Ratgeber

PKV-Zahnersatz: Erstattung, Zahnstaffel und Festzuschuss im Vergleich

Beim Zahnersatz ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besonders groß: Die Kasse zahlt einen festen Zuschuss auf die einfachste Lösung, die PKV einen Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Rechnung. Hier sehen Sie die Regeln für Krone, Brücke, Inlay und Prothese – und worauf Sie im Tarif achten.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. PKV-Zahnersatz: Die Leistungsampel
  2. Festzuschuss oder Prozent der Rechnung: So unterscheiden sich GKV und PKV
  3. Krone, Brücke, Inlay, Prothese: Was der Tarif abdeckt
  4. So regeln es Alte Oldenburger, Gothaer, LVM und weitere Versicherer
  5. Zahnstaffel: die Grenze der ersten Jahre
  6. Wer vorsorgt, bekommt mehr – auch in der PKV
  7. Beamte: Zahnersatz mit Beihilfe und Restkostentarif
  8. Lücke schließen: mehr Zahnersatz-Leistung per Tarifwechsel
Das Wichtigste in Kürze
  • Die GKV zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss auf die Regelversorgung: bei Bewilligung bis Ende 2026 60 %, ab Bewilligung 01.01.2027 nur noch 50 % (mit Bonusheft 60 bzw. 65 %), Härtefälle weiter 100 % (§ 55 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228).
  • Für eine Krone (Befund 1.1) sind das 239,03 € von 398,39 € Regelversorgung (KZBV 2026), ab 2027 rechnerisch rund 199 € – unabhängig davon, was Ihre Krone tatsächlich kostet.
  • PKV-Tarife erstatten laut 34 ausgewerteten Tarifdrucken 60 bis 100 % der Rechnung für Kronen, Brücken, Inlays, Prothesen und meist Implantate (Stand Oktober 2026).
  • In den ersten Jahren begrenzt eine Zahnstaffel die Erstattung, etwa 1.000 €, 2.000 € und 3.000 € in den Jahren 1 bis 3 (HUK-COBURG Komfort); danach entfällt die Grenze in vielen Tarifen.
  • Material und Labor sind je nach Tarif voll oder bis zu einem Preisverzeichnis versichert – ein wichtiger Prüfpunkt bei hochwertigem Zahnersatz.

PKV-Zahnersatz wird nach Prozent der tatsächlichen Rechnung erstattet: In 34 ausgewerteten Tarifdrucken sind es 60 bis 100 % für Krone, Brücke, Inlay und Prothese, meist auch für Implantate (Stand Oktober 2026). Die GKV zahlt dagegen nur einen Festzuschuss auf die Regelversorgung – bisher 60 %, für Bewilligungen ab 01.01.2027 nur noch 50 % (§ 55 SGB V). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

PKV-Zahnersatz: Die Leistungsampel

Leistungsampel Zahnersatz (Krone, Brücke, Inlay, Prothese, Implantat) – Stand Oktober 2026. GKV: § 55 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228; PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; Beihilfe: § 16 BBhV. Die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVFestzuschuss auf die Regelversorgung: 60 % (Bewilligung bis 31.12.2026), ab 01.01.2027 50 %; Bonusheft 60/65 %, Härtefall 100 %; Mehrkosten für aufwendigere Versorgung tragen Siebegrenzt
PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat)60 % für Zahnersatz, Implantate, Kronen und Schienen (Stufe 600: 80 %), Heil- und Kostenplan und Zusage vorabbegrenzt
PKV Komfort (z. B. Continentale COMFORT-U)80 % inkl. Material und Labor, Heil- und Kostenplan immer vorab (PREMIUM: 85 %)begrenzt
PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)100 % für Zahnersatz, Inlays, Veneers, Implantate inkl. Knochenaufbau und Schienenenthalten
Beihilfe (Bund)Bemessungssatz (meist 50 %, mit zwei Kindern 70 %) auf die beihilfefähigen Kosten; gesondert berechnete Material- und Laborkosten zu 80 % beihilfefähigbegrenzt

Was Ihr eigener Tarif regelt, zeigt der Tarif-Check. Wie viel Sie bei einem bestimmten Betrag zurückbekämen, rechnet der Erstattungs-Rechner GKV/PKV aus.

Festzuschuss oder Prozent der Rechnung: So unterscheiden sich GKV und PKV

Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz keinen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen Festzuschuss für Ihren Befund. Er wird aus den Kosten der Regelversorgung berechnet – der einfachsten ausreichenden Lösung für Ihren Befund, bei einer Einzelzahnlücke etwa einer Brücke statt eines Implantats. Ob Sie sich für Keramik, ein Inlay oder ein Implantat entscheiden, ändert am Zuschuss nichts; die Mehrkosten zahlen Sie selbst (§ 55 Abs. 4 und 5 SGB V). Vor der Behandlung prüft die Kasse den Heil- und Kostenplan und bewilligt den Festzuschuss (§ 87 Abs. 1a SGB V).

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt der Festzuschuss für Bewilligungen ab 01.01.2027 von 60 auf 50 %; mit Bonusheft von 70 auf 60 % und von 75 auf 65 %. Nur Härtefälle mit geringem Einkommen erhalten weiter 100 % der Regelversorgung (§ 55 Abs. 1, 2 SGB V n. F.). Mehr zu den Kürzungen steht bei Höchstbeitrag.de: Was das GKV-Spargesetz ändert.

GKV-Festzuschuss für eine Krone (Befund 1.1, je Zahn), Regelversorgungsbetrag 398,39 €. Bis 31.12.2026: KZBV, gültig ab 01.01.2026. Ab 01.01.2027: eigene Berechnung nach § 55 Abs. 1 SGB V n. F. auf Basis der Werte 2026 (KZBV-Beträge 2027 noch nicht veröffentlicht).
BonusheftBewilligung bis 31.12.2026Bewilligung ab 01.01.2027 (Rechenwert)
ohne Bonus239,03 €rund 199 €
5 Jahre lückenlos278,87 €rund 239 €
10 Jahre lückenlos298,79 €rund 259 €
Härtefall398,39 €398,39 €

Ein Beispiel mit einem angenommenen Rechnungsbetrag von 1.000 € für eine vollkeramische Krone (Beispielbetrag): In der GKV bleibt es bei rund 199 € Festzuschuss ab 2027, Ihr Eigenanteil liegt bei rund 801 €. Ein PKV-Tarif mit 80 % erstattet 800 €, einer mit 100 % die ganze Rechnung – jeweils nach der Zahnstaffel und den Material- und Laborregeln des Tarifs. Die PKV schaut also auf das, was tatsächlich gemacht wurde, nicht auf die günstigste denkbare Lösung.

Zahnersatz inkl. Implantate: Erstattungssatz laut Tarifdruck

Prozent der Rechnung (Honorar, meist auch Material und Labor); zum Vergleich: Die GKV zahlt ab 2027 einen Festzuschuss von 50 % der Regelversorgung

uniVersa uni-intro|Privat60 %Nürnberger TOP660 %Debeka N70 %Hallesche PRIMO75 %DKV BestMed Komfort75 %HanseMerkur KVS1/KVS380 %Continentale COMFORT-U80 %HUK-COBURG Komfort80 %Hallesche NK.select XL90 %Signal Iduna EXKLUSIV-SI90 %LKH GesundheitsUpgrade Premium100 %LVM A mit Z 100/100100 %

Tarifdrucke laut Steckbriefen von PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026; Zahnstaffel in den ersten Jahren nicht berücksichtigt. GKV: § 55 SGB V in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung. Keine Leistungszusage.

Krone, Brücke, Inlay, Prothese: Was der Tarif abdeckt

Zahnersatz umfasst alles, was fehlende oder stark zerstörte Zähne ersetzt: Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen, Inlays und Onlays, Implantate mit Aufbau und Krone, dazu Reparaturen und oft Aufbissschienen. Der Zahnarzt rechnet sein Honorar nach der GOZ ab, mit einem Punktwert von 5,62421 Cent; eine Vollkrone (GOZ-Nr. 2210, 1.678 Punkte) kostet beim 2,3-fachen Satz 217,06 € Honorar. Material und Zahntechnik berechnet das Labor zusätzlich – oft der größere Teil der Rechnung.

Deshalb lohnt der Blick auf drei Formulierungen im Tarif:

  • „inkl. Material und Labor“ – der Prozentsatz gilt für die ganze Rechnung (z. B. Continentale COMFORT, Nürnberger TOP6, Münchener Verein BestensGesund).
  • „nach Preis- und Leistungsverzeichnis“ – Material und Labor werden nur bis zu den Preisen eines Verzeichnisses des Versicherers erstattet (z. B. HanseMerkur KVS1/KVS3, HUK-COBURG Komfort, DKV BestMed Komfort).
  • „Kooperationszahnarzt“ oder „Kooperationslabor“ – einige Tarife zahlen mehr, wenn Sie Partner des Versicherers nutzen: DKV BestMed Komfort 85 statt 75 %, Württembergische Premium 95 statt 90 % für Laborarbeiten.

Für ästhetische Wünsche ohne medizinische Notwendigkeit gelten eigene Regeln – mehr dazu unter Zahlt die PKV Veneers oder Bleaching? Wie Implantate erstattet werden, steht unter Zahlt die PKV Zahnimplantate?

So regeln es Alte Oldenburger, Gothaer, LVM und weitere Versicherer

Beispiele aus veröffentlichten Tarifdrucken, alphabetisch, ohne Rangliste. Andere Stufen desselben Tarifs stehen in Klammern.

Zahnersatz laut Tarifdruck (Kurzfassung); Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, Stand der Unterlage je Tarif in Klammern. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Tarif (Stand der Unterlage)Regel laut Tarifdruck
Alte Oldenburger Z 100/80 (01/2017)80 % für Kronen, Veneers, Prothetik und Implantologie inkl. Knochenaufbau, wenn vorher ein Kostenplan vorgelegt wird, sonst 60 % (Z 80/60: 60 bzw. 40 %)
Concordia ZV 1 (Produktbeschreibung, Abruf 11.10.2026)80 % für Zahnersatz (ZV 2: 60 %); Heil- und Kostenplan erst ab 3.000 €
Gothaer MediVita Z 90 (01.2025)90 % inkl. Kronen, Inlays und Implantologie; ohne jährlichen Zahnarztbesuch sinkt der Satz um 10 Punkte je Jahr bis 60 %; ohne Heil- und Kostenplan die Hälfte
INTER QualiMed Premium (2604)90 % inkl. implantatgetragenem Zahnersatz (Exklusiv 80 %; Basis Zahnersatz 70 %, Implantate keine Leistung)
LVM A mit Z 100/100 (KV 150, 09/2026)100 % inkl. Implantate, Inlays, Knochenaufbau und Material (Z 100/80: 80 %)
Münchener Verein BestensGesund (05/2026)ab 21 Jahren 90 %, davor 100 % für Prothetik, Implantologie, Kronen, Inlays, Veneers; Labor und Material ebenso
Nürnberger TOP6 (Mai 2021)60 % inkl. Implantate, Material und Labor; Heil- und Kostenplan ab 2.500 € erbeten (laut Versicherer mit Zusatz ZZ20 80 %; MAX6+ 90 %)
ottonova First Class (11/2019)90 %, im Zahnärztenetzwerk 100 %, inkl. Implantate, Kronen, Inlays, Vollkeramik
SDK GesundheitsFAIR Z9 (01.04.2017)90 % für Brücken, Kronen, Implantate, Prothesen, Knochenaufbau (Z8: 80 %, Z6: 60 %); ohne Heil- und Kostenplan über 3.000 € nur 70 % des übersteigenden Betrags
Württembergische Premium (Januar 2022)90 % inkl. Implantate, Inlays, Veneers, Knochenaufbau; 95 % bei Laborarbeiten durch ein Kooperationslabor (Z2: 75 %, Z3: 60 %)

Den allgemeinen Vergleich aller Zahnleistungen – vom Zahnarztbesuch bis zur Kieferorthopädie – finden Sie bei PKV-Tarifprofil: alle Zahnleistungen der Tarife im Vergleich

Zahnstaffel: die Grenze der ersten Jahre

Fast alle Tarife begrenzen Zahnleistungen am Anfang mit einer Zahnstaffel. Der Höchstbetrag steigt von Jahr zu Jahr; danach entfällt er oder bleibt als jährliche Obergrenze bestehen. Unfälle nach Versicherungsbeginn sind fast immer ausgenommen. Die Staffel gilt oft gemeinsam für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie.

Zahnstaffel laut Tarifdruck (Kurzfassung, Beträge zusammengerechnet ab Beginn); Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026. Keine Leistungszusage.
TarifHöchstbeträge in den ersten Jahrendanach
Barmenia einsA expert+Rechnungsbeträge in den Kalenderjahren 1–3 zusammen 10.000 €ohne Grenze
Debeka Nje bis 750 € im Jahr des Beginns und im Folgejahrohne Grenze
HanseMerkur KVS1/KVS3600 € bis Ende 2. Versicherungsjahr, 1.200 € bis Ende 4., 2.400 € bis Ende 6.4.000 € je Jahr (mit EKV2 mehr)
HUK-COBURG Komfort1.000 € (Jahr 1), 2.000 € (1–2), 3.000 € (1–3)ohne Grenze
LVM A/AP2.000 € im 1. Versicherungsjahr, 3.000 € (1–2), 6.000 € (1–3), 10.000 € (1–4)ohne Grenze
Münchener Verein BestensGesund1.500 € (Jahr 1), 3.000 €, 4.500 €, 6.000 € (1–4); Zahn-Vorversicherung wird angerechnetohne Grenze
R+V AGIL premiumkeine summenmäßige Begrenzung im Tarifwortlaut–
Signal Iduna privat-SI (EXKLUSIV-SI)1.500 € (Jahr 1), 2.500 €, 4.000 €, 6.000 € (1–4)ohne Grenze

Für Neukunden heißt das: Planbare, größere Behandlungen nach der Staffel legen – oder einen Tarif mit großzügiger Staffel wählen. Zusätzlich gilt für Zahnersatz eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten, die bei nahtlosem Wechsel aus der GKV oder einer anderen Vollversicherung angerechnet wird (§ 3 Abs. 3 und 5 MB/KK 2009, § 197 VVG).

Wer vorsorgt, bekommt mehr – auch in der PKV

Aus der GKV kennen Sie das Bonusheft. Einige PKV-Tarife belohnen regelmäßige Kontrollen ebenfalls: Gothaer MediVita senkt den Erstattungssatz, wenn Sie ein Jahr nicht beim Zahnarzt waren; Signal Iduna KOMFORT-PLUS zahlt ab dem dritten Kalenderjahr 70, 80 oder 90 % je nach jährlicher Kontrolluntersuchung (laut Tarifdruck). Viele Tarife erstatten die Vorsorge selbst zu 100 %, oft ohne Wirkung auf Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung – Details unter PKV und professionelle Zahnreinigung.

Beamte: Zahnersatz mit Beihilfe und Restkostentarif

Beamtinnen und Beamte des Bundes erhalten Beihilfe nach ihrem Bemessungssatz – meist 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Versorgungsempfänger 70 % (§ 46 BBhV). Gesondert berechnete Material- und Laborkosten sind zu 80 % beihilfefähig; ist ihr Anteil nicht nachgewiesen, werden 40 % des Gesamtrechnungsbetrags angesetzt (§ 16 BBhV). Den Rest übernimmt der private Beihilfetarif nach seinen Bedingungen. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen.

Lücke schließen: mehr Zahnersatz-Leistung per Tarifwechsel

Zahnersatz ist der häufigste Grund, warum Privatversicherte über ihren Tarif nachdenken. Die gute Nachricht: Sie müssen dafür nicht den Versicherer wechseln. Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz und höherem Zahnersatz-Satz wechseln; Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für die Mehrleistung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung machen und einen Zuschlag, einen Ausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen – dazu gehört bei Zahnleistungen oft wieder eine Staffel für den hinzukommenden Teil. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, ob sich der Wechsel rechnet: Tarifwechsel nach § 204 VVG im Überblick.

Gesetzlich Versicherte, die in die PKV dürfen, wählen den Zahnersatz-Satz gleich beim Abschluss mit. Der Leistungsprofil-Check zeigt Ihren Weg in die PKV und die Prüfpunkte für Ihre Wunschleistungen; eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt. Welche Tarife 90 oder 100 % zahlen, steht unter Welche PKV zahlt …?; vor einer teuren Behandlung hilft die Kostenzusage vorab.

Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die PKV beim Zahnersatz?

So viel, wie Ihr Tarif als Prozentsatz zusagt – bezogen auf die tatsächliche Rechnung. In unserer Auswertung von 34 Tarifdrucken reicht die Spanne von 60 % (z. B. uniVersa uni-intro|Privat, Nürnberger TOP6) bis 100 % (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium, LVM A mit Z 100/100), Stand Oktober 2026. Dazu kommen Regeln für Material und Labor und in den ersten Jahren die Zahnstaffel. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Gibt es PKV-Tarife mit 100 % Zahnersatz?

Ja. Laut Tarifdruck erstatten zum Beispiel LKH GesundheitsUpgrade Premium (inkl. Implantate, Inlays, Veneers, Knochenaufbau) und LVM A mit dem Zahnbaustein Z 100/100 (inkl. Material) 100 %; Münchener Verein BestensGesund zahlt bis zum 21. Lebensjahr 100 %, danach 90 %. Auch dort gilt in den ersten Jahren eine Zahnstaffel (Stand Oktober 2026).

Was ist der Festzuschuss beim Zahnersatz?

Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Kasse für Ihren Befund zahlt – berechnet als Prozentsatz der Kosten der Regelversorgung, also der einfachsten ausreichenden Lösung. Bei Bewilligung bis 31.12.2026 sind es 60 %, mit fünf bzw. zehn Jahren Bonusheft 70 bzw. 75 %; für Bewilligungen ab 01.01.2027 50, 60 bzw. 65 % (§ 55 SGB V n. F.). Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, bleibt es beim selben Zuschuss.

Zahlt die PKV Inlays und Keramikkronen?

Viele Tarife nennen Inlays ausdrücklich, etwa Barmenia einsA expert+ (90 %), Hallesche NK.select XL (90 %), LVM A mit Z 100/100 (100 %) oder ottonova First Class (90 %, inkl. Vollkeramik). Wie hochwertiges Material erstattet wird, hängt davon ab, ob der Tarif Material und Labor voll oder nur bis zu einem Preisverzeichnis zahlt.

Was bedeutet Zahnstaffel in der PKV?

Die Zahnstaffel ist ein Höchstbetrag für Zahnleistungen in den ersten Versicherungsjahren, der jedes Jahr steigt – zum Beispiel 1.000 € im ersten, 2.000 € bis zum zweiten und 3.000 € bis zum dritten Jahr. Danach entfällt sie in vielen Tarifen. Unfälle sind meist ausgenommen; einige Tarife rechnen eine Zahn-Vorversicherung an.

Muss ich den Heil- und Kostenplan bei der PKV einreichen?

Bei vielen Tarifen ja – teils immer (z. B. Continentale, uniVersa), teils ab einem Betrag (z. B. Barmenia ab 1.500 €, Signal Iduna privat-SI ab 2.500 €, SDK und Concordia ab 3.000 €). Ohne Plan kürzen einige Tarife die Erstattung. Bei voraussichtlich mehr als 2.000 € muss der Versicherer auf Anfrage binnen vier Wochen Auskunft geben (§ 192 Abs. 8 VVG).

Quellen

  1. § 55 SGB V – Festzuschüsse (geltende Fassung) – abgerufen 18.10.2026
  2. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026; § 55 n. F. ab 01.01.2027
  3. KZBV: Festzuschussbeträge 2026 – gültig ab 01.01.2026
  4. § 87 SGB V – Heil- und Kostenplan (Abs. 1a) – abgerufen 18.10.2026
  5. GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte (§ 5, Nr. 2200, 2210) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 192 VVG – Auskunft vor Behandlung (Abs. 8) – abgerufen 18.10.2026
  7. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
  8. § 16 BBhV – Auslagen, Material- und Laborkosten – abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 3 Wartezeiten) – Stand Juni 2024
  10. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Zahnersatz, Zahnstaffel) – Stand 10.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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