Inhalt (7 Abschnitte)
- Reiseimpfungen in der PKV: drei Gruppen von Tarifen
- Reiseimpfungen: So regeln es Debeka, Allianz, Barmenia und weitere Versicherer
- Welche Reiseimpfungen die STIKO nennt
- Malaria-Prophylaxe: ein Arzneimittel, keine Impfung
- Was die GKV bei Reiseimpfungen zahlt
- Vor der Reise: Impfschutz und Auslandsschutz zusammen denken
- Reiseimpfungen absichern: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
- Reiseimpfungen zahlt die PKV nur, wenn der Tarif sie einschließt; in 34 ausgewerteten Tarifdrucken reicht die Spanne von „nicht versichert“ bis 100 % inklusive Malaria-Prophylaxe (Stand Oktober 2026).
- Inklusive sind Reiseimpfungen zum Beispiel bei ARAG MedBest, DKV BestMed, Hallesche NK.select XL, LKH, R+V AGIL premium, SDK und Württembergische Premium; HUK-COBURG Komfort zahlt zusammen mit Präventionskursen bis 100 € im Jahr.
- Nicht versichert sind Reiseimpfungen laut Tarifdruck etwa bei uniVersa uni-intro|Privat, LVM A, Gothaer MediVita und Nürnberger TOP6; Debeka N nur mit der Ergänzung NC, HanseMerkur KVS nur mit EKV2 (bis 100 €).
- In der GKV sind Reiseimpfungen nur Pflichtleistung, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder ausbildungsbedingt ist (§ 20i Abs. 1 SGB V); private Reiseimpfungen zahlen Kassen nur freiwillig, die Barmer etwa zu 100 %.
- Die STIKO rät, die Kostenübernahme von Reiseimpfungen individuell zu klären – keine Leistungszusage, maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Reiseimpfungen zahlt die PKV nur, wenn Ihr Tarif sie einschließt: In 34 ausgewerteten Tarifdrucken reicht das von „nicht versichert“ (z. B. uniVersa uni-intro|Privat, LVM A) über Budgets wie 100 € im Jahr (HUK-COBURG Komfort, zusammen mit Präventionskursen) bis zu 100 % einschließlich Malaria-Prophylaxe (z. B. LKH, SDK, Württembergische Premium), Stand Oktober 2026. Die GKV zahlt private Reiseimpfungen nur als freiwillige Satzungsleistung. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
| Versicherung | Was erstattet wird | Ampel |
|---|---|---|
| GKV | Pflichtleistung nur bei beruflich oder ausbildungsbedingtem Auslandsaufenthalt; private Reisen nur als freiwillige Satzungsleistung einzelner Kassen | nicht enthalten |
| PKV Basis (z. B. uniVersa uni-intro|Privat) | Standardimpfungen nach STIKO; Reise-, Freizeit- und berufsbedingte Impfungen nicht versichert | nicht enthalten |
| PKV Komfort (z. B. HUK-COBURG Komfort) | Reiseimpfungen und Präventionskurse zusammen bis 100 € je Kalenderjahr | begrenzt |
| PKV Top (z. B. DKV BestMed Komfort) | 100 % für Impfungen nach STIKO oder Deutscher Gesellschaft für Tropenmedizin, auch Reiseimpfungen, ohne Selbstbehalt | enthalten |
| Beihilfe (Bund) | Schutzimpfungen entsprechend § 20i SGB V (§ 41 Abs. 1 BBhV) – Reiseimpfungen danach grundsätzlich nur bei beruflichem oder ausbildungsbedingtem Aufenthalt | begrenzt |
Reiseimpfungen in der PKV: drei Gruppen von Tarifen
Die meisten Tarife zahlen die Impfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle empfiehlt. Bei Reiseimpfungen gehen sie auseinander. Aus den 34 ausgewerteten Tarifdrucken ergeben sich drei Gruppen:
Inklusive
Reiseimpfungen ausdrücklich versichert, z. B. ARAG MedBest, AXA ActiveMe-U und GesundExtra, Barmenia einsA expert+, DKV BestMed, Hallesche NK.select XL, INTER QualiMed Premium, LKH, ottonova, R+V AGIL premium, SDK, Signal Iduna, Württembergische Premium.
Mit Budget oder Ergänzung
HUK-COBURG Komfort bis 100 € im Jahr zusammen mit Präventionskursen, HanseMerkur KVS bis 100 € nur mit EKV2, Debeka N nur mit der Ergänzung NC, Allianz MeinGesundheitsschutz in der Stufe Best, Continentale nur in PREMIUM.
Nicht versichert
Laut Tarifdruck ausgenommen: uniVersa uni-intro|Privat, LVM A, Alte Oldenburger, Gothaer MediVita, Nürnberger TOP6, Debeka PN sowie AXA Vital 750 für Impfungen, die nur wegen einer Auslandsreise angeraten sind.
Reiseimpfungen: So regeln es Debeka, Allianz, Barmenia und weitere Versicherer
| Tarif | Regel laut Tarifdruck | Ampel |
|---|---|---|
| Allianz MeinGesundheitsschutz | Schutzimpfungen 100 %, in der Stufe Best inkl. Reiseimpfungen | begrenzt |
| ARAG MedBest | sämtliche Schutzimpfungen inkl. Impfstoff und Reiseprophylaxe, ohne Selbstbehalt | enthalten |
| AXA GesundExtra | STIKO-Impfungen 100 %, auch aus Anlass einer privaten Auslandsreise | enthalten |
| Barmenia einsA expert+ | Reiseimpfungen nach STIKO und Auswärtigem Amt, berufsbedingte Impfungen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen muss | enthalten |
| Continentale COMFORT/PREMIUM | COMFORT: Reise- und berufliche Impfungen nicht; PREMIUM: auch Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe | begrenzt |
| Debeka N/NW | STIKO-Impfungen; Reiseimpfungen nur mit der Ergänzung NC (nicht NG) | begrenzt |
| Debeka B + BC (Beihilfe) | B: STIKO-Impfungen, nicht für Auslandsreisen; BC: Reiseimpfungen nach STIKO und Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes | enthalten |
| DKV BestMed Komfort | 100 % nach STIKO oder Deutscher Gesellschaft für Tropenmedizin, auch Reiseimpfungen, ohne Selbstbehalt | enthalten |
| Hallesche NK.select XL | 100 % für STIKO-empfohlene Schutz- und Reiseimpfungen | enthalten |
| HanseMerkur KVS1/KVS3 | Reiseimpfungen bis 100 € je Versicherungsjahr nur mit Ergänzung EKV2 (Start Fit: u. a. Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Hepatitis) | begrenzt |
| HUK-COBURG Komfort | Reiseimpfungen und Präventionskurse zusammen bis 100 € je Kalenderjahr (E: keine Reiseimpfungen) | begrenzt |
| INTER QualiMed Premium | 100 % nach STIKO-Empfehlungen und Reiseimpfungen | enthalten |
| LKH GesundheitsUpgrade Premium | STIKO-Impfungen sowie Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe | enthalten |
| LVM A | berufsbedingte und Reiseimpfungen nicht erstattungsfähig | nicht enthalten |
| Münchener Verein BestensGesund | Malaria-Prophylaxe bei Auslandsreisen; Reiseimpfungen im Tarif nicht eigens genannt | nicht belegt |
| Nürnberger TOP6 | Reiseimpfungen ausgenommen (MAX6+ laut Versicherer inkl. Reiseimpfungen) | nicht enthalten |
| ottonova First Class | STIKO-Impfungen, auch aus Anlass einer Auslandsreise | enthalten |
| R+V AGIL premium | 100 % inkl. beruflich bedingter und Reiseimpfungen | enthalten |
| SDK GesundheitsFAIR | u. a. Malaria-Prophylaxe, berufsbedingte Auslands- und Reiseimpfungen | enthalten |
| Signal Iduna privat-SI | 100 % inkl. Impfstoff, auch über STIKO hinaus, z. B. Reiseimpfungen | enthalten |
| uniVersa uni-intro|Privat | Reise-, Freizeit- und berufsbedingte Impfungen nicht versichert | nicht enthalten |
| Württembergische Premium | STIKO-Impfungen inkl. Reiseimpfungen, Malaria-Prophylaxe und Grippeschutz | enthalten |
Ob Ihr eigener Tarif dabei ist, zeigt der Tarif-Check „Zahlt mein Tarif das?“. Die allgemeinen Impfregeln stehen unter Welche Impfungen zahlt die PKV?
Welche Reiseimpfungen die STIKO nennt
Die STIKO führt Reiseimpfungen als eigene Kategorie („R“). Dazu gehören unter anderem Cholera, Dengue (für Personen ab 4 Jahren nach einer früheren Infektion), FSME in Risikogebieten außerhalb Deutschlands, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut, Typhus und – bei Ausbrüchen und für Risikogruppen – Chikungunya (Epidemiologisches Bulletin 4/2026). Manche Reiseimpfungen sind nach den internationalen Gesundheitsvorschriften für die Einreise vorgeschrieben, etwa Gelbfieber; geimpft wird nur in einer behördlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle. Zur Kostenfrage schreibt die STIKO selbst: Bei Reiseimpfungen muss die Kostenübernahme individuell geklärt werden, gegebenenfalls zahlt der Impfling selbst.
Malaria-Prophylaxe: ein Arzneimittel, keine Impfung
Gegen Malaria gibt es Tabletten zur Vorbeugung. Sie sind Arzneimittel – deshalb gilt die Arzneimittelregel Ihres Tarifs, wenn er die Prophylaxe nicht eigens nennt: verordnet und aus der Apotheke (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Ausdrücklich genannt wird die Malaria-Prophylaxe zum Beispiel bei ARAG MedBest (Reiseprophylaxe), Continentale PREMIUM, LKH GesundheitsUpgrade Premium, Münchener Verein BestensGesund, SDK GesundheitsFAIR und Württembergische Premium. Wie die Tarife Arzneimittel insgesamt erstatten, steht unter Zahlt die PKV Medikamente?
Was die GKV bei Reiseimpfungen zahlt
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie. Impfungen wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt gehören nur dazu, wenn der Aufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder ein besonderes öffentliches Interesse an der Verhütung einer Einschleppung besteht (§ 20i Abs. 1 Satz 2 SGB V). Weitere Impfungen können Kassen als Satzungsleistung anbieten (§ 20i Abs. 2 SGB V). Die Barmer erstattet zum Beispiel STIKO-empfohlene private Reiseimpfungen einschließlich Impfstoff zu 100 %, darunter Gelbfieber, Hepatitis A und B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis sowie die Malaria-Prophylaxe. Bei beruflich bedingten Impfungen kommt oft der Arbeitgeber als Kostenträger in Frage.
Vor der Reise: Impfschutz und Auslandsschutz zusammen denken
Neben den Impfungen zählt der Versicherungsschutz unterwegs. Nach den Musterbedingungen gilt die PKV in Europa; bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb Europas besteht im ersten Monat auch ohne besondere Vereinbarung Schutz, bei notwendiger Verlängerung bis zu zwei weitere Monate (§ 1 Abs. 4 MB/KK 2009). Viele Tarife gehen darüber hinaus. Wie das bei längeren Aufenthalten aussieht, erklärt PKV-Ausland.de: Krankenversicherung bei Aufenthalten im Ausland.
- Früh planen: Manche Impfungen brauchen mehrere Dosen, etwa die Japanische Enzephalitis mit zwei Dosen in der Grundimmunisierung.
- Tarif vorher prüfen: Klären Sie, ob Reiseimpfungen versichert sind und ob ein Budget mit anderen Leistungen geteilt wird, wie bei HUK-COBURG Komfort mit den Präventionskursen.
- Belege sammeln: Rechnung des Arztes und Apothekenquittung für den Impfstoff gemeinsam einreichen.
Mehr zu Präventionskursen und Gesundheitsbudgets steht unter Zahlt die PKV das Fitnessstudio?
Reiseimpfungen absichern: Tarifwechsel oder Weg in die PKV
Reisen Sie oft und fehlen Reiseimpfungen in Ihrem Tarif, kann ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer helfen: Rechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG); für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen. Gesetzlich Versicherte mit PKV-Option sehen im Leistungsprofil-Check, welche Leistungen zu ihnen passen, oder starten mit dem Leistungs-Check. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Zahlt die private Krankenversicherung Reiseimpfungen?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife zahlen Reiseimpfungen nach STIKO-Empfehlung voll, etwa ARAG MedBest, DKV BestMed, LKH, SDK oder Württembergische Premium; andere begrenzen sie auf ein Budget oder schließen sie aus, etwa uniVersa uni-intro|Privat und LVM A (Tarifdrucke, Stand Oktober 2026). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Zahlt die Debeka Reiseimpfungen?
Im Tarif Debeka N/NW zahlt die Debeka die von der STIKO empfohlenen Impfungen; Reiseimpfungen sind laut Tarifdruck nur mit der Ergänzung NC versichert. Im älteren Tarif PN sind Reiseimpfungen nicht versichert, im Beihilfe-Ergänzungstarif BC dagegen Reiseimpfungen nach STIKO und Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.
Zahlt die Allianz Reiseimpfungen?
Allianz MeinGesundheitsschutz erstattet Schutzimpfungen zu 100 %, Reiseimpfungen laut Tarifdruck in der Stufe Best. Für den älteren Tarif AktiMed nennt das ausgewertete Informationsblatt nur, dass Schutzimpfungen versichert sind, nicht den Umfang.
Zahlt die PKV die Malaria-Prophylaxe?
Einige Tarife nennen sie ausdrücklich, etwa ARAG MedBest (Reiseprophylaxe), Continentale PREMIUM, LKH GesundheitsUpgrade Premium, Münchener Verein BestensGesund, SDK GesundheitsFAIR und Württembergische Premium. Die Malaria-Prophylaxe ist ein Arzneimittel, keine Impfung – sonst gilt die Arzneimittelregel Ihres Tarifs mit Verordnung.
Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen?
Pflicht sind sie für die GKV nur, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht (§ 20i Abs. 1 Satz 2 SGB V). Private Reiseimpfungen können Kassen als Satzungsleistung zahlen; die Barmer erstattet zum Beispiel STIKO-empfohlene Reiseimpfungen zu 100 %.
Quellen
- Robert Koch-Institut: Empfehlungen der STIKO 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (PDF) – veröffentlicht 22.01.2026, abgerufen 18.10.2026
- § 20i SGB V – Schutzimpfungen – abgerufen 19.10.2026
- Barmer: Reiseschutzimpfungen – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Tarifprofil.de: Tarif-Steckbriefe (Quelle der Tarifbeispiele) – Stand 10.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 1 Abs. 4 Geltungsbereich) – Stand Juni 2024
- BBhV § 41 – Früherkennung, Vorsorge, Schutzimpfungen – Fassung vom 14.10.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Leistungen und Erstattungen der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine Leistungszusage: Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer zahlt, richtet sich allein nach Ihren Tarifbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Vor teuren Behandlungen können Sie eine Auskunft Ihres Versicherers verlangen (§ 192 Abs. 8 VVG). Herausgeber: Zahlt-die-PKV.de. Zahlt-die-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.