Ratgeber

Welche Impfungen zahlt die PKV? STIKO, Gürtelrose, HPV, RSV und Reise

Bei Impfungen ist die PKV meist großzügig: Fast alle Tarife zahlen, was die Ständige Impfkommission empfiehlt, viele ohne Selbstbehalt und einige darüber hinaus. Hier stehen die STIKO-Empfehlungen 2026 und die Regeln von 18 Tarifen.

Redaktion Zahlt-die-PKV.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Welche Impfungen zahlt die PKV? Der Tarif entscheidet, die STIKO gibt den Takt
  2. Die STIKO-Standardimpfungen für Erwachsene 2026
  3. Impfungen in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer
  4. Impfung, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
  5. Was eine Impfung kostet: Arzthonorar und Impfstoff
  6. Was die GKV bei Impfungen zahlt
  7. Impfschutz absichern: Tarif prüfen oder Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Fast alle der 34 ausgewerteten Tarifdrucke erstatten Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), viele ohne Selbstbehalt (Stand Oktober 2026).
  • Die STIKO empfiehlt Erwachsenen 2026 unter anderem die Gürtelrose-Impfung mit Totimpfstoff ab 60, die jährliche Grippeimpfung und eine Pneumokokken-Impfung ab 60, die RSV-Impfung ab 75 und alle zehn Jahre eine Tetanus-Diphtherie-Auffrischung (Epidemiologisches Bulletin 4/2026).
  • Über die STIKO hinaus und für Reisen zahlen zum Beispiel Signal Iduna privat-SI, R+V AGIL premium und Württembergische Premium; uniVersa uni-intro|Privat zahlt Standardimpfungen, aber keine Reise- und berufsbedingten Impfungen.
  • In der GKV regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA auf Basis der STIKO den Anspruch; Reiseimpfungen sind nur bei beruflich oder ausbildungsbedingtem Aufenthalt Pflichtleistung (§ 20i SGB V).
  • Keine Leistungszusage: Arzthonorar und Impfstoff werden getrennt abgerechnet – für den Impfstoff gilt teils die Arzneimittelregel des Tarifs.

Die PKV zahlt Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, in fast allen der 34 ausgewerteten Tarife – etwa die Gürtelrose-Impfung ab 60, die Grippe- und Pneumokokken-Impfung ab 60, die RSV-Impfung ab 75 und die HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche (STIKO-Empfehlungen 2026). Viele Tarife zahlen ohne Selbstbehalt, einige auch über die STIKO hinaus und für Reisen. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Leistungsampel Impfungen – Stand Oktober 2026. GKV: § 20i SGB V, Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA; PKV: Tarifdrucke laut PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026, die Stufe bezieht sich nur auf diese Leistung; Beihilfe: § 41 BBhV, Anlage 13. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
VersicherungWas erstattet wirdAmpel
GKVSchutzimpfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie auf Basis der STIKO-Empfehlungen; Reiseimpfungen nur bei beruflichem oder ausbildungsbedingtem Aufenthalt, sonst freiwillige Satzungsleistungenthalten
PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat)100 % für Standardimpfungen nach STIKO-Impfkalender inkl. Impfstoff; Reise-, Freizeit- und berufsbedingte Impfungen nicht versichertbegrenzt
PKV Komfort (z. B. Debeka N)von der STIKO empfohlene Impfungen; Reiseimpfungen nur mit der Ergänzung NCbegrenzt
PKV Top (z. B. Signal Iduna privat-SI)100 % inkl. Impfstoff, auch über die STIKO-Empfehlungen hinaus, z. B. Grippe- und Reiseimpfungenenthalten
Beihilfe (Bund)Schutzimpfungen entsprechend § 20i SGB V; FSME- und Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungenenthalten

Welche Impfungen zahlt die PKV? Der Tarif entscheidet, die STIKO gibt den Takt

Die Musterbedingungen der PKV regeln Schutzimpfungen nicht eigens; als Versicherungsfall nennen sie die Heilbehandlung und gezielte Vorsorgeuntersuchungen (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009). Ob und welche Impfungen Ihr Versicherer zahlt, steht deshalb im Tarif. Fast alle Tarife verweisen dafür auf die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut. Sie veröffentlicht ihre Empfehlungen einmal im Jahr; die aktuelle Fassung erschien am 22.01.2026 im Epidemiologischen Bulletin 4/2026.

Unterschiede gibt es bei drei Punkten: ob nur STIKO-Impfungen versichert sind oder auch weitere, ob Reise- und berufsbedingte Impfungen dazugehören und ob die Impfung den Selbstbehalt oder die Beitragsrückerstattung berührt. Reiseimpfungen behandeln wir ausführlich unter Reiseimpfungen: Zahlt die PKV?

Die STIKO-Standardimpfungen für Erwachsene 2026

Ausgewählte Standardimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO 2026 (Epidemiologisches Bulletin 4/2026, 22.01.2026). Keine medizinische Beratung – welche Impfung für Sie richtig ist, entscheidet Ihr Arzt.
ImpfungEmpfehlung der STIKO
Tetanus und DiphtherieAuffrischung alle 10 Jahre; die nächste fällige einmalig als Kombination mit Keuchhusten (Tdap)
Gürtelrose (Herpes zoster)Totimpfstoff für alle ab 60 Jahren, 2 Dosen im Abstand von 2 bis 6 Monaten; ab 18 bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
Grippe (Influenza)jährlich im Herbst/Winter für alle ab 60 Jahren (Hochdosis- oder adjuvantierter Impfstoff) und für weitere Indikationsgruppen
Pneumokokkeneinmalig für alle ab 60 Jahren mit 20-valentem Konjugatimpfstoff
RSVeinmalig für alle ab 75 Jahren; von 60 bis 74 bei relevanter Grunderkrankung oder in Pflegeeinrichtungen
HPVfür alle Kinder und Jugendlichen von 9 bis 14 Jahren, Nachholen spätestens bis 17
Meningokokken ACWYneu: für Kinder und Jugendliche von 12 bis 14 Jahren, Nachholen bis unter 25

Tarife, die STIKO-Impfungen versichern, erstatten in der Regel genau diese Empfehlungen. Für Impfungen außerhalb der STIKO-Empfehlung – etwa die HPV-Impfung im Erwachsenenalter ohne Indikation – klären Sie die Kostenübernahme vorher.

Impfungen in der PKV: So regeln es Allianz, Debeka, HUK und weitere Versicherer

Schutzimpfungen laut Tarifdruck (Kurzfassung), alphabetisch, keine Rangliste; Stand der Tarifdrucke je Tarif laut Steckbrief, ausgewertet 10.10.2026. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
TarifRegel laut TarifdruckAmpel
Allianz MeinGesundheitsschutz100 % (Best inkl. Reiseimpfungen)enthalten
Alte Oldenburger A/K 20/Z 100100 % für STIKO-Impfungen; nicht aus Anlass einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründenbegrenzt
ARAG MedBestsämtliche Schutzimpfungen inkl. Impfstoff und Reiseprophylaxe, ohne Selbstbehaltenthalten
AXA ActiveMe-U100 % für STIKO-Impfungen, laut Kundeninformation auch aus Anlass einer privaten Reiseenthalten
Barmenia einsA expert+100 % für STIKO-Impfungen, Reiseimpfungen nach STIKO und Auswärtigem Amt und berufsbedingte Impfungen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen mussenthalten
Continentale COMFORT/PREMIUMSTIKO-Impfungen; Reise- und berufliche Impfungen nicht (PREMIUM: auch Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe)begrenzt
Debeka N/NWvon der STIKO empfohlene Impfungen; Reiseimpfungen nur mit der Ergänzung NCbegrenzt
DKV BestMed Komfort100 % für Impfungen nach STIKO oder Deutscher Gesellschaft für Tropenmedizin, auch Reiseimpfungen; ohne Selbstbehaltenthalten
Gothaer MediVitaSchutzimpfungen 100 %, ausgenommen Impfungen aus Anlass von Auslandsreisenbegrenzt
Hallesche NK.select XL100 % für STIKO-empfohlene Schutz- und Reiseimpfungen (nicht, wenn der Arbeitgeber zahlen muss)enthalten
HanseMerkur KVS1/KVS3STIKO-Schutzimpfungen ohne Primärarzt-Kürzung; Reiseimpfungen bis 100 € nur mit Ergänzung EKV2enthalten
HUK-COBURG KomfortSTIKO-Impfungen sowie Tollwut, Tetanus, Diphtherie, Grippe, Zecken 100 %; Reiseimpfungen und Präventionskurse zusammen bis 100 € im Jahrenthalten
LKH GesundheitsUpgrade Premium100 % für STIKO-Impfungen ohne Selbstbehalt sowie Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxeenthalten
LVM Aärztlich angeratene Schutzimpfungen inkl. Impfstoff, insbesondere nach STIKO; berufsbedingte und Reiseimpfungen nicht erstattungsfähigbegrenzt
Nürnberger TOP6STIKO-Impfungen; Impfstoff nach der Arzneimittel-Regel; ausgenommen Reiseimpfungen und Impfungen, die der Arbeitgeber anbieten mussbegrenzt
R+V AGIL premium100 % für medizinisch notwendige Schutzimpfungen einschließlich beruflich bedingter und Reiseimpfungenenthalten
SDK GesundheitsFAIRSTIKO-Impfungen sowie Grippe, FSME, Malaria-Prophylaxe, berufsbedingte Auslands- und Reiseimpfungenenthalten
Württembergische PremiumSTIKO-Impfungen inkl. Reiseimpfungen, Malaria-Prophylaxe und Grippeschutz ohne Altersgrenzeenthalten

Ob Ihr eigener Tarif dabei ist, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“ in 60 Sekunden.

Impfung, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung

Damit Sie Impfungen nicht aus Sorge um Ihre Rückerstattung verschieben, nehmen viele Tarife sie aus: Ohne Selbstbehalt zahlen laut Tarifdruck zum Beispiel ARAG MedBest, AXA EL Bonus-U, AXA Vital 750, DKV BestMed, LKH (STIKO-Impfungen) und Signal Iduna KOMFORT-PLUS. Bei Concordia gefährden STIKO-Impfungen die Rückerstattung nicht; Vorsorge und Schutzimpfungen zahlt der Tarif bis 500 € im Jahr (Kinder 250 €) ohne Selbstbeteiligung. Münchener Verein BestensGesund und Signal Iduna privat-SI fassen Vorsorge, Impfungen und Prophylaxe zu einem Budget bis 750 € im Jahr zusammen, das Selbstbehalt und Rückerstattung nicht berührt. Mehr zur Vorsorge steht unter Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt die PKV?

Was eine Impfung kostet: Arzthonorar und Impfstoff

Bei einer Impfung entstehen zwei Kosten: das ärztliche Honorar und der Impfstoff. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab:

Impfleistungen nach GOÄ, Punktwert 5,82873 Cent; eigene Berechnung, einmal gerundet, Stand Oktober 2026. Impfstoff wird gesondert berechnet.
GOÄ-Nr.Leistung1,0-fach2,3-fach3,5-fach
375Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan), ggf. mit Eintrag in den Impfpass (80 Punkte)4,66 €10,72 €16,32 €
376Schutzimpfung oral, einschließlich beratendem Gespräch (80 Punkte)4,66 €10,72 €16,32 €
377Zusatzinjektion bei Parallelimpfung (50 Punkte)2,91 €6,70 €10,20 €

Den Impfstoff verordnet der Arzt oder berechnet ihn als Auslage. Für ihn gilt in manchen Tarifen die Arzneimittelregel, bei Nürnberger TOP6 zum Beispiel ausdrücklich – mehr dazu unter Zahlt die PKV Medikamente? Arztrechnungen prüft der GOÄ-Rechner.

Was die GKV bei Impfungen zahlt

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen; die Einzelheiten legt der G-BA in der Schutzimpfungs-Richtlinie auf Basis der STIKO-Empfehlungen fest (§ 20i Abs. 1 SGB V). Entscheidet der G-BA nicht binnen zwei Monaten nach einer neuen STIKO-Empfehlung, müssen die Kassen die empfohlene Impfung bis zur Richtlinie erstatten (STIKO, Epidemiologisches Bulletin 4/2026). Impfungen wegen eines Auslandsaufenthalts sind nur Pflichtleistung, wenn der Aufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist; weitere Impfungen können Kassen als Satzungsleistung anbieten (§ 20i Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB V) und einen Bonus für Impfungen vorsehen (§ 65a SGB V). Für beruflich bedingte Impfungen kommt laut STIKO auch der Arbeitgeber als Kostenträger in Frage.

Impfschutz absichern: Tarif prüfen oder Weg in die PKV

Fehlen Ihrem Tarif Reiseimpfungen oder zahlt er nur STIKO-Standardimpfungen, kann ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer helfen – Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option starten mit dem Leistungsprofil-Check oder dem Leistungs-Check. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk berät Sie danach kostenlos. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Häufige Fragen

Zahlt die PKV alle Impfungen?

Fast alle Tarife zahlen die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen; einige auch darüber hinaus, etwa Signal Iduna privat-SI (z. B. Grippe- und Reiseimpfungen) oder R+V AGIL premium (auch beruflich bedingte und Reiseimpfungen). Andere schließen Reise- oder Berufsimpfungen aus, etwa LVM A und uniVersa uni-intro|Privat (Tarifdrucke, Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Zahlt die PKV die Gürtelrose-Impfung?

Wenn Ihr Tarif STIKO-Impfungen erstattet, in der Regel ja: Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff als Standardimpfung für alle ab 60 Jahren (zwei Dosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten) und ab 18 bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (Epidemiologisches Bulletin 4/2026). Für den Impfstoff gilt teils die Arzneimittelregel Ihres Tarifs.

Zahlt die PKV die HPV-Impfung?

Bei Tarifen mit STIKO-Impfungen in der Regel ja: Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen von 9 bis 14 Jahren; versäumte Impfungen sollen spätestens bis 17 nachgeholt werden. Für Erwachsene ohne Impfung sieht die STIKO einen möglichen Nutzen, aber keine allgemeine Empfehlung – die Kostenübernahme klären Sie dann vorher.

Zahlt die PKV die RSV-Impfung?

Bei Tarifen mit STIKO-Impfungen in der Regel ja, soweit die STIKO sie empfiehlt: einmalig für alle ab 75 Jahren als Standardimpfung sowie für Personen von 60 bis 74 Jahren mit relevanter Grunderkrankung oder in Pflegeeinrichtungen als Indikationsimpfung (Epidemiologisches Bulletin 4/2026).

Werden Impfungen auf den Selbstbehalt angerechnet?

Das regelt Ihr Tarif. Viele Tarife zahlen Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt, etwa ARAG MedBest, AXA EL Bonus-U, DKV BestMed, LKH (STIKO-Impfungen) und Signal Iduna KOMFORT-PLUS; bei Concordia gefährden STIKO-Impfungen die Rückerstattung nicht (Tarifdrucke und Produktbeschreibungen, Stand Oktober 2026).

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: Empfehlungen der STIKO 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (PDF) – veröffentlicht 22.01.2026, abgerufen 18.10.2026
  2. § 20i SGB V – Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Schutzimpfungen – abgerufen 19.10.2026
  3. PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
  4. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 375 bis 378 (Impfungen) – abgerufen 19.10.2026
  5. BBhV § 41 und Anlage 13 – Früherkennung, Vorsorge, Schutzimpfungen – Fassung vom 14.10.2025
  6. § 65a SGB V – Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten – abgerufen 19.10.2026
Redaktion Zahlt-die-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.

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