Alltag

Privatpatient und Rezept: blaues Rezept, Gültigkeit, Erstattung

Mit der Kassenkarte bekommen gesetzlich Versicherte ein rosa Rezept und zahlen nur die Zuzahlung. Privatpatienten erhalten ein Privatrezept, zahlen in der Apotheke selbst und reichen den Beleg ein. Das klingt nach mehr Aufwand – ist aber schnell erledigt, und eine gesetzliche Zuzahlung gibt es nicht.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Das Privatrezept: was draufsteht und wie lange es gilt
  2. In der Apotheke: Sie zahlen, Ihr Versicherer erstattet
  3. Was das Rezept beim Arzt kostet
  4. Rezept einreichen: so kommen Sie an Ihr Geld
  5. Rezept als Beamtin oder Beamter: Beihilfe und PKV
  6. Privatrezept für Kassenpatienten, Heilpraktiker-Rezept, grünes Rezept
  7. Auch Physiotherapie und Hilfsmittel brauchen eine Verordnung
  8. Lieber digital? Das E-Rezept für Privatpatienten
Das Wichtigste in Kürze
  • Privatpatienten erhalten ein Privatrezept auf Papier oder, wenn ihr Versicherer es anbietet, ein E-Rezept; eine bestimmte Farbe schreibt die Arzneimittelverschreibungsverordnung nicht vor.
  • Ohne andere Angabe gilt eine Verschreibung drei Monate (§ 2 Abs. 5 AMVV); ein Kassenrezept darf dagegen nur 28 Tage zu Lasten der Kasse beliefert werden (§ 11 Abs. 4 Arzneimittel-Richtlinie), ein Betäubungsmittelrezept sieben Tage (§ 12 BtMVV).
  • In der Apotheke zahlen Sie den Preis selbst; für verschreibungspflichtige Mittel gelten dieselben Preise wie für Kassenpatienten (Arzneimittelpreisverordnung), eine gesetzliche Zuzahlung entfällt.
  • Für ein Wiederholungsrezept ohne Beratung darf der Arzt nach GOÄ Nr. 2 berechnen: 3,15 € zum 1,8-fachen Satz (eigene Berechnung).
  • Erstattet wird nach der Arzneimittelregel Ihres Tarifs, oft zu 100 % – keine Leistungszusage, maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Als Privatpatient bekommen Sie ein Privatrezept auf Papier – umgangssprachlich oft „blaues Rezept“ genannt – oder, wenn Ihr Versicherer es anbietet, ein E-Rezept. Ohne andere Angabe ist es drei Monate gültig (§ 2 Abs. 5 AMVV). Sie zahlen den Apothekenpreis selbst, eine gesetzliche Zuzahlung gibt es nicht, und reichen Rezept und Quittung bei Ihrem Versicherer ein; erstattet wird nach der Arzneimittelregel Ihres Tarifs, oft zu 100 % (Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Arzneimittel auf Rezept – Stand Oktober 2026. GKV: §§ 31, 34, 61 SGB V (BGBl. 2026 I Nr. 228), Arzneimittel-Richtlinie § 11; PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung; Beihilfe: §§ 22, 54 BBhV. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas mit dem Rezept erstattet wirdAmpel
GKV (Kassenrezept)verschreibungspflichtige Arzneimittel; Zuzahlung 10 %, mind. 5 €, max. 10 €, ab 01.01.2027 mind. 7,50 €, max. 15 €; Belieferung innerhalb von 28 Tagenbegrenzt
PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat)75 %; Eigenanteil höchstens 625 € je Kalenderjahr, danach 100 %begrenzt
PKV Komfort (z. B. AXA ActiveMe-U)Generika und Originale ohne Generikum 100 %, sonst 80 %begrenzt
PKV Top (z. B. Barmenia einsA expert+)ärztlich verordnete Arzneimittel inkl. Infusionslösungen und Teststreifen 100 %enthalten
Beihilfe (Bund)verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel zum Bemessungssatz; Antrag innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatumbegrenzt

Das Privatrezept: was draufsteht und wie lange es gilt

Für Privatpatienten gibt es kein amtliches Formular wie das rosa Kassenrezept. Was eine Verschreibung enthalten muss, regelt die Arzneimittelverschreibungsverordnung: unter anderem den verschreibenden Arzt, das Ausstellungsdatum, Ihre Angaben, das Arzneimittel mit Menge und Dosierung sowie die Unterschrift (§ 2 AMVV). Eine bestimmte Farbe schreibt sie nicht vor – deshalb sehen Privatrezepte je nach Praxis unterschiedlich aus. Wie lange ein Rezept gilt, hängt von seiner Art ab:

Gültigkeit und Belieferungsfristen von Rezepten, Stand Oktober 2026. Quellen: § 2 Abs. 5 AMVV, § 11 Abs. 4 Arzneimittel-Richtlinie des G-BA (Fassung vom 16.07.2026), § 12 Abs. 1 BtMVV.
RezeptFristGrundlage
Privatrezeptdrei Monate, wenn keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist§ 2 Abs. 5 AMVV
Kassenrezept (GKV)Belieferung zu Lasten der Kasse längstens 28 Tage nach Ausstellung§ 11 Abs. 4 AM-RL
Betäubungsmittelrezeptkeine Abgabe mehr, wenn bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt§ 12 Abs. 1 BtMVV

Für Kassenpatienten endet nach 28 Tagen die Belieferung zu Lasten der Kasse. Für Privatpatienten spielt diese Frist keine Rolle – bei ihnen zählt die allgemeine Gültigkeit von drei Monaten.

In der Apotheke: Sie zahlen, Ihr Versicherer erstattet

Mit dem Privatrezept zahlen Sie in der Apotheke den vollen Preis. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten in Deutschland einheitliche Preise nach der Arzneimittelpreisverordnung – laut PKV-Verband ohne Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten. Bei rezeptfreien Mitteln gibt es nur eine unverbindliche Preisempfehlung. Eine gesetzliche Zuzahlung wie in der GKV fällt nicht an; was Sie am Ende selbst tragen, hängt vom Prozentsatz oder Selbstbehalt Ihres Tarifs ab.

So unterschiedlich regeln die Tarife die Arzneimittel (laut Tarifdruck, Stand Oktober 2026):

Arzneimittel laut Tarifdruck (Auszug, Kurzfassung), alphabetisch, keine Rangliste; Stand der Tarifdrucke je Tarif laut Steckbrief, ausgewertet 10.10.2026. Keine Leistungszusage.
TarifRegel laut Tarifdruck
Allianz MeinGesundheitsschutzPlus: Generika 100 %, Original trotz Generikum 10 € je Medikament; Best: 100 % plus 100 € im Jahr ohne Verordnung
Debeka N/NW90 %, Eigenanteil gedeckelt
HUK-COBURG Komfort100 %
LKH GesundheitsUpgrade Premiumverordnete Mittel 100 %; nicht verordnete aus der Apotheke bis 100 € im Kalenderjahr
Signal Iduna privat-SI100 % inkl. Homöopathie und Phytopharmaka (KOMFORT-SI: Original statt Generikum 80 %)
uniVersa uni-intro|Privat75 %, Eigenanteil höchstens 625 € im Kalenderjahr

Alle Tarifregeln finden Sie unter Zahlt die PKV Medikamente?; was Ihr eigener Tarif sagt, zeigt der Tarif-Check.

Was das Rezept beim Arzt kostet

Holen Sie ein Folgerezept ab, ohne dass der Arzt Sie berät, darf die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte die Nr. 2 berechnen – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen … durch die Arzthelferin“. Sie hat 30 Punkte und gehört zu den Leistungen mit verringertem Gebührenrahmen: 1,75 € zum einfachen, 3,15 € zum 1,8-fachen und höchstens 4,37 € zum 2,5-fachen Satz (eigene Berechnung, Punktwert 5,82873 Cent). Bei derselben Inanspruchnahme darf sie nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden. Ob eine Arztrechnung stimmt, prüfen Sie mit dem GOÄ-Rechner.

Rezept einreichen: so kommen Sie an Ihr Geld

Beleg sichern

Bewahren Sie Rezept und Quittung auf. Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer gegen die von ihm geforderten Nachweise (§ 6 Abs. 1 MB/KK 2009).

Digital oder per Post einreichen

Viele Versicherer bieten eine App zum Hochladen; ein Brief geht ebenso.

Fristen im Blick

Laut PKV-Verband gibt es keine allgemeine Einreichungsfrist, Ihr Tarif kann aber eine nennen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).

Rückerstattung bedenken

Kleine Beträge können Sie selbst tragen, wenn Ihr Tarif eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre vorsieht – rechnen Sie das kurz durch.

Mehr dazu unter PKV-Rechnung einreichen und Wie lange Rechnungen aufbewahren?

Rezept als Beamtin oder Beamter: Beihilfe und PKV

Beamte reichen ihre Arzneimittelbelege zweimal ein: bei der Beihilfestelle und beim privaten Restkostenversicherer. Die Bundesbeihilfe erkennt ärztlich oder zahnärztlich verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel an (§ 22 Abs. 1 BBhV) und zahlt davon den Bemessungssatz – 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und für Versorgungsempfänger, 80 % für Kinder (§ 46 BBhV). Nicht verschreibungspflichtige Mittel sind nur in Ausnahmefällen beihilfefähig, etwa für Kinder unter zwölf (§ 22 Abs. 2 BBhV). Wichtig ist die Frist: Beihilfe gibt es nur, wenn Sie sie innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragen (§ 54 Abs. 1 BBhV). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Regeln.

Privatrezept für Kassenpatienten, Heilpraktiker-Rezept, grünes Rezept

  • Kassenpatienten mit Privatrezept: Zahlt die Kasse ein Mittel nicht – etwa rezeptfreie Arzneimittel für Erwachsene (§ 34 Abs. 1 SGB V) –, bekommen auch gesetzlich Versicherte ein Privatrezept und zahlen selbst.
  • Heilpraktiker: Er darf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel verordnen (PKV-Verband); für die PKV zählt das als Verordnung (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009).
  • Grünes Rezept: Es ist eine ärztliche Empfehlung für ein rezeptfreies Mittel. Ob Ihr Tarif es als Verordnung anerkennt, klären Sie im Zweifel vorher – mehr unter Zahlt die PKV rezeptfreie Medikamente?

Auch Physiotherapie und Hilfsmittel brauchen eine Verordnung

Das Rezept ist nicht nur für Arzneimittel wichtig. Auch Heil- und Hilfsmittel – Krankengymnastik, Logopädie, Einlagen, Hörgeräte – erstattet die PKV nach den Musterbedingungen nur, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker sie verordnet hat (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Eine bestimmte Form ist laut PKV-Verband für Heilmittel nicht vorgeschrieben. Wie die Tarife Heilmittel erstatten, steht unter Zahlt die PKV Physiotherapie?

Lieber digital? Das E-Rezept für Privatpatienten

Wenn Ihr Versicherer eine digitale Identität (GesundheitsID) und den Online-Check-in anbietet, können Sie auch als Privatpatient E-Rezepte erhalten und den Apothekenbeleg digital einreichen. Wie das funktioniert, erklärt E-Rezept für Privatpatienten. Ob Ihr Tarif Ihre Arzneimittel voll erstattet, zeigt der kostenlose Leistungs-Check; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft auf Wunsch, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG Ihre Leistung verbessert. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Privatrezept gültig?

Wenn der Arzt keine andere Gültigkeitsdauer angibt, gilt eine Verschreibung drei Monate (§ 2 Abs. 5 Arzneimittelverschreibungsverordnung). Für Betäubungsmittel gilt eine Frist von sieben Tagen nach Ausstellung (§ 12 Abs. 1 BtMVV). Ob Ihr Versicherer danach noch erstattet, hängt nicht vom Rezeptdatum, sondern von Ihrem Tarif und der Verordnung ab.

Was kostet ein Rezept beim Arzt als Privatpatient?

Stellt die Praxis ein Wiederholungsrezept ohne Beratung aus, darf sie GOÄ-Nr. 2 berechnen: 30 Punkte, also 1,75 € zum einfachen, 3,15 € zum 1,8-fachen und höchstens 4,37 € zum 2,5-fachen Satz (eigene Berechnung, Punktwert 5,82873 Cent). Diese Gebühr darf nicht zusammen mit anderen Gebühren bei derselben Inanspruchnahme berechnet werden.

Muss ich als Privatpatient in der Apotheke bezahlen?

In der Regel ja: Sie zahlen den Apothekenpreis und reichen Rezept und Quittung bei Ihrem Versicherer ein. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es in der PKV nicht; wie viel Sie zurückbekommen, regelt Ihr Tarif. Für verschreibungspflichtige Mittel zahlen Sie denselben Preis wie die Kasse für gesetzlich Versicherte (Arzneimittelpreisverordnung, PKV-Verband).

Was ist ein blaues Rezept?

Umgangssprachlich meint „blaues Rezept“ das Privatrezept. Rechtlich zählt nicht die Farbe, sondern der Inhalt: Arzt, Ausstellungsdatum, Ihre Angaben, Arzneimittel mit Menge und Dosierung sowie die Unterschrift (§ 2 AMVV). Gesetzlich Versicherte bekommen ein Privatrezept, wenn die Kasse ein Mittel nicht zahlt, etwa rezeptfreie Arzneimittel für Erwachsene.

Wie reiche ich ein Rezept bei der PKV ein?

Fotografieren oder scannen Sie Rezept und Apothekenquittung und laden Sie beides in der App Ihres Versicherers hoch – oder schicken Sie es per Post. Laut PKV-Verband gibt es keine allgemeine Frist für das Einreichen, Ihr Tarif kann aber eine nennen; der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).

Quellen

  1. § 2 AMVV – Inhalt und Gültigkeit der Verschreibung – abgerufen 19.10.2026
  2. § 12 BtMVV – Abgabe von Betäubungsmitteln – abgerufen 19.10.2026
  3. G-BA: Arzneimittel-Richtlinie (§ 11 Abs. 4: Belieferungsfrist 28 Tage) – Fassung vom 16.07.2026, in Kraft seit 03.10.2026
  4. PKV-Serviceportal: Arzneimittel – Preise und Erstattung – abgerufen 19.10.2026
  5. PKV-Serviceportal: Arztrechnungen – welche Fristen gibt es in der PKV? – Stand Juni 2024
  6. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 2 – abgerufen 19.10.2026
  7. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1) – Stand Juni 2024
  8. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

Wählen Sie Ihre Leistung, sehen Sie GKV, Ihren Tarif und PKV-Tarifbeispiele nebeneinander – und schließen Sie Lücken mit einem spezialisierten Experten.

Leistungs-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · Ihre Leistung bleibt im Browser
Zahlt Ihre PKV das? Jetzt prüfen