegrenzt

Zahlt die PKV Akupunktur? Zwei Abrechnungswege

Ob die PKV Akupunktur erstattet, hängt zunächst davon ab, wer sticht. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab; dann gilt der Erstattungssatz Ihres Tarifs für ambulante ärztliche Behandlung. Heilpraktiker rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab; dann gilt die Heilpraktikerregel mit Prozentsatz und Jahresgrenze – mehr dazu unter PKV-Heilpraktiker-Erstattung.

Akupunktur: GOÄ-Beträge für Ärzte (Punktwert 5,82873 Cent, eigene Berechnung, einmal gerundet) und Beihilfe-Höchstbeträge für Heilpraktiker (BBhV Anlage 2, Fassung vom 14.10.2025). Stand Oktober 2026.
LeistungGrundlage1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung (Arzt)GOÄ Nr. 269, 200 Punkte11,66 €26,81 €40,80 €
Akupunktur mit mindestens 20 Minuten Dauer, je Sitzung (Arzt)GOÄ Nr. 269a, 350 Punkte20,40 €46,92 €71,40 €
Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose (Heilpraktiker)BBhV Anlage 2 Nr. 21.1Höchstbetrag 23,00 €
Moxibustion, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte (Heilpraktiker)BBhV Anlage 2 Nr. 21.2Höchstbetrag 7,00 €

Über dem 2,3-fachen Satz muss der Arzt schriftlich begründen; die Nummern 269 und 269a sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. Arztrechnungen prüft der GOÄ-Rechner. Für Methoden außerhalb der Schulmedizin gilt nach den Musterbedingungen: Erstattet wird auch, was sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt hat; der Versicherer kann aber auf die Kosten einer vorhandenen schulmedizinischen Methode herabsetzen (§ 4 Abs. 6 MB/KK 2009). Nennt Ihr Tarif die Akupunktur ausdrücklich, ist diese Frage vertraglich geklärt.

Zahlt die PKV Homöopathie? Behandlung und Arzneimittel

Bei der Homöopathie sind zwei Kosten zu unterscheiden: die Behandlung und die Arzneimittel. Ärzte rechnen die homöopathische Behandlung mit eigenen GOÄ-Nummern ab: die Erstanamnese von mindestens einer Stunde (Nr. 30, 900 Punkte) mit 120,65 € zum 2,3-fachen Satz, höchstens einmal im Jahr, und die Folgeanamnese von mindestens 30 Minuten (Nr. 31, 450 Punkte) mit 60,33 €, höchstens dreimal in sechs Monaten. Für Heilpraktiker erkennt die Bundesbeihilfe 80,00 € für die homöopathische Erstanamnese und 35,00 € für die Repertorisation an (BBhV Anlage 2 Nr. 2a und 2b).

Für die Arzneimittel gilt die Arzneimittelregel Ihres Tarifs: verordnet und aus der Apotheke (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Ausdrücklich nennen homöopathische Mittel zum Beispiel Continentale COMFORT/PREMIUM („allopathische und homöopathische Arzneimittel“), Signal Iduna privat-SI und Signal Iduna KOMFORT-PLUS (jeweils einschließlich Homöopathie und Phytopharmaka). Weil viele Homöopathika rezeptfrei sind, lassen Sie sie sich verordnen – mehr dazu unter Zahlt die PKV rezeptfreie Medikamente? und Zahlt die PKV Medikamente?

Akupunktur und Homöopathie: So regeln es Debeka, DKV, Signal Iduna und weitere Versicherer

Naturheilverfahren, Akupunktur und Homöopathie laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch, keine Rangliste; Stand der Tarifdrucke je Tarif laut Steckbrief, ausgewertet 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
TarifRegel laut TarifdruckAmpel
Allianz MeinGesundheitsschutzHeilpraktiker 100 % bis GebüH-Höchstbeträge, 1.000 € im Jahr; Best: 2.000 € inkl. Hufeland-Leistungenbegrenzt
Barmenia einsA expert+100 % für die Naturheilverfahren der tariflichen Liste, die laut Steckbrief von Akupunktur über Homöopathie bis Osteopathie reichtbegrenzt
Continentale COMFORT/PREMIUMallopathische und homöopathische Arzneimittel; 20 € Selbstbeteiligung je Arzneimittel, entfällt bei Generikabegrenzt
Debeka N/NWAkupunktur und Homöopathie nicht eigens genannt; Heilpraktiker bis zu den GebüH-Sätzen, Arzneimittel 90 %nicht belegt
DKV BestMed KomfortNaturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis gesondert 80 % bis 1.000 €begrenzt
DKV BestMed Premium BM5Alternativmedizin nach Hufelandverzeichnis bis 5.000 € je Versicherungsjahr, zusätzlich zum GebüHbegrenzt
Hallesche PRIMONaturheilverfahren durch Ärzte laut Liste, u. a. klassische Homöopathie und Akupunktur zur Schmerzbehandlungbegrenzt
INTER QualiMed Premium100 % bis GebüH- und Hufeland-Höchstsätze, höchstens 3.000 € Rechnungsbetrag inkl. Arzneimittelbegrenzt
LKH GesundheitsUpgrade Premium100 % nach GebüH und Hufelandverzeichnis, höchstens 2.000 € im Kalenderjahr inkl. verordneter Mittelbegrenzt
Nürnberger TOP6Akupunktur zur Schmerztherapie und Chirotherapie, wenn ein Arzt sie durchführt; Heilpraktiker ohne Jahresgrenzeenthalten
Signal Iduna privat-SINaturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte 100 % bis 2.250 € (EXKLUSIV-SI); Arzneimittel inkl. Homöopathie und Phytopharmaka 100 %begrenzt

Was Ihr eigener Tarif zum Heilpraktiker regelt, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“.

Was die GKV zahlt – und was 2026 gestrichen wurde

Akupunktur: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Körperakupunktur nur für zwei Indikationen: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, jeweils seit mindestens sechs Monaten. Möglich sind bis zu 10 Sitzungen innerhalb von sechs Wochen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 innerhalb von zwölf Wochen; eine erneute Behandlung frühestens zwölf Monate später (G-BA, MVV-Richtlinie Anlage I Nr. 12). Für alle anderen Anwendungen ist Akupunktur keine Kassenleistung (Anlage II Nr. 31).

Homöopathie: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) hat der Gesetzgeber homöopathische und anthroposophische Arzneimittel seit dem 30.07.2026 aus dem Regelanspruch genommen (§ 31 Abs. 1 SGB V). Ab dem 01.01.2027 dürfen Kassen solche Arzneimittel und Leistungen auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung anbieten (§ 11 Abs. 6 SGB V n. F.); bis dahin zahlt etwa die DAK noch bis 100 € im Jahr. Das zeigt, wie schnell sich der Leistungsumfang der GKV per Gesetz ändern kann. In der PKV gilt dagegen, was im Vertrag steht: Den vertraglichen Leistungsumfang kann der Gesetzgeber nicht per Gesetz kürzen wie in der GKV, und eine ordentliche Kündigung der Vollversicherung durch den Versicherer ist ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG). Hintergrund: Höchstbeitrag.de zum GKV-Spargesetz 2027.

Vier Prüfpunkte vor der Behandlung

  • Arzt oder Heilpraktiker? Davon hängt ab, ob die Arzt- oder die Heilpraktikerregel greift.
  • Liste oder offen? Tarife wie Barmenia einsA expert+ zahlen nur Verfahren ihrer Liste; andere verweisen auf GebüH und Hufelandverzeichnis.
  • Jahresgrenze: Naturheilverfahren teilen sich oft ein Budget, etwa 2.000 € bei LKH GesundheitsUpgrade Premium inklusive verordneter Mittel.
  • Arzneimittel verordnen lassen: Ohne Verordnung erstattet die PKV Arzneimittel in der Regel nicht (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009).

Verwandte Verfahren: Zahlt die PKV Osteopathie?

Naturheilkunde absichern: Tarifwechsel oder Weg in die PKV

Fehlt Ihrem Tarif eine Leistung für Naturheilverfahren, kann ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer helfen: Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für die Mehrleistung kann der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Gesetzlich Versicherte, denen Naturheilkunde wichtig ist, sehen im Leistungsprofil-Check, welche PKV-Leistungen zu ihnen passen, oder starten mit dem Leistungs-Check. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt Ihnen anschließend kostenlos passende Tarife. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Häufige Fragen

Zahlt die private Krankenversicherung Akupunktur?

In vielen Tarifen ja: Ärztliche Akupunktur rechnet der Arzt nach der GOÄ ab, beim Heilpraktiker gilt die Heilpraktikerregel des Tarifs. Ausdrücklich nennen Akupunktur zum Beispiel Barmenia einsA expert+ (Liste der Naturheilverfahren), Hallesche PRIMO und Nürnberger TOP6 (jeweils zur Schmerzbehandlung durch Ärzte), Stand Oktober 2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Zahlt die PKV Homöopathie?

Je nach Tarif. Die homöopathische Behandlung durch Ärzte hat eigene GOÄ-Nummern (Erst- und Folgeanamnese), beim Heilpraktiker gilt die Heilpraktikerregel. Homöopathische Arzneimittel nennen zum Beispiel Continentale COMFORT/PREMIUM und Signal Iduna privat-SI ausdrücklich; sonst gilt die Arzneimittelregel mit Verordnung. Die GKV hat homöopathische Arzneimittel 2026 gestrichen.

Zahlt die Debeka Akupunktur?

Im ausgewerteten Tarifdruck von Debeka N/NW ist Akupunktur nicht eigens genannt. Heilpraktikerleistungen erstattet der Tarif bis zu den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker; ärztliche Akupunktur nach der GOÄ fällt unter die ambulante ärztliche Behandlung. Fragen Sie vor Beginn einer Serie bei der Debeka nach, nach welcher Regel sie zahlt.

Was kostet eine Akupunktur-Sitzung beim Arzt?

Nach der Gebührenordnung für Ärzte kostet die Akupunktur zur Schmerzbehandlung (Nr. 269) 26,81 € und die Akupunktur mit mindestens 20 Minuten Dauer (Nr. 269a) 46,92 € je Sitzung zum 2,3-fachen Satz, höchstens 40,80 € bzw. 71,40 € zum 3,5-fachen Satz (Punktwert 5,82873 Cent). Beide Nummern sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Zahlt die GKV noch homöopathische Mittel?

Nein, nicht mehr als Regelleistung: Seit dem 30.07.2026 sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel aus dem Anspruch nach § 31 Abs. 1 SGB V ausgenommen. Bis Ende 2026 zahlen manche Kassen noch freiwillig, die DAK etwa bis 100 € im Jahr; ab 01.01.2027 ist auch das verboten (§ 11 Abs. 6 SGB V n. F.).

Quellen

  1. G-BA: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Anlage I Nr. 12 Akupunktur, Anlage II Nr. 31) – Fassung vom 18.06.2026, in Kraft seit 09.09.2026
  2. § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel – abgerufen 19.10.2026
  3. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 (§ 11 Abs. 6 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026
  4. DAK-Gesundheit: Homöopathie – Kostenbeteiligung – Stand 01.10.2026
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 2, 3 und 6) – Stand Juni 2024
  6. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 30, 31, 269, 269a – abgerufen 19.10.2026
  7. BBhV Anlage 2 – Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen – Fassung vom 14.10.2025
  8. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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