Alltag

Haushaltshilfe als Privatversicherte: Was der Tarif zahlt – mit Tarifvergleich

Wer krank ist, im Krankenhaus liegt oder gerade ein Kind bekommen hat, kann den Haushalt oft nicht weiterführen – erst recht mit kleinen Kindern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Haushaltshilfe gesetzlich geregelt, in der PKV entscheidet der Tarif. Die Spanne ist groß: von keiner Leistung bis 150 € am Tag.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Privat versichert: Haushaltshilfe gibt es nur per Tarif
  2. So regeln es Tarife: Haushaltshilfe im Vergleich
  3. Grundpflege statt Krankenhaus: die zweite Variante
  4. Was die GKV bei Haushaltshilfe zahlt
  5. Rechenbeispiel: zwei Wochen Haushaltshilfe
  6. Kinderbetreuung: die Pauschalen bei krankem Kind
  7. So beantragen Sie die Haushaltshilfe
  8. Lücke schließen: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Haushaltshilfe ist keine Heilbehandlung und steht nicht in den Musterbedingungen; ob die PKV zahlt, regelt allein der Tarif – in den 34 ausgewerteten Tarifdrucken von „nicht geregelt“ bis 150 € je Tag (Stand 10.10.2026).
  • Tarifbeispiele: Hallesche NK.select bis 150 € je Tag, AXA GesundExtra bis 100 € je Tag für 28 Tage je Versicherungsfall, LKH GesundheitsUpgrade Premium 100 € je Tag für vier Wochen im Jahr, Allianz MeinGesundheitsschutz 50 € (Best 100 €) je Tag für 30 Tage.
  • Mehrere Tarife zahlen stattdessen häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird – etwa Debeka N bis 50 € täglich für 21 Tage je Versicherungsfall.
  • In der GKV gibt es Haushaltshilfe bei Krankenhausbehandlung oder Reha, wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt, und bei schwerer Krankheit bis vier Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen (§ 38 SGB V); dazu bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V).
  • GKV-Versicherte ab 18 zahlen je Tag der Haushaltshilfe 10 % zu, mindestens 5 €, höchstens 10 €; ab 2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € (§ 38 Abs. 5, § 61 Satz 1 SGB V n. F.).

Privat versichert zahlt die Krankenversicherung eine Haushaltshilfe nur, wenn der Tarif sie vorsieht – sie ist keine Heilbehandlung und steht nicht in den Musterbedingungen. In den ausgewerteten Tarifdrucken reicht die Spanne von „nicht geregelt“ bis 150 € je Tag (Hallesche NK.select); AXA GesundExtra zahlt bis 100 € je Tag für 28 Tage je Versicherungsfall (Stand 10.10.2026). Die GKV leistet nach § 38 SGB V vor allem, wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Haushaltshilfe – Stand Oktober 2026. GKV: § 38 und § 24h SGB V; PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de (Feld Familie/Haushaltshilfe), Stand 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVbei Krankenhaus, Reha u. a. mit Kind unter 12; bei schwerer Krankheit bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen; bei Schwangerschaft und Entbindung; Zuzahlung je Tagbegrenzt
PKV ohne Tarifregel (z. B. Continentale COMFORT)keine Haushaltshilfe im Tarif; häusliche Behandlungspflege nach Zusagenicht belegt
PKV Basis (z. B. HUK-COBURG Komfort)bis 20 € je Tag, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird und ein minderjähriges Kind im Haushalt lebtbegrenzt
PKV Komfort (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)bis 100 € je Tag für 4 Wochen je Kalenderjahr, mit Kind unter 12 aus sonstigen Gründen bis 26 Wochenbegrenzt
PKV Top (z. B. Hallesche NK.select)Familien- und Haushaltshilfe bis 150 € je Tag; Kinderbetreuungspauschale 100 € je Tag für höchstens 10 Tageenthalten

Privat versichert: Haushaltshilfe gibt es nur per Tarif

Versicherungsfall in der PKV ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, dazu Schwangerschaft, Entbindung und gesetzliche Vorsorge (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009). Eine Haushaltshilfe ist keine Heilbehandlung – deshalb steht sie nicht in den Musterbedingungen. Ob und wie viel die PKV zahlt, bestimmt allein der Tarif. Viele moderne Tarife haben dafür eigene Klauseln, oft verbunden mit Bedingungen: ein Kind unter 12 im Haushalt, ein Krankenhausaufenthalt, eine ärztliche Verordnung oder eine Zusage vorab.

Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

So regeln es Tarife: Haushaltshilfe im Vergleich

Die Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de erfassen die Leistungen für Familie und Haushaltshilfe in einem eigenen Feld. Beispiele, alphabetisch und ohne Rangfolge:

Haushaltshilfe laut Tarifdruck (Steckbriefe von PKV-Tarifprofil.de, Feld Familie/Haushaltshilfe, Stand 10.10.2026). Keine Bewertung der Tarife, keine Leistungszusage.
TarifHaushaltshilfe laut Tarifdruck
Allianz MeinGesundheitsschutz50 € täglich für 30 Tage im Jahr (Best: 100 €)
AXA ActiveMe-Unach Zusage bis 14 Tage je Versicherungsfall, höchstens 50 € je Tag
AXA GesundExtrabis 28 Tage je Versicherungsfall, höchstens 100 € je Tag
Barmenia einsA expert+bei Schwangerschaft und Entbindung bis 75 € täglich für bis 90 Tage
DKV BestMed Komfortbis 15 € je Stunde und 90 € je Tag, 4 Wochen (mit Kind unter 12: 26 Wochen)
Hallesche NK.selectFamilien- und Haushaltshilfe bis 150 € je Tag
HUK-COBURG Komfortbis 20 € je Tag, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird und ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt
LKH GesundheitsUpgrade Premiumbis 100 € je Tag, 4 Wochen je Kalenderjahr (mit Kind unter 12 aus sonstigen Gründen bis 26 Wochen)
Münchener Verein BestensGesundbis 15 € je Stunde und 120 € je Tag (28 bzw. bis 182 Tage je Jahr)
SDK GesundheitsFAIRbis 10 € je Stunde und 75 € je Tag, höchstens 28 Tage je Kalenderjahr (Kind unter 12)
Signal Iduna privat-SIHaushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung; Begleitperson oder Haushaltspflegekraft bis 80 € täglich für 4 Wochen
Württembergische Premiumbis 15 € je Stunde, höchstens 80 € am Tag für bis 6 Wochen (Kind unter 12 im Haushalt)

Keine Haushaltshilfe nennen die Steckbriefe etwa für Continentale COMFORT/PREMIUM, Gothaer MediVita und HanseMerkur KVS1/KVS3; R+V AGIL enthält laut Bedingungswerk keine Leistung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Ob Ihr Tarif dabei ist, zeigt der Tarif-Check; die Haushaltshilfe-Regeln aller 34 Tarife zeigt PKV-Tarifprofil.de.

Grundpflege statt Krankenhaus: die zweite Variante

Einige Tarife zahlen keine Haushaltshilfe-Pauschale, sondern häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird. Laut Tarifdruck gilt das etwa für Debeka N (bis 50 € täglich für 21 Tage je Versicherungsfall), Hallesche PRIMO und Nürnberger TOP6 (jeweils bis vier Wochen), LVM A sowie ottonova First Class (bis vier Wochen). Diese Leistung hilft, wenn die Pflege zu Hause die Klinik ersetzt – nicht aber, wenn „nur“ der Haushalt liegen bleibt.

Was die GKV bei Haushaltshilfe zahlt

Gesetzlich Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch in drei Situationen:

  • Krankenhaus, Reha, Vorsorge: Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt lebt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V).
  • Schwere Krankheit: auch ohne Kind bis zu vier Wochen, wenn der Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht weitergeführt werden kann – soweit kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt; mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen (§ 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V).
  • Schwangerschaft und Entbindung: wenn die Versicherte den Haushalt deshalb nicht weiterführen kann und keine andere Person im Haushalt das übernehmen kann (§ 24h SGB V).

Voraussetzung ist stets, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (§ 38 Abs. 3 SGB V). Versicherte ab 18 zahlen je Kalendertag 10 % der Kosten zu, mindestens 5 €, höchstens 10 €; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € (§ 38 Abs. 5, § 61 Satz 1 SGB V n. F.). Für Verwandte bis zum zweiten Grad erstattet die Kasse keine Kosten, aber Fahrkosten und Verdienstausfall (§ 38 Abs. 4 SGB V).

Rechenbeispiel: zwei Wochen Haushaltshilfe

Angenommen, nach einem Krankenhausaufenthalt braucht eine Familie mit einem Kind unter 12 für 14 Tage eine Haushaltshilfe, die 120 € am Tag kostet (Annahme). Was die Tarife laut Tarifdruck erstatten würden, wenn ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (eigene Beispielrechnung, Stand 10.10.2026):

Eigene Beispielrechnung: 14 Tage Haushaltshilfe zu angenommen 120 € je Tag (1.680 €). Erstattung nach den Tageshöchstsätzen laut Tarifdruck (PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026); Voraussetzungen der Tarife unterstellt. Keine Leistungszusage.
TarifTageshöchstsatzErstattung 14 TageEigenanteil
Hallesche NK.select150 €1.680 €0 €
LKH GesundheitsUpgrade Premium100 €1.400 €280 €
DKV BestMed Komfort90 €1.260 €420 €
SDK GesundheitsFAIR75 €1.050 €630 €
Allianz MeinGesundheitsschutz (Plus)50 €700 €980 €
HUK-COBURG Komfort20 €280 €1.400 €

Stundensätze, Höchstdauer und Bedingungen können die Erstattung zusätzlich begrenzen – DKV BestMed Komfort etwa zahlt höchstens 15 € je Stunde, SDK höchstens 10 € je Stunde. Das Beispiel zeigt vor allem eines: Bei der Haushaltshilfe unterscheiden sich Tarife um ein Vielfaches.

Kinderbetreuung: die Pauschalen bei krankem Kind

Neben der Haushaltshilfe zahlen manche Tarife Pauschalen, wenn ein Kind erkrankt – laut Tarifdruck etwa Hallesche NK.select 100 € je Tag für höchstens 10 Tage im Jahr, AXA GesundExtra 100 € je Tag für höchstens 10 Tage, Allianz MeinGesundheitsschutz 50 € täglich für höchstens 15 Tage je Kind. Das ist für Privatversicherte wichtig, weil es das Kinderkrankengeld der GKV für sie nicht gibt. Alle Einzelheiten stehen unter Kind krank und privat versichert.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

1. Klausel lesen

Tagessatz, Stundensatz, Höchstdauer, Voraussetzungen wie Kind unter 12 oder Krankenhausaufenthalt – alles steht im Tarif.

2. Zusage einholen

Einige Tarife verlangen eine vorherige Zusage oder eine ärztliche Verordnung, etwa AXA ActiveMe-U und Signal Iduna privat-SI.

3. Nachweise sammeln

Rechnung des Dienstes oder Stundenzettel, ärztliche Bescheinigung, bei Krankenhaus die Aufenthaltsbestätigung.

4. Einreichen

Wie bei Arztrechnungen; mehr unter PKV-Rechnung einreichen. Bei einem Klinikaufenthalt lohnt der Blick auf Privat versichert im Krankenhaus.

Rund um Schwangerschaft und Geburt lohnt außerdem ein Blick auf PKV und Hebamme.

Lücke schließen: Tarifwechsel oder Weg in die PKV

Für Familien mit kleinen Kindern kann eine gute Haushaltshilfe-Klausel viel wert sein. Fehlt sie in Ihrem Tarif, können Sie beim eigenen Versicherer in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen – ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft, ob sich der Wechsel lohnt. Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option sehen im Leistungsprofil-Check, welche Familienleistungen die PKV für sie bringt.

Häufige Fragen

Zahlt die private Krankenversicherung eine Haushaltshilfe?

Nur wenn Ihr Tarif es vorsieht. Haushaltshilfe ist keine Heilbehandlung und steht nicht in den Musterbedingungen. Viele Tarife regeln sie ausdrücklich, laut Tarifdruck etwa Hallesche NK.select bis 150 € je Tag, AXA GesundExtra bis 100 € je Tag für bis zu 28 Tage je Versicherungsfall oder LKH GesundheitsUpgrade Premium 100 € je Tag für vier Wochen im Jahr (Stand 10.10.2026). Andere enthalten keine Haushaltshilfe. Keine Leistungszusage.

Zahlt die PKV eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Geburt?

Einige Tarife ausdrücklich: Laut Tarifdruck zahlt Barmenia einsA expert+ bei Schwangerschaft und Entbindung bis 75 € täglich für bis zu 90 Tage. Andere Tarife knüpfen die Haushaltshilfe an ein Kind unter 12 im Haushalt oder an einen Krankenhausaufenthalt. In der GKV gibt es Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V.

Wer zahlt die Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt?

In der PKV der Tarif: Manche zahlen eine Haushaltshilfe-Pauschale, andere häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, etwa Debeka N bis 50 € täglich für 21 Tage. In der GKV gibt es nach § 38 SGB V Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, bis vier Wochen – mit Kind unter 12 bis 26 Wochen.

Darf eine Verwandte die Haushaltshilfe übernehmen?

In der GKV erstattet die Kasse für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad keine Kosten, kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten (§ 38 Abs. 4 SGB V). In der PKV regelt das der Tarif; manche verlangen eine Rechnung einer Fachkraft oder eines Dienstes, andere zahlen eine Tagespauschale. Fragen Sie vorher nach.

Ist Haushaltshilfe dasselbe wie Pflege?

Nein. Haushaltshilfe überbrückt eine vorübergehende Notlage bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Geburt. Bei dauerhaftem Hilfebedarf ist die Pflegeversicherung zuständig; Privatversicherte haben dafür eine private Pflegepflichtversicherung. In der GKV gibt es die Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit deshalb nur, soweit kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt (§ 38 Abs. 1 SGB V).

Quellen

  1. § 38 SGB V – Haushaltshilfe – abgerufen 19.10.2026
  2. § 24h SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung – abgerufen 19.10.2026
  3. § 61 SGB V – Zuzahlungen – abgerufen 18.10.2026
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – Zuzahlungen ab 01.01.2027
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (PDF) – Stand Juni 2024
  6. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Feld Familie/Haushaltshilfe) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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