Ratgeber

Zahlt die PKV Medikamente? Generika-Regeln, Zuzahlungen, Ausnahmen

In der PKV gibt es keine gesetzliche Zuzahlung zu Medikamenten – was Sie erstattet bekommen, regelt Ihr Tarif. Viele Tarife zahlen verordnete Arzneimittel voll, manche haben eine Generika-Regel oder einen gedeckelten Eigenanteil. Hier die Regeln im Überblick.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Zahlt die PKV alle Medikamente? Die drei Voraussetzungen
  2. Generika, Prozentsatz, Bezugsweg: so unterscheiden sich die Tarife
  3. Medikamente in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer
  4. Was kosten Medikamente als Privatpatient – und wie bekommen Sie das Geld zurück?
  5. Was die GKV bei Medikamenten zahlt – und was ab 2027 teurer wird
  6. Rezeptfreie Mittel und Lifestyle-Präparate: die Grenzfälle
  7. Arzneimittel-Lücke schließen: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Die PKV erstattet Arzneimittel, die ein Arzt oder Heilpraktiker verordnet hat und die aus der Apotheke stammen (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009); Art und Höhe regelt der Tarif.
  • Viele Tarife zahlen verordnete Arzneimittel zu 100 %, etwa Barmenia einsA expert+, DKV BestMed Komfort, LKH GesundheitsUpgrade Premium und SDK GesundheitsFAIR (Tarifdrucke, Stand Oktober 2026).
  • Andere zahlen Originalpräparate nur voll, wenn es kein Generikum gibt (z. B. AXA ActiveMe-U: sonst 80 %), oder erstatten 75 bis 90 % mit gedeckeltem Eigenanteil (z. B. uniVersa: höchstens 625 € Eigenanteil im Jahr).
  • Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten nach der Arzneimittelpreisverordnung für Privat- und Kassenpatienten dieselben Apothekenpreise (PKV-Verband).
  • In der GKV steigt die Zuzahlung ab 01.01.2027 auf 10 % des Preises, mindestens 7,50 €, höchstens 15 € je Mittel (§ 61 SGB V n. F.); nicht verschreibungspflichtige Mittel zahlt die Kasse Erwachsenen grundsätzlich nicht (§ 34 SGB V).

Ja – die PKV zahlt ärztlich verordnete Medikamente aus der Apotheke, in vielen Tarifen zu 100 %. Manche Tarife zahlen Originalpräparate nur voll, wenn es kein Generikum gibt, andere erstatten 75 bis 90 % mit gedeckeltem Eigenanteil (Tarifdrucke, Stand Oktober 2026). Gesetzliche Zuzahlungen gibt es in der PKV nicht – in der GKV steigen sie ab 2027 auf bis zu 15 € je Mittel. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Arzneimittel – Stand Oktober 2026. GKV: §§ 31, 34, 61 SGB V (BGBl. 2026 I Nr. 228); PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung; Beihilfe: § 22 BBhV. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVverschreibungspflichtige Arzneimittel bis zum Festbetrag; Zuzahlung 10 %, mind. 5 €, max. 10 €, ab 01.01.2027 mind. 7,50 €, max. 15 €; rezeptfreie Mittel für Erwachsene und Homöopathie ausgeschlossenbegrenzt
PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat)75 %; der Eigenanteil von 25 % ist auf 625 € je Kalenderjahr begrenzt, danach 100 %begrenzt
PKV Komfort (z. B. AXA ActiveMe-U)100 % für Generika und für Originale ohne Generikum, im Notfall oder bei Unverträglichkeit; sonst 80 %begrenzt
PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %; nicht verordnete Mittel aus der Apotheke bis 100 € je Kalenderjahrenthalten
Beihilfe (Bund)verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel; nicht verschreibungspflichtige nur in Ausnahmefällenbegrenzt

Zahlt die PKV alle Medikamente? Die drei Voraussetzungen

Die Musterbedingungen der PKV knüpfen die Erstattung an zwei formale Bedingungen: Arzneimittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und aus der Apotheke bezogen sein (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Hinzu kommt die allgemeine Voraussetzung jeder Leistung: Das Mittel dient einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung (§ 192 Abs. 1 VVG). Was das genau bedeutet, erklärt unsere Seite Medizinische Notwendigkeit in der PKV.

Für Mittel außerhalb der Schulmedizin gilt die sogenannte Schulmedizin-Klausel: Der Versicherer leistet auch für Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben (§ 4 Abs. 6 MB/KK 2009). Einige Tarife nennen homöopathische Mittel und Phytopharmaka (Arzneimittel aus Pflanzen) sogar ausdrücklich, etwa Signal Iduna privat-SI und Continentale COMFORT/PREMIUM. Mehr dazu unter Zahlt die PKV Akupunktur und Homöopathie?

Im Unterschied zur GKV gibt es in der PKV keinen gesetzlichen Katalog ausgeschlossener Arzneimittel. Einzelne Tarife haben aber eigene Ausschlüsse: DKV BestMed Premium nennt eine Ausschlussliste etwa für Lifestyle- und Vitaminpräparate, ottonova First Class nimmt Präparate zur Gewichtsregulierung aus, die Alte Oldenburger Nähr- und Stärkungsmittel außer bei lebenserhaltender Ernährung.

Generika, Prozentsatz, Bezugsweg: so unterscheiden sich die Tarife

100 % ohne Einschränkung

Verordnete Arzneimittel voll, zum Beispiel ARAG MedBest, Barmenia einsA expert+, DKV BestMed Komfort, HUK-COBURG Komfort, INTER QualiMed Premium, LKH, LVM A, R+V AGIL premium, SDK und Württembergische Premium.

Generika-Regel

Volle Erstattung für das wirkstoffgleiche, günstigere Mittel (Generikum); beim Original ohne medizinischen Grund weniger – etwa 80 % bei AXA ActiveMe-U oder 10 € Zuzahlung je Mittel bei Allianz MeinGesundheitsschutz Plus.

Prozentsatz mit Deckel

75 bis 90 % bis zu einer Jahresgrenze, danach 100 % – etwa Hallesche PRIMO (75 % bis 2.000 €), uniVersa (Eigenanteil höchstens 625 €), Nürnberger TOP6 (80 % bis 2.000 €), Debeka N (90 %, Eigenanteil gedeckelt).

Bezugsweg und Hausarzt

Gothaer MediVita zahlt 80 %, wenn eine benannte Bezugsquelle für Dauermedikamente nicht genutzt wird; HanseMerkur KVS zahlt 100 % bei Verordnung durch den Primärarzt, sonst 80 %.

Medikamente in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer

Arzneimittel laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch, keine Rangliste; Stand der Tarifdrucke je Tarif laut Steckbrief, ausgewertet 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
TarifRegel laut TarifdruckAmpel
Allianz MeinGesundheitsschutzPlus: Generika 100 %, Original trotz Generikum 10 € Zuzahlung je Medikament (höchstens 1.000 € im Jahr); Best: 100 % plus 100 € im Jahr ohne Verordnungbegrenzt
Alte Oldenburger A/K 20/Z 10090 %, ab 1.650 € Jahresrechnungsbetrag 100 %begrenzt
AXA GesundExtra100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; nicht verordnete bis 120 € je Kalenderjahrenthalten
Barmenia einsA expert+ärztlich verordnete Arzneimittel inkl. Infusionslösungen und Teststreifen 100 %enthalten
Continentale COMFORT/PREMIUMallopathische und homöopathische Arzneimittel; 20 € Selbstbeteiligung je Arzneimittel, entfällt bei Generikabegrenzt
Debeka N/NWArzneimittel inkl. Teststreifen und Verbandmittel 90 %, Eigenanteil gedeckeltbegrenzt
DKV BestMed Komfort100 % für Arznei- und Verbandmittelenthalten
Hallesche NK.select XL100 % (L: 80 % bis 2.000 € im Jahr, darüber 100 %; Generika in L und S immer 100 %)enthalten
HanseMerkur KVS1/KVS3ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 % bei Primärarzt-Verordnung, sonst 80 %begrenzt
HUK-COBURG Komfort100 % (SelectPro: 80 %, Generika und Originale ohne Generikum 100 %)enthalten
INTER QualiMed (Premium)100 %; verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 € im Jahrenthalten
Münchener Verein BestensGesund100 % inkl. Teststreifen und medizinisch notwendiger Spezialernährungenthalten
Nürnberger TOP680 % bis 2.000 € im Jahr gemeinsam mit Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, darüber 100 %begrenzt
R+V AGIL premium100 % inkl. Nährstofflösungen zur künstlichen Ernährungenthalten
SDK GesundheitsFAIR100 % für Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke, auch Teststreifenenthalten
Signal Iduna privat-SI100 % für verordnete Arzneimittel inkl. Homöopathie und Phytopharmaka (KOMFORT-SI: Original statt Generikum 80 %)enthalten
Württembergische Premium100 % inkl. künstlicher Ernährung, Harn- und Blutteststreifenenthalten

Ein vereinbarter Selbstbehalt wird zusätzlich angerechnet. Was Ihr eigener Tarif regelt, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“.

Was kosten Medikamente als Privatpatient – und wie bekommen Sie das Geld zurück?

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten in Deutschland einheitliche Preise: Nach der Arzneimittelpreisverordnung werden für jedes Mittel feste Zuschläge für Großhandel und Apotheke berechnet – laut PKV-Verband gibt es keine unterschiedlichen Preise je nach Versicherungsart. Bei rezeptfreien Mitteln gibt es nur eine unverbindliche Preisempfehlung; die Apotheke legt den Preis selbst fest.

Verordnung erhalten

Sie bekommen ein Privatrezept auf Papier oder – wenn Ihr Versicherer es anbietet – ein E-Rezept. Ohne andere Angabe gilt eine Verschreibung drei Monate (§ 2 Abs. 5 AMVV).

In der Apotheke zahlen

Sie zahlen den Preis und erhalten Quittung und Rezept zurück. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es nicht.

Beleg einreichen

Rezept und Quittung reichen Sie per App, Post oder Upload beim Versicherer ein; nach den Musterbedingungen zahlt er gegen die geforderten Nachweise (§ 6 Abs. 1 MB/KK 2009).

Details zum Papierrezept stehen unter Privatpatient und Rezept, zum digitalen Weg unter E-Rezept für Privatpatienten.

Was die GKV bei Medikamenten zahlt – und was ab 2027 teurer wird

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf apothekenpflichtige Arzneimittel – seit dem 30.07.2026 ausdrücklich nicht mehr auf homöopathische oder anthroposophische (§ 31 Abs. 1 SGB V). Ist für ein Mittel ein Festbetrag festgesetzt, trägt die Kasse die Kosten nur bis zu diesem Betrag (§ 31 Abs. 2 SGB V). Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind für Erwachsene grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Mittel, bei denen die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (§ 34 Abs. 1 SGB V).

Dazu kommt die Zuzahlung je Mittel. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) hebt sie ab dem 01.01.2027 um die Hälfte an:

GKV-Zuzahlung je Arzneimittel für Versicherte ab 18: 10 % des Preises, bis 31.12.2026 mindestens 5 € und höchstens 10 €, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €, nie mehr als der Preis (§ 61 Satz 1 SGB V a. F./n. F.). Eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
Preis des ArzneimittelsGKV bis 2026GKV ab 2027PKV (Tarif mit 100 %)
20 €5,00 €7,50 €0 €
80 €8,00 €8,00 €0 €
200 €10,00 €15,00 €0 €

Eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (chronisch Kranke 1 %) deckelt die Zuzahlungen insgesamt (§ 62 SGB V). In der PKV zahlen Sie nur, was Sie selbst als Selbstbehalt oder Prozentsatz gewählt haben. Mehr zum Hintergrund: GKV-Spargesetz 2027: was sich für Kassenpatienten ändert.

GKV-Zuzahlungen: ab 2027 um die Hälfte höher

Höchst- bzw. Festbeträge in Euro für Versicherte ab 18 Jahren, bis 31.12.2026 und ab 01.01.2027 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

0 €5 €10 €15 €20 €1015Arznei-, Hilfsmittel (max.)1015Fahrkosten je Fahrt (max.)1015Krankenhaus/Reha je Tag1015Heilmittel je Verordnung*
bis 2026ab 2027

§ 61 SGB V in der bis 31.12.2026 geltenden und in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23, Art. 8 Abs. 2). Mindestzuzahlung steigt von 5 auf 7,50 €. *Heilmittel: zusätzlich 10 % der Kosten.

Rezeptfreie Mittel und Lifestyle-Präparate: die Grenzfälle

Rezeptfreie Arzneimittel erstatten viele PKV-Tarife, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker sie verordnet hat; einige zahlen sogar ein Budget ohne Verordnung, etwa LKH GesundheitsUpgrade Premium bis 100 € und AXA GesundExtra bis 120 € im Jahr. Alle Details stehen unter Zahlt die PKV rezeptfreie Medikamente?

Lifestyle-Präparate: Den gesetzlichen Lifestyle-Ausschluss der GKV kennt die PKV nicht. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall, die Zulassung des Mittels und mögliche Ausschlüsse im Tarif. Bei teuren Dauertherapien lohnt eine schriftliche Anfrage vorab: Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 €, muss der Versicherer binnen vier Wochen Auskunft geben (§ 192 Abs. 8 VVG).

Arzneimittel-Lücke schließen: Tarifwechsel oder Weg in die PKV

Zahlt Ihr Tarif nur 75 oder 80 % oder kürzt beim Original? Dann prüfen Sie einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk rechnet das kostenlos durch. Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option starten mit dem Leistungs-Check – ohne Gesundheitsfragen. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Häufige Fragen

Zahlt die PKV alle Medikamente?

Die PKV zahlt Arzneimittel, die verordnet, aus der Apotheke bezogen und medizinisch notwendig sind – in welcher Höhe, regelt Ihr Tarif. Viele Tarife erstatten 100 %, einige nur 75 bis 90 % oder Originalpräparate nur dann voll, wenn kein Generikum verfügbar ist. Manche Tarife schließen bestimmte Mittel aus, etwa Präparate zur Gewichtsregulierung (ottonova First Class) oder Vitaminpräparate (DKV BestMed Premium). Keine Leistungszusage.

Welche Medikamente zahlt die PKV nicht?

Typische Grenzen sind fehlende Verordnung, Mittel ohne Arzneimittelstatus (etwa Nahrungsergänzungsmittel), tarifliche Ausschlusslisten und fehlende medizinische Notwendigkeit. Die Alte Oldenburger nennt zum Beispiel Nähr- und Stärkungsmittel als nicht erstattungsfähig, außer bei lebenserhaltender Ernährung. Rezeptfreie Mittel zahlen viele Tarife, wenn sie verordnet sind.

Muss ich als Privatpatient Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen?

In der Regel ja: Sie zahlen den Apothekenpreis, bewahren Rezept und Quittung auf und reichen beides bei Ihrem Versicherer ein. Wer ein E-Rezept nutzt, kann den Beleg je nach Versicherer digital in der App einreichen. Für verschreibungspflichtige Mittel zahlen Sie denselben Preis wie die Kasse für gesetzlich Versicherte (Arzneimittelpreisverordnung).

Zahlt die PKV das Original statt des Generikums?

Das hängt vom Tarif ab. Laut PKV-Verband erstattet die PKV grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie ein Original oder ein Generikum nehmen; einige Tarife kürzen aber: AXA ActiveMe-U zahlt Originale ohne medizinischen Grund nur zu 80 %, Allianz MeinGesundheitsschutz Plus verlangt 10 € Zuzahlung je Original trotz Generikum, Continentale COMFORT 20 € Selbstbeteiligung je Arzneimittel, die bei Generika entfällt (Tarifdrucke, Stand Oktober 2026).

Wie lange ist ein Privatrezept gültig?

Steht auf dem Rezept keine andere Gültigkeitsdauer, gilt eine Verschreibung drei Monate (§ 2 Abs. 5 Arzneimittelverschreibungsverordnung). Für Betäubungsmittel gilt eine kürzere Frist von sieben Tagen (§ 12 BtMVV). Mehr dazu auf unserer Seite zum Privatrezept.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 3 und 6) – Stand Juni 2024, abgerufen 19.10.2026
  2. PKV-Serviceportal: Arzneimittel – Preise und Erstattung – abgerufen 19.10.2026
  3. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
  4. § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel – abgerufen 19.10.2026
  5. § 34 SGB V – Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – abgerufen 19.10.2026
  6. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 (§ 61 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026
  7. § 2 AMVV – Inhalt der Verschreibung – abgerufen 19.10.2026
  8. BBhV § 22 – Arznei- und Verbandmittel – Fassung vom 14.10.2025
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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