Ratgeber

Zahlt die PKV eine Kur? MB/KK § 5 und Tarife mit Kurleistung

Die Kur ist eine der wenigen Leistungen, die in der PKV nicht automatisch dabei ist: Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer nur, wenn der Tarif es vorsieht. Viele Tarife tun das – mit großen Unterschieden.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Zahlt die PKV eine Kur? Die Regel der Musterbedingungen
  2. Drei Arten von Kurleistung in den Tarifen
  3. Kur in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer
  4. Kurtagegeld oder Kostenerstattung – was passt?
  5. Kur beantragen als Privatpatient: in vier Schritten
  6. Was die GKV bei einer Kur zahlt
  7. Kur-Lücke schließen: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Kur- und Sanatoriumsbehandlung besteht nach den Musterbedingungen keine Leistungspflicht, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht (§ 5 Abs. 1 d MB/KK 2009); auch ambulante Behandlung im Heilbad oder Kurort ist grundsätzlich ausgenommen (§ 5 Abs. 1 e).
  • Tarife mit Kurleistung zahlen laut Tarifdruck zum Beispiel bis 3.000 € in drei Jahren (LKH GesundheitsUpgrade Premium, Württembergische Premium), je bis 2.500 € in drei Kalenderjahren (Signal Iduna EXKLUSIV-SI) oder ein Kurtagegeld von 30 € für bis zu 28 Tage (DKV BestMed), Stand Oktober 2026.
  • Keine Kurleistung sehen laut Tarifdruck etwa HanseMerkur KVS, LVM A, Nürnberger TOP6, Continentale und Gothaer MediVita vor – teils lässt sie sich über einen Zusatztarif mit Kurtagegeld ergänzen.
  • In der GKV sind ambulante Vorsorgeleistungen im Kurort und stationäre Vorsorge für längstens drei Wochen möglich, Wiederholung nicht vor vier Jahren; die Zuzahlung steigt ab 01.01.2027 von 10 auf 15 € je Tag (§§ 23, 61 SGB V n. F.).
  • Keine Leistungszusage: Holen Sie vor der Kur eine schriftliche Zusage ein – viele Tarife verlangen sie ausdrücklich.

Die PKV zahlt eine Kur nur, wenn Ihr Tarif es vorsieht – nach den Musterbedingungen ist Kur- und Sanatoriumsbehandlung sonst ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1 d MB/KK 2009). Viele Tarife haben eine Kurleistung: von 30 € Kurtagegeld für bis zu 28 Tage (DKV BestMed) über je 2.500 € in drei Kalenderjahren (Signal Iduna EXKLUSIV-SI) bis 3.000 € in drei Jahren (LKH GesundheitsUpgrade Premium, Württembergische Premium), Stand Oktober 2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Kur – Stand Oktober 2026. GKV: §§ 23, 61 SGB V (BGBl. 2026 I Nr. 228); PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung; Beihilfe: §§ 35, 36 BBhV. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVambulante Vorsorge im anerkannten Kurort (Satzungszuschuss bis 16 € je Tag), stationäre Vorsorge höchstens drei Wochen, nicht vor vier Jahren; Zuzahlung 10 €, ab 2027 15 € je Tagbegrenzt
PKV Basis (z. B. DKV BestMed Komfort)Kurtagegeld 30 € je Tag für höchstens 28 Tage, erneut nach 36 Monatenbegrenzt
PKV Komfort (z. B. Signal Iduna privat-SI)ambulante und stationäre Kuren je bis 2.500 € in drei Kalenderjahren (KOMFORT-SI: 1.500 €), Wartezeit 24 Monatebegrenzt
PKV Top (z. B. LKH GesundheitsUpgrade Premium)ambulante und stationäre Kuren bis 3.000 € in drei Kalenderjahrenbegrenzt
Beihilfe (Bund)ambulante Reha im anerkannten Heilbad oder Kurort für Beihilfeberechtigte: Unterkunft und Verpflegung 16 € je Tag für höchstens 21 Tage; Anerkennung vor Beginnbegrenzt

Zahlt die PKV eine Kur? Die Regel der Musterbedingungen

Kur und Reha werden oft verwechselt. Eine Kur (Vorsorge- oder Sanatoriumsbehandlung) soll einer Erkrankung vorbeugen oder sie lindern, meist an einem Kurort mit Kurmitteln wie Bädern oder Packungen. Eine Reha soll nach einer Erkrankung die Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Für beide setzen die Musterbedingungen der PKV eine Grenze: Keine Leistungspflicht besteht „für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht“ (§ 5 Abs. 1 d MB/KK 2009).

Zwei weitere Regeln betreffen den Kurort. Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort ist ebenfalls ausgenommen – außer Sie wohnen dort ständig oder erkranken dort unabhängig vom Aufenthaltszweck oder haben vor Ort einen Unfall (§ 5 Abs. 1 e MB/KK 2009). Und in Kliniken, die auch Kur- oder Sanatoriumsbehandlung durchführen, zahlt der Versicherer stationäre Leistungen nur nach schriftlicher Zusage vor Beginn (§ 4 Abs. 5 MB/KK 2009). Die Kur steht deshalb auf der Liste unter Was zahlt die PKV nicht? – mit dem wichtigen Zusatz: wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Wie die Reha geregelt ist, steht unter Zahlt die PKV eine Reha?

Drei Arten von Kurleistung in den Tarifen

Kostenerstattung mit Budget

Erstattung der Kurkosten bis zu einem Betrag je Zeitraum: LKH und Württembergische Premium bis 3.000 € in drei Jahren, Signal Iduna EXKLUSIV-SI je 2.500 €, SDK bis 2.000 € Rechnungsbetrag, R+V AGIL premium bis 1.800 € je Kur inklusive Unterkunft, Allianz MeinGesundheitsschutz bis 1.500 € in 36 Monaten.

Arzt, Kurmittel, Kurtaxe

Die Behandlung am Kurort, aber meist ohne Unterkunft: HUK-COBURG Komfort 100 % bis 35 Tage, INTER QualiMed Premium bis 28 Tage alle drei Jahre, Debeka N bis 50 € je Tag, Hallesche NK.select und PRIMO, AXA ActiveMe-U und GesundExtra für ambulante Kuren.

Kurtagegeld

Ein fester Betrag je Kurtag: DKV BestMed und Münchener Verein 30 € für höchstens 28 Tage, AXA GesundExtra stationär 50 € je Tag; als Zusatztarif etwa bei Alte Oldenburger (KUR), LVM (KURT), HanseMerkur (KUT) und Concordia (VV PLUS).

Kur in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer

Kurleistung laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch, keine Rangliste; Stand der Tarifdrucke je Tarif laut Steckbrief, ausgewertet 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
TarifRegel laut TarifdruckAmpel
Allianz MeinGesundheitsschutzambulante und stationäre Kur bis 1.500 € in 36 Monaten (Best: 3.000 €)begrenzt
Alte Oldenburger A/K 20/Z 100keine Kurleistung in A-, K- und Z-Tarifen; nur über Ergänzungstarif KUR mit Tagessatz, einmal in 3 Kalenderjahren, nach Zusagenicht enthalten
ARAG MedBestambulante Kur im tariflichen Umfang, erstmals nach 2 Versicherungsjahren, dann alle 3 Jahre; stationär bis 50 € je Tag für höchstens 28 Tagebegrenzt
AXA GesundExtraambulante Kur 100 %; stationäre Kur bis 50 € je Tag, höchstens 28 Tage in 3 Kalenderjahrenbegrenzt
Barmenia einsA expert+Kurbehandlung 100 % (sonstige Kur höchstens einmal in 2 Kalenderjahren)begrenzt
Continentale COMFORT/PREMIUMKur- und Sanatoriumsbehandlung nach MB/KK nicht versichertnicht enthalten
Debeka N/NWArzt- und Kurmittelkosten bis 50 € je Tag für bis zu 4 Wochen in 3 Kalenderjahren (NC: plus 50 € Tagegeld)begrenzt
DKV BestMed Komfort30 € Kurtagegeld für höchstens 28 Tage, erneut nach 36 Monatenbegrenzt
Gothaer MediVitakeine Kurleistung im Tarifnicht enthalten
Hallesche NK.select XLambulante Leistungen während der Kur, Kurtaxe und Kurplan 100 %; Kurtagegeld 20 € für höchstens 28 Tage nach mindestens 14 Tagen Krankenhaus; keine Unterkunftbegrenzt
HanseMerkur KVS1/KVS3ambulante Kuren und stationäre Kur- oder Sanatoriumsbehandlung nicht versichert (Start Fit: nur mit Kurtagegeld KUT)nicht enthalten
HUK-COBURG Komfortambulante und stationäre Kur in Deutschland 100 % für Arzt, Kurplan, Arznei, Kurmittel, Kurtaxe bis 35 Tage (alternativ 30 € Tagegeld), erneut nach 36 Monaten; keine Unterkunftbegrenzt
INTER QualiMed (Premium)Kurbehandlung 100 % (Kurmittel, Arzt) bis 28 Tage alle 3 Jahrebegrenzt
LKH GesundheitsUpgrade Premiumambulante und stationäre Kuren bis 3.000 € in 3 Kalenderjahrenbegrenzt
LVM AKur- und Sanatoriumsbehandlung nicht versichert; Kurtagegeld nur über Tarif KURTnicht enthalten
Münchener Verein BestensGesundambulante Leistungen, Kurtaxe und Kurplan 100 %, Kurtagegeld 30 € je Tag für höchstens 28 Tage je Versicherungsjahrbegrenzt
Nürnberger TOP6Kur- und Sanatoriumsbehandlung nicht versichert (MAX6+ laut Versicherer: Kurtagegeld 50 € bis 28 Tage)nicht enthalten
ottonova First ClassReha, Kur und Sanatorium zusammen bis 5.000 € in 5 Versicherungsjahrenbegrenzt
R+V AGIL premiumambulante oder stationäre Kur 100 % bis 1.800 € je Kur inkl. Unterkunft; frühestens nach 3 Versicherungsjahren, dann 3 Jahre nach der letzten Kurbegrenzt
SDK GesundheitsFAIRambulante und stationäre Kuren bis 2.000 € Rechnungsbetrag je 3 Kalenderjahre (AM3x: 1.000 €)begrenzt
Signal Iduna privat-SIambulante und stationäre Kuren je bis 2.500 € in 3 Kalenderjahren, Wartezeit 24 Monate (KOMFORT-SI: 1.500 €)begrenzt
Württembergische PremiumReha, Kur und Sanatorium nach vorheriger Zusage 100 %; Kuren höchstens 3.000 € in 3 Versicherungsjahrenbegrenzt

Ob Ihr Tarif eine Kurleistung hat, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“. Weitere Tarife je Leistung finden Sie unter Welche PKV zahlt …?

Kurtagegeld oder Kostenerstattung – was passt?

Ein Kurtagegeld zahlt einen festen Betrag je Kurtag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten – Sie können es auch für Unterkunft oder Anreise verwenden. Eine Kostenerstattung mit Budget deckt die nachgewiesenen Kurkosten bis zur Grenze, oft einschließlich Arzt, Kurmitteln und Kurtaxe, aber nicht immer der Unterkunft. Rechenbeispiel: Bei 21 Kurtagen ergibt ein Kurtagegeld von 30 € zusammen 630 €; ein Budget von 3.000 € in drei Jahren deckt dagegen auch eine teurere Kur weitgehend ab, wenn die Unterkunft eingeschlossen ist. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen Kuren sind und was der Beitrag kostet – ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk rechnet das kostenlos mit Ihnen durch.

Kur beantragen als Privatpatient: in vier Schritten

Notwendigkeit bescheinigen

Ihr Arzt bestätigt, dass und welche Kur medizinisch notwendig ist, mit Kurort und voraussichtlicher Dauer.

Tarif prüfen

Kurleistung, Budget, Wartezeit (z. B. 24 Monate bei Signal Iduna privat-SI) und Intervall (z. B. einmal in drei Jahren) klären.

Zusage einholen

Viele Tarife zahlen nur nach vorheriger Zusage, etwa Württembergische Premium oder der Zusatztarif KUR der Alte Oldenburger. Kostet die Kur voraussichtlich mehr als 2.000 €, muss der Versicherer binnen vier Wochen antworten (§ 192 Abs. 8 VVG) – mehr unter PKV-Kostenzusage vorab.

Belege sammeln

Kurplan, Arztrechnungen, Kurmittel und Kurtaxe-Quittung einreichen; für Beamte zusätzlich die Anerkennung der Beihilfestelle vor Beginn (§ 36 BBhV).

Was die GKV bei einer Kur zahlt

In der GKV heißt die Kur „medizinische Vorsorgeleistung“. Reichen ärztliche Behandlung und Heilmittel nicht aus, kann die Kasse ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen; für die übrigen Kosten kann ihre Satzung einen Zuschuss von bis zu 16 € täglich vorsehen (§ 23 Abs. 2 SGB V). Stationäre Vorsorge soll höchstens drei Wochen dauern und nicht vor Ablauf von vier Jahren wiederholt werden (§ 23 Abs. 4 und 5 SGB V). Versicherte ab 18 zahlen je Tag 10 € zu, ab dem 01.01.2027 15 € (§ 61 Satz 2 SGB V n. F., BGBl. 2026 I Nr. 228). Eltern haben zusätzlich Anspruch auf Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen – mehr dazu unter Mutter-Kind-Kur mit PKV.

Kur-Lücke schließen: Tarifwechsel oder Weg in die PKV

Fehlt Ihrem Tarif die Kurleistung, gibt es zwei Wege: einen Zusatztarif mit Kurtagegeld, wenn Ihr Versicherer einen anbietet, oder einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer in einen Tarif mit Kurleistung. Dabei bleiben Rechte und Alterungsrückstellung erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für die Mehrleistung kann der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option sehen im Leistungsprofil-Check, welche Tarife eine Kur einschließen, oder starten mit dem Leistungs-Check. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Häufige Fragen

Zahlt die private Krankenversicherung eine Kur?

Nur wenn Ihr Tarif es vorsieht: Nach den Musterbedingungen ist Kur- und Sanatoriumsbehandlung sonst ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1 d MB/KK 2009). Viele Tarife haben eine Kurleistung, etwa LKH GesundheitsUpgrade Premium bis 3.000 € in drei Kalenderjahren oder R+V AGIL premium bis 1.800 € je Kur inklusive Unterkunft (Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Kann ich als Privatpatient eine Kur beantragen?

Ja. Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit ärztlich bescheinigen, prüfen Sie Kurleistung, Wartezeit und Intervall Ihres Tarifs und holen Sie vor Beginn eine schriftliche Zusage Ihres Versicherers ein. Ohne Kurleistung im Tarif kommt eine Reha über die Rentenversicherung oder ein Tarifwechsel in Frage.

Was ist ein Kurtagegeld?

Ein fester Betrag je Kurtag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten – zum Beispiel 30 € für höchstens 28 Tage bei DKV BestMed oder Münchener Verein BestensGesund. Manche Versicherer bieten es als Zusatztarif an, etwa Alte Oldenburger (KUR), LVM (KURT), HanseMerkur (KUT) oder Concordia (VV PLUS mit 75 € ambulant und 150 € stationär je Tag bis 28 Tage).

Zahlt die Debeka eine Kur?

Im Tarif Debeka N/NW zahlt die Debeka laut Tarifdruck Arzt- und Kurmittelkosten bis 50 € je Tag für bis zu vier Wochen in drei Kalenderjahren; mit der Ergänzung NC kommen 50 € Tagegeld hinzu. Im älteren Tarif PN sind es 22 € je Tag (Stand der Tarifdrucke 2020 bis 2026).

Zahlt die PKV Unterkunft und Verpflegung bei einer Kur?

Das hängt vom Tarif ab. Viele Kurleistungen umfassen nur Arzt, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe – HUK-COBURG Komfort und Hallesche NK.select zahlen laut Tarifdruck ausdrücklich keine Unterkunft. R+V AGIL premium schließt die Unterkunft in die 1.800 € je Kur ein; ein Kurtagegeld können Sie frei auch für Unterkunft verwenden.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 d und e) – Stand Juni 2024, abgerufen 19.10.2026
  2. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
  3. § 23 SGB V – Medizinische Vorsorgeleistungen – abgerufen 19.10.2026
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 (§ 61 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026
  5. BBhV §§ 35, 36 – Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant im Heilbad oder Kurort) – Fassung vom 14.10.2025
  6. § 192 VVG – Auskunft vor Behandlung (Abs. 8) – abgerufen 19.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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